Ich zitiere nun an der Stelle einen Kollegen:
"Die EÜR kommt demnächst in die Cloud. Also aus JA in die Cloud Anwendung laden, den Wert dann lokal in ESt verknüpfen, ESt fertig stellen und senden, dann in die Cloud und EÜR senden. Vermutlich wird die Übermittlung dann auch noch gesondert bepreist."
@DATEV: Bitte um Stellungnahme ob der geplante Ablauf so richtig beschreiben ist.
Warum wurde der JA jetzt neu aufgesetzt um dann zerstückelt als Cloudanwendungen zu enden?
@Nina_Naßler @Stefanie_Herold ISie wissen vielleicht wer dazu Rede und Antwort geben kann? Wäre Ihnen verbunden wenn Sie den Zuständigen auf meine Bitte aufmerksam machen würden.
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Junker
Im Prinzip ist es mir wurscht ob Cloud oder nicht, solange alles funzt. Allerdings blicke ich immer mehr, immer weniger bei DATEV durch was, wie, wo und warum. Und das nach 30 Jahren als (ich meine) Poweruser.
Funktionen, Stammdaten, Informationen finden sich an den verschiedensten Stellen (Rechner, SmartIT, Cloud, RZ und wer weiß wo sonst noch) und sind zudem auch über unterschiedliche Wege aufrufbar.
Selbst die Änderung von kleinen Dingen im täglichen Arbeitsalltag führt zu stundenlangen Suchen wo und wie dies zu ändern ist. Selbstzweifel bestimmen da oft den DATEV-Alltag.
Die Strategien sind meines Erachtens undurchblickbar und unnachvollziehbar.
Überraschung des Tages
Wer z.B. annimmt, man könne den Email-Empfänger der Nachricht unter Rewe (DUO-Auswertungen stehen bereit) über Stammdaten ändern, geht fehl in dieser Annahme. Der Empfänger ist nur und ebenso manuell (und daher auch unsicher im Workflow) in dem aufpoppenden Dialogfeld zu ändern - Stammdaten = Fehlanzeige. MEGA-Fehleranfällig!!!
Schön, dass es so viele Programme und Möglichkeiten gibt, es wird auch viel genutzt und geschätzt. Trotzdem bleibt das Anwendergefühl des eigenen Kontrollverlusts in einer Welt der absoluten Vielseitigkeit, was auf Dauer leider nicht wirklich glücklich macht.
Hier official
DATEV - Die Mehrarbeitsbeschaffer (trifft in diesem Fall aber auf mich nicht zu.)
@Neu_hier Damit es eine Übersicht/Plan gäbe müsste seitens unseres Softwareanbieters planvolles Vorgehen vorliegen. 😅
Ich bin mir sicher es gibt diesen Plan! Möglicherweise wird dieser in Gänze aber vom Planersteller nicht mehr durchblickt. Das schlägt dann selbstverständlich auch auf den Nutzer durch.
Aktuell sind die meisten DATEV-Anwendungen lokal installiert; irgendwann in weiter Zukunft soll alles in der "Cloud" sein.
Es handelt sich bei dieser Entwicklung nicht um einen Knopfdruck, sondern um einen Prozess. Deswegen wird man sich als Anwender auf dem Weg zur Cloud zwangsläufig mit "hybriden" Prozessen auseinandersetzen müssen. Das bedeutet, dass sukzessive immer mehr Prozessschritte von der lokalen Umgebung in die Cloud wandern. Solange das "Cloud-Szenario" nicht vollständig umgesetzt ist, ist ein Wechsel zwischen den lokalen und online-Umgebungen unumgänglich. Diesen Wechsel so geschmeidig wie möglich zu halten, ist Aufgabe der Entwicklung.
Ich habe den besagten Vortrag auf dem Regionalinfotag auch live erleben dürfen. Die Umsetzung des Themas fand ich durchaus gelungen. Allerdings ist es auch ein gefundenes Fressen für "Klick-Zähler" und all diejenigen, die nur aus Ihrem persönlichen Standpunkt auf den derzeitigen Stand der Entwicklung schauen. Alle die ein wenig weiter von oben und nach vorn gucken, werden den Nutzen und die Vorteile erkennen.
Warum wurde der JA jetzt neu aufgesetzt um dann zerstückelt als Cloudanwendungen zu enden?
Es handelt sich also bei EÜR Steuern folglich nicht um das Ende, sondern um den Anfang.
Hybrid = manuelle Klickmarathons?
