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ESt 2023 Steuer-ID Kinder zwingend?

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letzte Antwort am 26.03.2024 14:32:31 von f_mayer
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marcow
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Die ersten ESt 2023 werden so langsam übermittelt, aber ohne gültige Steuer-ID verweigert DATEV die Übertragung.

Bis 2022 konnte man die Meldung ja noch übergehen.

Nun ist es aber so, dass ein Mandant keinen Kontakt zum Kind und zur Mutter hat. 

Ich denke mal es ist nicht aus Bequemlichkeit wenn er sagt, er kann keine ID des Kindes finden und weiß keinen Weg, wie er die ID besorgen kann.

Anruf beim FA (weiter weg, fremder Bezirk) führte für ihn auch nicht zum Ziel.

Welche Möglichkeiten gäbe es denn noch und kann man die ID irgendwie "überlisten" so dass die Übermittlung dennoch klappt?

Danke

guenther
Erfahrener
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Nachricht 2 von 57
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Ich hatte da schon mal das ESt- Finanzamt angeschrieben, die hatten mir die Id-Nummer dann auch geschickt.

 

Wenn das nicht klappt, wäre das wirklich ein Problem. Ich würde da zur Not erst einmal ohne Kind senden und im Freitextfeld das Kind formlos angeben, ggf. dann noch in Einspruch gehen. Ist aber alles Mehraufwand. 

mfg Thomas Günther
metalposaunist
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Wenn deutsche Digitalisierung auf Realität trifft 😅. Wüsste zu gerne wie Estland das Problem gelöst hätte. Vielleicht fragen wir die einfach mal?

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Interceptor
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Nachricht 4 von 57
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Steuer-IdNr. des Kindes ist ab dem VZ 2023 Pflichtfeld - das kommt deshalb nicht von DATEV.

 

Ihr werdet doch in der Mandantschaft Mandanten haben die Kinder haben und deren IdNr. vorhanden ist - zur Not tragt halt eine IdNr. irgendeines Kindes ein.

 

Soll doch das Finanzamt das korrigieren - aber Ihr könnt den Datensatz wenigstens senden.

 

mfg

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metalposaunist
Unerreicht
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@Interceptor schrieb:

zur Not tragt halt eine IdNr. irgendeines Kindes ein.


Keine gute Idee 👎. So entsteht digitales Chaos und man fragt sich, wer warum dort falsche Daten eingetragen hat. Niemals tun. Beim Bruttogehalt gibt man ja auch nicht irgendwas ein. Aber ich höre schon: das sei was anderes. Für mich sind das alles nur digitale, gleichwertige Daten 🤓. Nicht mehr, nicht weniger. 

 


@Interceptor schrieb:

Soll doch das Finanzamt das korrigieren - aber Ihr könnt den Datensatz wenigstens senden.


Klasse. Machen wir bei der nächsten UStVA auch einfach so! Und fehlen Belege, dann malen wir einfach einen passenden dazu. Den kann man dann auch wieder einscannen ... 

 

Wenn Daten fehlen, erfinden wir welche. Beste 🙄

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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guenther
Erfahrener
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Ich habe mal nachgelesen: 32 Abs 6 Satz S. 12 ff. ab VZ 2023 hatte ich nicht auf dem Radar, deshalb die Änderung bei der Elster-Prüfung 

mfg Thomas Günther
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MiMiMi
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Gilt übrigens auch für andere Bereiche : Z.B. Austragsleistungen als dauernde Lasten oder Unterhaltsleistungen 33a EStG. 

 

Macht ja auch Sinn, auch wenn es evtl. Mehrarbeit bedeutet. 

Den Vorschlag, einfach irgendeine ID anzugeben, halte ich für grob fahrlässig...

 

 

martin65
Meister
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Nachricht 8 von 57
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Ich würde das Wohnsitzfinanzamt des Mandanten anschreiben. Die wollen schließlich die ID-Nr. des Kindes haben. 

 

Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt die ID-Nummer rausfinden kann. 

 

Andere Möglichkeit: Kindergeldkasse oder private KV anfragen. Oder tatsächlich ID eines fremden Kindes eingeben. 

 

Das Bundeszentralamt für Steuern schreibt dazu:

 

Die Mitteilung der IdNr eines Kindes erfolgt grundsätzlich an die aktuelle Meldeadresse. Die Übersendung der IdNr an eine abweichende Anschrift eines Elternteils kann nur erfolgen, wenn der Nachweis über das Sorgerecht vorgelegt wird. Bitte senden Sie eine Kopie der Ihnen vorliegenden Nachweise (z. B. Scheidungsurteil) an das:

Bundeszentralamt für Steuern
Referat St II 3
53225 Bonn

Wenn Sie allerdings nicht verheiratet sind bzw. waren und Ihr Kind nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit Ihnen lebt, haben Sie die Möglichkeit, Ihrem zuständigen Finanzamt mitzuteilen, dass Sie nicht im Besitz der IdNr Ihres Kindes sind.

