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ESt Comfort: Kirchensteuersatzwechsel durch Umzug

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letzte Antwort am 19.03.2024 07:56:36 von xyzmic
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mwr
Beginner
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Nachricht 1 von 17
1349 Mal angesehen

Hallo zusammen,

mein Mandant ist in 2019 von Ba-Wü nach NRW verzogen, also erst 8% dann 9% KiSt.

Ich finde keine Möglichkeit im ESt-Programm eine differenzierte KiSt zu berechnen.

Eigentlich müsste das doch möglich sein.

Wer hat eine Idee?

 

Schönes Wochenende!

M. Wegener-Ruß

m_brunzendorf
Fachmann
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Nachricht 2 von 17
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Hallo,

 

ich kann jetzt nur mal vermuten:

wenn bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung das Wohnsitzfinanzamt des Steuerpflichtigen zuständig ist, wo er zum Zeitpunkt der Abgabe wohnt, würde ich das mit der Kirchensteuer gleich setzen.

 

Wohnt der Steuerpflichtige bei Abgabe der Erklärung in einem Bundesland mit anderem Kirchensteuersatz, gilt für die Abgabe der Erklärung für das ganze Jahr der aktuelle Kirchensteuersatz des aktuellen Wohnortes.

 

Viele Grüße

 

Ergänzung: Sie geben ja auch keine 2 Einkommensteuererklärungen ab, wenn der Mandant im Jahr umzieht.

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martin65
Meister
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Nachricht 3 von 17
1295 Mal angesehen

Die Kirchensteuer ist eine Jahressteuer und Zuschlagsteuer zur Einkommensteuer. Sie wird nur z.B. bei Austritt aus der Kirche zeitanteilig gerechnet.

 

Die Kirchensteuer ist ja ein bestimmter Prozentsatz der Einkommensteuer. M.E. erfolgt lediglich eine Aufteilung bei Konfessionsverschiedenheit. Auch auf der Lohnsteuerbescheinigung beim Arbeitnehmer wird nicht nach Kirchensteuersatz unterschieden. und der Prozentsatz wird dort auch nicht ausgewiesen.

 

Ich bin mir zu 99% sicher, dass keine Aufteilung stattfindet. Ich habe so etwas noch nicht gesehen.

 

 

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JosefB
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 17
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Hallo,

 

das mit der zeitanteiligen Aufteilung ist schon richtig nach Bundesland

 

https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/kirchensteuer-nach-umzug-in-ein-anderes-bundesland

 

Lösung für DATEV-Berechnung haben wir auch nicht; nichts in Lexinform gefunden. Wird wohl kein Weg drum herum führen die Berechnung manuell mit 8% und 9% zeitanteilig abzuwandeln.

 

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mwr
Beginner
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Nachricht 5 von 17
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Hallo JosefB,

 

ja, das Dokument hatte ich auch gefunden und deshalb nach einer entsprechenden Umsetzung im ESt-Programm gesucht - ohne Erfolg. Leider gibt es nicht einmal den Hinweis, dass das programmtechnisch nicht gerechnet werden kann. So verschwendet man viel Zeit mit der Suche nach Doks.

Ich habe den Sachverhalt dem FA unter "ergänzende Hinweise zur StE" noch einmal verdeutlicht und bin gespannt, wie der Bescheid aussehen wird.

 

Vielen Dank fürs Mitdenken!

 

 

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martin65
Meister
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Nachricht 6 von 17
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Ich habe gerade festgestellt, dass in den Mandantenstammdaten auch das Bundesland abgefragt wird. Wenn man das Bundesland dort ändern will, fragt das System, ab wann die Änderung gelten soll.

Haben Sie diese Variante schon geprüft?

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mwr
Beginner
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Nachricht 7 von 17
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Gute Idee, aber leider wird die Historie nicht an das ESt-Programm weitergegeben.

Dort fehlt es an einer entsprechenden Möglichkeit, dem jeweiligen Bundesland einen Zeitraum zuzuordnen.

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mwr
Beginner
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Nachricht 8 von 17
1149 Mal angesehen

Zur Info:

habe den Bescheid jetzt erhalten: die KiSt ist wie erwartet zeitanteilig aufteilt worden - hat also geklappt.

