abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Doppelte Übernahme Kirchensteuer VaSt bei Ehegatten

2
letzte Antwort am 30.12.2022 16:09:25 von steuerpuzzle
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
steuerpuzzle
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
205 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich habe einen Mandanten, der unterjährig aus der Kirche ausgetreten ist. Die Ehefrau ist in der Kirche verblieben. Nach dem Abruf der E-Steuerdaten (VaSt) wurden die Zahlungen der Eheleute doppelt übernommen. 1x bei der Ehefrau und 1x beim Ehemann.

 

Kann mir jemand erklären wie das passieren kann? Beide sind rk und es gibt seit jeher nur eine gemeinsame Steuernummer. Das Problem ist bisher nur im Jahr des Kirchenaustritts aufgetaucht. 

 

Sofern es sich um einen Bug handelt, sollte das schleunigst behoben werden. Wenn nicht, wäre ich für einen Hinweis auf meinen eigenen Fehler dankbar. 

 

Vielen Dank. 

 

Gruß K. Willig

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
146 Mal angesehen

Hallo K. Willig,

 

bei identischen Steuernummern in den entsprechenden Erfassungsfeldern zum Ehemann und zur Ehefrau werden die KiSt-Zahlungen in der aktuellen Version des Programms DATEV Einkommensteuer dem kirchenangehörigen Ehegatten zugeordnet. Sind beide Ehegatten – ggf. auch nur für einen Teil des Jahres - kirchenangehörig, werden die KiSt-Zahlungen ausschließlich dem Ehemann zugeordnet.

 

Um prüfen zu können, warum die erläuterte Programmlogik in Ihrem konkreten Fall nicht greift, wenden Sie sich bitte per Servicekontakt an den Programmservice Einkommensteuer.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

0 Kudos
steuerpuzzle
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
128 Mal angesehen

Guten Tag Herr Hirsch,

 

nachdem ich gestern so "zahlreiche" Rückmeldungen erhalten habe, bin ich selbst auf die Fehlersuche gegangen und konnte dabei eine unterschiedliche Behandlung feststellen. Der Fehler ist so entstanden:

 

  1. Mitarbeiter löscht Kirchensteuerpflicht beim EM für das gesamte Jahr und übernimmt die Daten aus dem Steuerkonto über die E-Steuerdaten.
  2. Die Kirchensteuerzahlungen werden allesamt bei der EF erfasst. 
  3. Bei der Kontrolle der Erklärung fällt auf, dass der EM erst unterjährig ausgetreten ist und nicht bereits im Jahr zuvor.
  4. Folge: Die Konfession wird wieder eingetragen und das Austrittsdatum zutreffend erfasst.
  5. Die E-Steuerdaten werden erneut eingespielt, um fehlende Daten zu vermeiden.
  6. Die KiSt-Zahlungen bei der EF werden nicht mit 0,00 Euro überschrieben bzw. gelöscht.
  7. Das gelbe Kästchen in der ESt-Erklärung, das die Quelle der Werte (E-Steuerdaten) angibt bleibt auch bestehen. 
  8. Bei der Durchsicht durch den Verantwortlichen fällt nicht auf, dass die Werte falsch bzw. doppelt sind. Es wirkt plausibel aus, weil die Zahlen unverändert aus den E-Steuerdaten und damit direkt aus dem Steuerkonto stammen.
  9. Folge: Falsche Erstattung und Ärger mit dem Mandanten.

 

Im Regelfall werden die Vorauszahlungen vom Programm abgeglichen, Abweichungen bei der Datenübernahme angezeigt und die alten Werte überschrieben oder gelöscht.

 

Das funktionierte in meinem Fall leider nicht. 

 

Trotzdem danke für Ihre Antwort. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karin Willig

0 Kudos
2
letzte Antwort am 30.12.2022 16:09:25 von steuerpuzzle
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage