Im ESt. Programm hatten wir bisher im Mantelbogen den Haken bei Empfangsvollmacht gesetzt und unsere Beraterstammdaten hinterlegt. In der Vollmachtsdatenbank haben wir auch unsere Mandanten hinterlegt und haben dort auch das umgestellt mit der Zustellung des digitalen Bescheids.
Wir bekommen jetzt in der ESt. bei "Fehler und Hinweise" den Hinweis, dass die Angaben zum Empfangsbevollmächtigten im Mantelbogen Vorrang vor den Angaben in der VDB haben und beachten Sie auch, dass die in der VDB hinterlegte elektronische Bescheidbekanntgabe dadurch unwirksam wird.
Wenn ich den Haken im Mantelbogen bei Empfangsvollmacht rausnehme ist zwar der Hinweis weg, aber unter dem Feld Empfangsvollmacht im Mantelbogen steht, dass man den Haken bei Empfangsvollmacht setzen soll, wenn der Bescheid elektronisch bekannt gegeben werden soll.
Also das was im Mantelbogen steht widerspricht dem was in Fehler/Hinweise steht.
Ist das jetzt sichergestellt, dass wenn wir keine Empfangsvollmacht im Mantelbogen mehr angeben, wir über die Angabe in der VDB den Bescheid elektronisch bekommen? Oder ist es besser die Meldung zu ignorieren und den Haken bei Empfangsvollmacht drin zu lassen damit wir sicher den elektronischen Bescheid erhalten?
Gelöst! Gehe zu Lösung.