Na dann....
wie hat @cwes es so treffend beschrieben? StGB 303b
Erst entwickelt man einen neuen JA dann fängt man im gleichen Jahr an Teilbereiche davon in die Cloud zu legen.
Ich nenne das Plan- und Sinn befreit.
Insellösungen statt ganzer Prozesse in die Cloud zu nehmen ist sicher absolut zielführend. 🙄
@eliansawatzki schrieb:
Es handelt sich also bei EÜR Steuern folglich nicht um das Ende, sondern um den Anfang.
vom Ende.
DATEV verwechselt den Übergang von on premises zu Rechenzentrum mit einem Abenteuerspielplatz in einer Retrowelt.
Erst entwickelt man einen neuen JA dann fängt man im gleichen Jahr an Teilbereiche davon in die Cloud zu legen
Offensichtlich arbeiten Sie nicht mit den Programmen der DATEV im Jahresabschluss.
Der Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken ist laut DATEV die Grundlage für eine Vielzahl weiterer Entwicklungen. Fakt ist, die Steuerprogramme (ausgenommen der Assistent zur Übermittlung von E-Bilanzen, wenn man diesen dazuzählen möchte) sind davon (bisher) nicht betroffen gewesen. Es wurde also nichts entwickelt, was im gleichen Jahr in die Cloud gewandert ist. Von daher entbehrt Ihre persönliche Wahrnehmung bezüglich der Plan- und Sinnhaftigkeit jeder Grundlage.
In Ihren jetzigen Darlegungen geben Sie nur Sachverhalte wieder, die Sie über mehrere Ecken gehört haben. Ich halte es mal wie andere Community-Teilnehmende: Selbst mal probieren! Über den Tellerrand schauen! Immer das Große und Ganze vor Augen haben! Think big! Alles wird gut!
Wenn sie meinen Eingangs Post lesen werden sie sehen das ich um Erklärung des ganzen gebeten habe.
Und hinsichtlich der Insellösungen. Lohn(Stammdaten)online ist auch so ein Kandidat.
Aber lassen wir das.
Vielleicht äußert sich von offizieller Seite noch wer.
Hallo @jjunker ,
ich möchte dir ungern die Hoffnung nehmen. Allerdings sind die "Äußerungen von offizieller Stelle" momentan äußerst rar. Pfingsten halt. 🏖
Ich warte ebenfalls auf eine Äußerung, wenn auch in anderer Sache. ⌛
Schöne Grüße in den Süden!
Gezeigt wurde es so, wie die Teilnehmer am Regionalinfotag aus ihrer Kanzlei es Ihnen erläutert haben:
- man öffnet aus ReWe das Wertübergabeprotokoll an die EÜR (wie bisher)
- man klickt auf Daten weitergeben (wie bisher)
- bisher hat sich das Steuerprogramm lokal geöffnet - zukünftig öffnet sich die Cloudlösung (sieht anders aus (nach meinem Empfinden sehr ansprechend und modern) und kann mehr: z. B. Kontennachweise zu den Werten der EÜR einschließlich Kontennachweise bis auf Inventarebene in der Anlage AVEÜR)
- jetzt die Übergabe von der Anlage EÜR in z. B. die Anlage G: bisher von der lokalen EÜR in die lokale Anlage G; zukünftig von der Cloud-EÜR in die lokale Anlage G
Das meint DATEV mit "hybridem Arbeiten" - innerhalb eines Arbeitsprozesse wechselt man von lokalen Anwendungen in Cloud-Anwendungen. Und ja, wer sich vor dem Prozess noch nicht aus einem anderen Grund im RZ angemeldet hat (also die PIN eingegeben hat), muss dies während des Prozesses tun. Ich vermute dieser Aspekt wurde als "Klickorgie" empfunden.
@eliansawatzki schrieb:
[...]
Solange das "Cloud-Szenario" nicht vollständig umgesetzt ist, ist ein Wechsel zwischen den lokalen und online-Umgebungen unumgänglich. Diesen Wechsel so geschmeidig wie möglich zu halten, ist Aufgabe der Entwicklung.
[...]
... wenn ich als Anwender von "hybriden" Anwendungen nicht mehr weiß, wo mir der Kopf steht ... ähm ... wo ich mich gerade befinde, also ob in der Cloud oder im eigenen (lokalen) LAN, dann nenne ich das "geschmeidig" und gegen Geschmeide hat ja wohl niemand etwas einzuwenden.
... mir gefällt z.B. immer wieder von Neuem, dass ich in einem Buchungsstapel oder in einer anderen REWE Auswertung blättern kann, während gleichzeitig in einem anderen Fenster meines Arbeitsplatzes die verlinkten digitalen Belege, die ja in der Cloud liegen, synchron angezeigt werden.