Finanzbehörden können im Bedarfsfall die IdNr des Kindes selbst ermitteln.

Rententräger, Familienkassen und Krankenkassen haben die Möglichkeit, die IdNr in einem maschinellen Anfrageverfahren, dem so genannten MAV-Verfahren, selbst beim BZSt zu erheben. Die IdNr wird dann auf direktem Wege mitgeteilt.

 

Gruß

 

Martin Heim

 

deusex
Experte
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Nachricht 9 von 57
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Wir versuchten bereits vor 2023 die Steuer-ID-Nummern der Kinder zu vervollständigen und oftmals sind diese Schreiben einfach nicht mehr da.

Ein freundlicher Anruf beim Finanzamt ergab zum Einen eine telefonische Aussage oder bei etwas Daten-Affineren eine Zusendung an die Eltern.

 

Sofern dies wie im Ausgangsfall schwieriger erscheint, würde ich vor jeglichen Fantasieangaben den Sachverhalt mit dem Wohnsitzfinanzamt abstimmen, denn jeder möchte möglichst wenig Aufwand betreiben.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
rschoepe
Fachmann
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Nachricht 10 von 57
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@martin65  schrieb:

haben Sie die Möglichkeit, Ihrem zuständigen Finanzamt mitzuteilen, dass Sie nicht im Besitz der IdNr Ihres Kindes sind.


Aber eine entsprechende Dummy-ID (000 000 000 00 oder so), mit der man das direkt in der ESt-Erklärung, ohne Anruf oder Brief, machen kann, gibt es wahrscheinlich nicht?

Hast du das schon probiert, @marcow? Ich hab gerade keine ESt 2023 da, an der ich testen könnte, ob DATEV das frisst oder meckert.

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martin65
Meister
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Datev meckert, wenn die ID nicht konform ist.

Datev meckert auch, wenn man die ID der Eltern als Dummie eingibt.

 

--> keine Übertragung möglich!

xyzmic
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Das ist auch richtig so, die Steuer-ID Angabe ist gesetzlich in der AO geregelt.

 

Die Verwendung der IdNr sowie der dazu gespeicherten Daten unterliegen gemäß § 139b Abgabenordnung (AO) einer Zweckbindung. Die zweckwidrige Verwendung ist eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße verhängt werden kann.

 

Ihr Fall widerspricht sich aber, was möchte der Mandant geltend machen bei keinem Kontakt zum Kind?

 

Übrigens empfehle ich die ESt 2023 frühestens ab 01.03.2024 zu übermitteln, weil aktuell noch eDaten gemeldet werden und im Finanzamt entsprechende Updates laufen bis Ende Februar 2024.

 

Hier ist der Weg zum Ziel der Steuer-ID:

 

https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html

 

https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html

marcow
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Vielen Dank für so viel Input.

Der Fehler liegt natürlich nicht bei DATEV, das war mir klar, sondern ist auf zwingende Normen zurückzuführen.

 

Ich hatte schon mal versucht als 1234....einzugeben oder auch nur 9999... aber da prüft DATEV - verständlicherweise - die Richtigkeit.

Eine fremde ID würde ich da niemals eingeben, das würde meiner Meinung auch mit dem Datenschutz kollidieren.

 

Dann müssen die Mandanten halt in so einem Fall das große Besteck auspacken und in meinem Fall der Mutter auf den Wecker gehen bzw. ansonsten über Anfragen die Nummern besorgen.

deusex
Experte
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https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html

 


4 Wochen Bearbeitungszeit und ggf. bei verlängertem Postlauf, wie derzeit, auch nicht grade der "Königsweg".

 


Übrigens empfehle ich die ESt 2023 frühestens ab 01.03.2024 zu übermitteln, weil aktuell noch eDaten gemeldet werden und im Finanzamt entsprechende Updates laufen bis Ende Februar 2024.

 

Aus den besagten Gründen ist eine Bearbeitung vor dem 01.04.XX nicht geboten, da die Meldefrist erst zum 28.02.XX endet und am 01.03.XX die Datensätze ggf. noch nicht vollständig korrekt sind.

Vor dem 01.04. bearbeiten wir in der Kanzlei keinerlei Steuererklärungen des Vorjahres; seit Jahren nicht, da ich hier schon negative Erfahrungen machte. 