Ich habe wegen eines anderen Sachverhaltes mit der Sachbearbeiterin telefoniert. Zur KiSt-Problematik sagte sie, dass sie lange hat suchen müssen, um die anteilige Berechnung hinzubekommen. Die Berechnung hat sie dann in den "Erläuterungen" zum Bescheid dargestellt.

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bergerflorian
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 17
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Da wir diesen Fall auch gerade hatten:

 

Eine Möglichkeit, dies im Einkommensteuer-Programm zu schlüsseln, gibt es anno 2023 noch nicht, liebe DATEV?

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 17
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Hallo bergerflorian,

 

nein, im Programm DATEV Einkommensteuer gibt es diese Möglichkeit leider noch nicht.

 

Bei einem Wechsel zwischen einem 8%- und einem 9%-Bundesland können Sie für die Berechnung ggf. einen individuellen, zeitanteilig ermittelten Kirchensteuersatz zwischen 8% und 9% erfassen.

 

Sie finden das zugehörige Feld „Individueller Prozentsatz der Kirchensteuer“ im Erfassungsformular ESt 1 A in der am Ende der Zeile 10 aufrufbaren zusätzlichen Angabe „Religionszugehörigkeit“.

 

Aber auch das wird wegen der max. erfassbaren 2 Nachkommastellen leider nicht in allen Fällen zum exakten Ergebnis führen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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alma82
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 17
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Hallo @Stephan_Hirsch,

 

wie erfasst man einen individuellen Kirchensteuersatz mit 2 Nachkommastellen? Ich habe dies gerade in der Steuererklärung 2021 versucht, kann aber nur ganze Zahlen erfassen. Was mache ich falsch?

 

Mit freundlichen Grüßen Alma82

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 17
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Hallo Alma82,

 

sorry, mein Fehler:
Die Eingabe mit Nachkommastellen ist noch nicht möglich. Eine Erweiterung des Erfassungsfeld zum individuellen Kirchensteuersatz auf 2 Nachkommastellen wird derzeit geprüft.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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alma82
Aufsteiger
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Nachricht 13 von 17
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Danke für die Info. Wenn das ganze eh in der Prüfung ist wäre es vielleicht sinnvoll, eine ganz korrekte Berechnung zu programmieren.😉 Schöne Woche noch.

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xyzmic
Aufsteiger
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Nachricht 14 von 17
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@Stephan_Hirsch 

 

Wie erfasse ich nun beide Bundesländer mit den Kirchensteuersätzen?

 

z.B. Bayern 8 % KiSt bis November und Hessen 9 % KiSt ab Dezember

 

xyzmic_0-1710829414657.png

 

Fragen und Antworten zur Kirchensteuer - Kirche und Geld - ELKB (kirche-und-geld.de)

 

Ein Beispiel:
Eine evangelische Ärztin, die am 12. Mai von Frankfurt nach München umzieht, zahlt einschließlich des Zuzugsmonats Mai neun Prozent Kirchensteuer an die Evangelische Kirche in Hessen-Nassau und ab dem Kalendermonat Juni acht Prozent Kirchensteuer an die bayerische Landeskirche.

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xyzmic
Aufsteiger
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Nachricht 15 von 17
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Wieso markieren Sie eine Lösung, wenn es noch gar keine gibt?

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 16 von 17
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Hallo xyzmic,

 

die Berücksichtigung unterschiedlicher Kirchensteuer-Sätze infolge eines Umzugs wird im Programm DATEV Einkommensteuer ab VZ 2023 mit der Version vom 21.03.2024 unterstützt.

 

In dieser Version finden Sie im Bereich der Angaben zur Religion das neue Feld „Bei Wohnsitzwechsel in 2023 in ein Bundesland mit einem anderen Kirchensteuersatz und wenn keine glaubensverschiedene Ehe vorliegt: Anzahl der Monate mit 8 % Kirchensteuersatz (wenn nicht ganzjährig)“.

 

Weitere Informationen zu der Version vom 21.03.2024 finden Sie in DATEV MyUpdates.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

xyzmic
Aufsteiger
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Nachricht 17 von 17
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Vielen DANK für die Lösung!

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letzte Antwort am 19.03.2024 07:56:36 von xyzmic
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