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ESt Anlage V Afa läuft trotz Ende weiter

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letzte Antwort am 30.09.2024 15:50:17 von f_mayer
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f_mayer
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Liebe DATEV,

 

ich hatte in der Anlage V in Vorjahren ein Wirtschaftsgut erfasst, dessen Afa ist in 2021 ausgelaufen, das Programm setzt diese aber auch in 2022 an.

 

Das Problem ist, dass hart ein Eintrag im Feld "Selbst ermittelte Absetzung für Abnutzung" gesetzt wurde, der dann übernommen wurde.

 

Dieser Wert wurde aber in 2021 gesetzt, weil die Jahres-Afa aus Beratungsliste Afa-Verlauf zu der Jahres-Afa aus den allgemeinen Angaben zur Afa abwich (das Objekt wurde im Dezember angeschafft, daher abweichende Afa im ersten und letzten Jahr). In 2022 wurde übersehen, diesen Wert wieder zu löschen.

 

Mein Wunsch:

Neben dem Feld "Selbst ermittelte "Absetzung für Abnutzung" würde ich gerne einen Haken setzen können, ob dieser Wert in das nächste Jahr übernommen werden soll oder das Feld wieder freigemacht wird. Es gibt Situationen, in denen man jedes Jahr dort eine abweichende Afa haben möchte, es gibt aber auch Situationen, wie oben beschrieben, in denen das eine einmalige Sache ist und die Aushebelung der Programmprüfung auf den korrekten Wert nicht willkommen ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Florian Mayer

wwinkelhausen
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Guter Vorschlag.

 

Hätte es bei Ihnen im Vorjahr nicht gereicht, die Monate einzustellen, anstatt den manuellen AfA-Betrag einzugeben?

Dinosaurier
mapex
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ich schließe mich dem kollegen an.

 

ihr vorgehen im vorjahr klingt sehr nach einem workaround, um zum gewünschten ergebnis zu kommen. ich wäre eher dafür, die eingaben noch einmal zu präzisieren, als zusätzliche aus- oder abwahlmöglichkeiten einzubauen.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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xyzmic
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Wir stimmen immer den AfA-Verlauf ab, somit wird der AfA-Verlauf im Folgejahr automatisch vom Programm her gelöscht und es folgt ein Hinweis unter:

 

Fehler und Hinweise

 

-> 

xyzmic_0-1725869889433.png

 

 

Evtl. hilft Ihnen das für künftige Steuererklärungen mit AfA.

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wwinkelhausen
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@xyzmic Es gibt nur viele Fälle, bei denen beim Vorberater nicht mit dem AfA-Verlauf gearbeitet wurde und dann ist mühsam, die Daten noch zu erhalten. Auch viele Anrufe beim FA führen nur zur Auskunft des AfA-Betrages und keinen weiteren Auskünften.

 

@mapex Bei dem Einzelfall mag es einen besseren Weg geben, aber grundsätzlich sollte man bei Nutzung der Brachialmethode jedes Jahr mit der Nase darauf gestoßen werden. Dann würden sich einige vielleicht auch mal mehr Mühe geben, die Daten alle einzugeben.

Dinosaurier
Interceptor
Fortgeschrittener
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@f_mayer  schrieb:

[...]

Mein Wunsch:

Neben dem Feld "Selbst ermittelte "Absetzung für Abnutzung" würde ich gerne einen Haken setzen können, ob dieser Wert in das nächste Jahr übernommen werden soll oder das Feld wieder freigemacht wird. [...]


Wenn keine Laufzeitüberwachung stattfindet kommt doch aber immer der Hinweis:

Interceptor_0-1725871968284.png

oder der Hinweis, dass die Laufzeit der AfA abgelaufen ist ... wenn entsprechende Daten erfasst wurden.

 

Lieber lasse ich die AfA aus dem Vorjahr einmal stehen und wird vom FA dann von amtswegen nicht berücksichtig, als dass ich nichts in der Anlag V beantrage. AfA gibt es grundsätzlich nur auf Antrag - lieber ein Antrag zuviel gestellt als zuwenig.

 

mfg

 

 

 

 

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xyzmic
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Beim FA lieb nach dem AfA-Verlauf aus den FnD nachfragen per Telefon oder kurz über Sonstige Nachricht.

 

Funktioniert bei mir bisher zu 100 % von übernommenen Mandanten

f_mayer
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Die Monate wurden eingetragen, aus mir unerfindlichen Gründen gab es aber ein paar Euro Abweichung zwischen der ermittelten und der richtigen Afa, daher habe ich im Vorjahr den korrekten Wert hart eingetragen.

 

Im Folgejahr gab es überhaupt keine Einträge bei Fehler und Hinweisen tu der Anlage V.

 

Es handelte sich um ein "normales" Wirtschaftsgut, dass mit der normal4en Abschreibung über 10 Jahre abgeschrieben wurde.

 

Die ursprüngliche Erfassung erfolgte nicht im Jahr der Anschaffung sondern später, die Afa wurde aber am dem Jahr der Anschaffung berechnet, die Tabelle unter Afa-Verlauf war auch richtig, wie gesagt merkte das Programm selbst an, dass sich der Afa-Betrag zwischen den verschiedenen Registerkarten widersprach.

 

Ich habe mich bemüht, die Daten zu dem Anlagegut möglichst exakt zu  erfassen und einzupflegen, wenn ich mich da wo verbessern muss bin ich ganz Ohr.

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f_mayer
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Liebe DATEV, liebe Community,

 

nun habe ich in 2023 einen Fall mit Abweichung, siehe anbei.

 

Die Afa gemäß Afa-Verlauf ergibt 116 Euro, was auch richtig erscheint. Die Afa aus allgemeinen Angaben ergibt aber 124 Euro, was vom Programm übernommen wird.

 

Das Problem scheinen mir Rundungsdifferenzen zu sein, beide Berechnungen scheinen mir nach ihrer jeweiligen Logik richtig. In meinem anderen Fall hatte ich das Problem ja mit einer harten Eingabe der Afa gelöst, was aber im Vorjahr dann fortgeführt wurde, obwohl das Wirtschaftsgut schon abgeschrieben war.

 

Die Differenz ist hier natürlich klein genug, dass ich über den Fehler hinwegsehen kann, dennoch würde es mich interessieren, ob man das richtig machen kann.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Florian Mayer

wwinkelhausen
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Die aus den allgemeinen Angaben stimmen. Sonst kommt man ja nicht auf die aufgeteilte Jahres-AfA aus erstem und letztem Jahr. 

 

Dinosaurier
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f_mayer
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Der Afa-Verlauf kommt auf 116 Euro, was ja auch der noch verbleibende Restbuchwert ist wenn ich das richtig sehe.

 

Die allgemeinen Angaben kommen aber auf 124 Euro, 4.932 /10 /12 * 3 aufgerundet. Und im ersten Jahr waren es eben 370 Euro, 4.932 /10 /12 * 9 aufgerundet.

 

Wie gesagt, eine Bagatelldifferenz, es irritiert mich nur wenn mich das Programm auf die Differenz hinweist, ich aber besser die Finger von einer Korrektur lasse, weil sonst die schöne Automatik im Folgejahr ausgehebelt wird.

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letzte Antwort am 30.09.2024 15:50:17 von f_mayer
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