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guenther
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§ 33a EStG passt zwar nicht ganz, da steht aber in Abs. 1 Satz 11:

 

Kommt die unterhaltene Person dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Unterhaltsleistende berechtigt, bei der für ihn zuständigen Finanzbehörde die Identifikationsnummer der unterhaltenen Person zu erfragen.

mfg Thomas Günther
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Ich hatte schon mal versucht als 1234....einzugeben oder auch nur 9999... aber da prüft DATEV - verständlicherweise - die Richtigkeit.

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martin65
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Nehmen Sie doch die ID-Nr. eines lange verstorbenen Mandanten. 

 

Da dürfte es wenig Probleme mit dem Datenschutz geben; insbesondere wenn Sie bei der Abgabe der Steuererklärung auf diesen Umstand hinweisen.

MiMiMi
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Ist das ein ernst gemeinter Ratschlag? 

 

Oder sollte das witzig sein?

metalposaunist
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@martin65 schrieb:

insbesondere wenn Sie bei der Abgabe der Steuererklärung auf diesen Umstand hinweisen.


Top. Mache ich auch so. Statt einfach die echten Daten wie auch immer woher zu besorgen, nehmen wir Daten aus der Vergangenheit aber schreiben dabei ☝️: es handelt sich dabei um falsche Daten. 

 

Kann man bei jeder UStVA auch so machen. Immer die Daten schicken, vom 1. Monat der GmbH Gründung aber schreiben dabei: das sind nicht die echten Daten. 

 

Was stimmt mit Deutschland nicht? 😂 Aber ja, ich erlebe das nicht nur heute. Nur geht das mit digitalen Daten nicht. Am besten wir buchen mit DATEV ASR einfach alles falsch aber sagen dem ASR: das haben wir falsch gemacht. Ob das des Rätsels Lösung ist ... Hilfe 😱.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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MiMiMi
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Eine Stimme der Vernunft hier 😍

martin65
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Der Ratschlag war durchaus ernst gemeint.

 

Man kann natürlich auch warten, bis die ID-Nr. irgendwie angeflogen kommt.

 

Diese Nr. hat insbesondere keine Auswirkung auf die Steuererklärung! Und wenn ich es dem FA sage, stellt das für mich kein Problem da.

 

Edit:

 

Es geht nicht um massenhafte relevante Daten. Es geht um eine unwichtige Angabe, die das Finanzamt anschließend selbst ermitteln kann. Natürlich muss man versuchen die Angabe zu ermitteln. Aber wenn es nicht funktioniert??? Was dann?

 

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MiMiMi
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Einfach einen Auskunftsantrag beim Finanzamt stellen. Wo ist hier das Problem? 

Wie schon genannt analog zu 33a und 10 EStG. Dann kommt die Nummer auch.

Vor allem haben wir nun Februar... da geht für 2023 eh noch lange nichts.

 

Auf keinen Fall sollten falsche Daten mutwillig angegeben werden. Egal ob Hinweis bei der Erklärung oder nicht.

Wie man auf solch einen Ratschlag in dieser Branche kommt ist mir echt schleierhaft...

 

Edit:

 

Dann gebe ich halt das nächste mal bei meinen Austragsempfängern auch einfach irgendwelche ID's an. Soll das Finanzamt halt irgendwelche komplett fremden Personen abgleichen. Ist doch mir egal 🙂 

martin65
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Ihre Ansicht in allen Ehren. Aber....

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deusex
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Interessant wäre allenfalls, wenn das Finanzamt die Steuer-ID der Kinder ermittelt hat, wie diese dann auch für die Zukunft beim Steuerpflichtigen ankommt, da ich kaum glaube, dass das Finanzamt das jedes Jahr machen möchte.

 

Das steht ja indes gar nicht zur Debatte, denn die Finanzverwaltung beharrt auf die Angabe.

 

Wäre die Angabe vollkommen sinnbefreit, würde sie m.E. nicht zwingend sein.

 

Die Steuer-ID-Nummer könnte bspw. dazu verwandt werden, zu prüfen, ob für das Kind ein Kindergeldanspruch bestand oder nicht . . . für was auch sonst, denn ansonsten würde man nicht nach der Kindergeldkasse fragen.

 

In diesem Kontext könnte man sich in die Steuerhinterziehung bewegen, weil man wissentlich und willentlich falsche Angaben in einer Steuererklärung gemacht hat, die zu einer Verringerung der Steuerbelastung geführt hat (Kinderfreibetrag wirkt ggf. höher als Kindergeld).

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MiMiMi
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Ich versteh auch persönlich das Problem nicht. 

Bei 99% der Kinder in den Anlagen (ja, auch bei geschiedenen Eltern) habe ich die ID eigentlich schon immer.

 

Bei den wenigen Ausnahmen stellt man halt einen Auskunftsantrag. Der Aufwand hierzu hält sich doch echt in Grenzen. 😂

metalposaunist
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@martin65 schrieb:

Aber wenn es nicht funktioniert??? Was dann?


Würde ich bis vors Gericht ziehen wollen. Ohne Daten, keine Bearbeitung. Ohne Belege, keine UStVA.  

 

Ihr Vorschlag klingt so, als wenn man seine IBAN nicht wüsste, die man bei @Emmy_Kraemer_Fastdocs aber angeben muss, deshalb irgendeine IBAN nimmt, damit man den Prozess abschließen sich und sich dann 1M später noch beschwert, warum man kein Gehalt bekommt 😂. Von der Logik her 1:1 das Gleiche. Niemals.

 

Und wenn das Finanzamt diese Daten hat, möge man dort anrufen und es gleich richtig machen: make it once, make it right. Wir beschweren uns teils, dass die Finanzämter oftmals sehr lange in der Bearbeitung unserer Anliegen brauchen und mit Falschdaten & Kommentar: ist aber falsch machen wir dem Finanzamt nun nicht weniger Arbeit, wenn im Zweifel in deren System dann kommt: Kind bereits tot ☠️. Dann meldet das uns diese Information bis ins DATE zurück, jemand schreibt die Stammdaten nach DATEV und am Ende geht ein Brief raus, in dem das Kind für tot erklärt ist. Na die Augen des Mandanten will ich sehen 😂

 

Mag sein, das man das früher so gemacht hat. Seit 5J darf man das nicht mehr so tun. Das hat alles mehr Auswirkungen als uns teils bekannt ist. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
xyzmic
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Sehr gut geschrieben.

 

Verstehe nicht was so schwer am Gesetze lesen ist. DATEV beschließt keine Gesetze.

 

Bei manchen Kommentaren hier freut sich die Straf- und Bußgeldstelle beim Finanzamt über deren tatsächlichen Namen und Adresse.

 

Anstiftung zur Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit wird mit gleiche Strafe bestraft wie die Täter... lernt man eigentlich im Studium😂.

 

Wer freundlich beim Mandanten/Finanzamt fragt,bekommt alle Daten.

 

Hatte noch nie Probleme solcher Art!

rschoepe
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@deusex  schrieb:

Interessant wäre allenfalls, wenn das Finanzamt die Steuer-ID der Kinder ermittelt hat, wie diese dann auch für die Zukunft beim Steuerpflichtigen ankommt


Die Steuer-ID wird doch bei Geburt einmalig für das gesamte Leben vergeben. Dann muss (im vorliegenden Fall) der Vater den Brief mit den Steuer-IDs der Kinder beim Brief mit seiner eigenen abheften. Da hat doch hoffentlich jede:r einen Ordner mit besonders wichtigen Dokumenten, den man im Notfall sofort greifen und aus dem Haus retten kann‽

deusex
Experte
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@rschoepe  schrieb:

@deusex  schrieb:

Interessant wäre allenfalls, wenn das Finanzamt die Steuer-ID der Kinder ermittelt hat, wie diese dann auch für die Zukunft beim Steuerpflichtigen ankommt


Die Steuer-ID wird doch bei Geburt einmalig für das gesamte Leben vergeben. Dann muss (im vorliegenden Fall) der Vater den Brief mit den Steuer-IDs der Kinder beim Brief mit seiner eigenen abheften. Da hat doch hoffentlich jede:r einen Ordner mit besonders wichtigen Dokumenten, den man im Notfall sofort greifen und aus dem Haus retten kann‽


Nette Theorie und im Notfall gehört die Steuer-ID zu den lebensnotwendigen Dokumenten ?!

Hat mir im Moment zumindest ein Lachen ins Gesicht gezaubert oder habe ich die Ironie übersehen ?

 

Wenn das Schreiben da wäre, gäbe es den ganzen Thread ja nicht.

 

Ein Vorredner meinte, er würde irgendeine Zahl eingeben und das Finanzamt ermitteln lassen und daraufhin meine o.g. Aussage, ob die dann vom FA ermittelte Steuer-ID dann auch (ggf. im ESt-Bescheid) an den Stpfl. gemeldet wird.

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f_mayer
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Nachricht 30 von 57
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Vorschlag:

Identifikationsnummer beim Finanzamt anfordern.

 

Wenn keine kommt, Erklärung in Papierform einreichen, mit einem Begleitschreiben, dass die elektronische Übermittlung nicht möglich ist, da die Identifikationsnummer des Kindes nicht vorliegt, auf Anforderung der Identifikationsnummer verweisen.

 

 

56
letzte Antwort am 26.03.2024 14:32:31 von f_mayer
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