Hallo,
In den Steuererklärung 2021 und 2022 wurden die behinderungsbedingten Fahrtkosten vergessen.
Merkmal H ist gegeben und auch in der Steuererklärung beantragt inkl.Behindertenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag.
Kann man die Fahrtkostenpauschale noch nachträglich durch Änderung der Bescheide erhalten?
Vielen Dank!!
Der Fall ist etwas missverständlich formuliert. Geht es darum, dass die Bescheide 2021 und 2022 erstellt wurden und keine Fahrtkosten angesetzt wurden von Seiten des Finanzamts oder darum dass bei der Erstellung der Erklärung 2021 und 2022 diese vergessen wurden und nun die Bescheide da sind.
Fall 1 würde ich mit 129 AO probieren? Fall 2 Einspruch und Bitte um Berücksichtigung.
Hallo,
bei den Steuererklärungen 2021 und 2022 wurden die behinderungsbedingten Fahrtkosten versehentlich nicht angegeben. Die Bescheide 2021 und 2022 sind rechtskräftig.
@AH77 schrieb:...........Kann man die Fahrtkostenpauschale noch nachträglich durch Änderung der Bescheide erhalten?
Vielen Dank!!
Soweit kein zutreffender V.d.N. im Bescheid steht, nein. Antragsversäumnisse sind meines Wissens nicht heilbar.
Wenn der Mandant danach fragt -> Versicherungsfall.
Vielleicht, aus welchen Gründen auch immer ergibt sich noch ein Fall nach § 177 AO (Mitberichtung). Ansonsten ist die Bestandskraft eben dazu da, dass Rechtsfriede einkehren soll (zugunsten als auch zuungunsten).
mfg