Wenn dann irgendwann zu einem Stichtag REWE plötzlich ebenfalls in der Cloud liegt, mit gleichen Funktionen und ähnlicher Bedienung, soll es mir Recht sein.
Bei Steuerprogrammen stelle ich mir das vom technischen Schwierigkeitsgrad her (aus Anwendersicht) deutlich einfacher vor.
@jjunker schrieb:
@Nina_Naßler @Stefanie_Herold Sie wissen vielleicht wer dazu Rede und Antwort geben kann? Wäre Ihnen verbunden wenn Sie den Zuständigen auf meine Bitte aufmerksam machen würden.
Hallo Herr Junker,
bin gerade erst aus dem Urlaub zurück 🙂
Meinen Mails kann ich entnehmen, dass das Thema bereits an der richtigen Stelle gelandet ist.
Meine Kolleginnen und Kollegen werden sich dazu melden.
Viele Grüße
Stefanie Herold
Hallo Herr Junker,
der von Ihnen zitierte Ablauf ist richtig:
Wie eliansawatzki (vielen Dank) bereits beschrieben hat, übergeben Sie die Daten aus Kanzlei-Rechnungswesen künftig in das Programm EÜR Steuern. Im Programm EÜR Steuern wird der steuerpflichtige Gewinn/Verlust ermittelt, den Sie in das Programm Einkommensteuer übernehmen. Die Daten werden aus EÜR Steuern elektronisch an das Finanzamt übermittelt.
In Kanzlei-Rechnungswesen bleibt der Ablauf identisch, allerdings wird das Wertübergabeprotokoll um die Daten der Anlagenbuchführung ergänzt.
Ändern wird sich das Programm Einkommensteuer:
Die Anlage EÜR und Begleitformulare (Anlage AVEÜR, Anlage SZ) werden aus dem Programm herausgelöst und in das Online-Programm EÜR Steuern überführt - auch um dort neue, von den Kanzleien gewünschte Funktionen realisieren zu können. Z. B. das Übernehmen der Daten aus dem Jahresabschluss in die Anlage EÜR und aus der Anlagenbuchführung in die Anlage AVEÜR in nur einem Schritt. Bisher werden die beiden Anlagen über zwei unterschiedliche Programmverbindungen bestückt. Neu wird auch sein, dass aus Kanzlei-Rechnungswesen und der Anlagenbuchführung für jede Zeile in den Anlagen EÜR und AVEÜR die Kontensalden bzw. Einzelinventare übergeben und elektronisch übermittelt werden können. Bisher wird mit der Programmverbindung jede Zeile jeweils nur mit der „Summe“ gefüllt.
Wie bisher wird auch künftig die elektronische Datenübermittlung der Anlage EÜR an die Finanzverwaltung nicht gesondert berechnet.
Freundliche Grüße
Stephanie Vogeley
DATEV eG
Vielen Dank für Ihre Darstellung. @DATEV, Vielen Dank für die Mehrarbeit, die den Anwendern beschert wird. Mich stört es nicht mehr.
Sind die Einzelsaldenübermittlungen eigenlich eine Vorgabe der Finanzverwaltung? Wenn nein, welchen Sinn soll das haben?
Das Formular EÜR ist eine Erfindung der Finanzverwaltung, mit der von SteuerBERATER:INNEN durchzuführenden Arbeiten hat dieser marginale Delklarationsteil recht wenig zu tun. Das, was zu deklarieren ist, wird deklariert, mehr nicht. Wunschdenken der Finanzverwaltung wird nicht durch die StBVV abgedeckt.
Das Formular EÜR ist Deklaration, der BERATUNGSTEIL im neuen Jahresabschluss fehlt vollständig. Aber die Anwender werden ja nicht gefragt.
Ich finde es gut, nicht nur im Wertübergabeprotokoll sondern auch in einer Steuererklärung zu erkennen, aus welchen einzelnen Beträgen (Kontensalden etc.) sich die Werte zusammensetzen. Das diese nicht übermittelt werden sollte klar sein, das gibt die Schnittstelle zur Finanzverwaltung nicht her.
Die Frage stellt sich natürlich nicht, wenn die Werte wie bei Ihnen manuell in die Steuerprogramme eingetragen werden. Da hat die umfassende manuelle Prüfung bereits vorher stattgefunden. In der Steuererklärung muss man dann nur noch manuell auf Übertragungsfehler kontrollieren.