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Anlage V - kein Druck der Zeile 32

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letzte Antwort am 27.06.2022 16:53:02 von 3478
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swolf_2022
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Hallo liebe Community,

 

mein Mdt hat Pachteinnahmen welche ich in der ESt-Erklärung Anlage V in Zeile 32 erfasst habe. Leider druckt mir Datev die Einkünfte im Formular nicht aus. Bei einem anderen Mdt werden diese Eingaben aber im Formular mit ausgedruckt. 

 

Hat jemand eine Idee, wie ich das lösen kann?

 

VG

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo swolf_2022,

 

Werte, die Sie zu den Zeilen 25-32 einer Anlage V erfasst haben, werden ausschließlich auf die 1. Anlage V gedruckt - auch wenn Sie diese Werte in einer anderen Anlage V erfasst haben.

 

Hintergrund ist der Vermerk unterhalb der Zeile 24 des amtlichen Formulars Anlage V. Dort heißt es von der Finanzverwaltung: "Die Eintragungen in den Zeilen 25 bis 32 sind nur in der ersten Anlage V vorzunehmen".

 

Die von Ihnen zu den Zeilen 25-32 erfassten Werte werden daher ausschließlich auf die 1. Anlage V gedruckt.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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swolf_2022
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Sehr geehrter Herr Hirsch,

 

vielen lieben Dank für die Info. Sie haben mir sehr geholfen! Wieder etwas gelernt!

 

Viele Grüße

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3478
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Nachricht 4 von 6
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Hallo,

 

ich habe ähnliches Problem.

 

Ich habe die Einkünfte des Erbpachtgrundstückes für einen Mandanten in den Zeilen 31 - 32 unter der lfd Nr. 2 erfasst.

Da das Grundstück eine eigene EW Nr hat wurde dieses Grundstück in einer eigenen lfd Nr - hier die Nr 2- angelegt.

 

Die Einkünfte erscheinen auch im Objekt der lfd Nr. 1 in Zeile 31-32.

 

Nun erhalte ich folgende Fehlermeldung:

 

"Es sind allgemeine Angaben zum bebauten Grundstück, aber keine zugehörigen Einkünfte erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Erfassen Sie die fehlenden Angaben zum bebauten Grundstück."

 

Ich kann unter der lfd Nr 2 keine anderen Angaben zum Grundstück machen, die Eingabefelder beziehen sich immer "auf bebaute Grundstücke".

 

Ich könnte die lfd Nr 2 ja löschen und die Einkünfte ja direkt im Objekt der lfd Nr 1 erfassen, aber auf Grund der anders lautenden EW Nr und der Übersichtlichkeit bei der Auflistung aller Objekte möchte der Mandant das nicht.

 

Oder stehe ich komplett auf dem Schlauch?

Viele Grüsse

 

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo 3478,

 

Sie habe alles richtiggemacht – nur vermutlich eine kleine Angabe zu viel:

 

Bitte prüfen Sie, ob Sie zur lfd. Nr. 2 tatsächlich keine Angaben im Bereich der Zeilen 4-24 erfasst haben – insb. z. B. keine Angabe in Zeile 4 zur Lage des Grundstücks oder in Zeile 7 zur Art der Nutzung.

 

Sobald im Bereich der Zeilen 4-24 eine Angabe enthalten ist, geht das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung von Einkünften aus einem bebauten Grundstück aus – und erwartet dann auch Angaben zu den zugehörigen Einkünften.

 

Aus diesem Grund muss z. B. in Ihrem Fall in Zeile 7 des Erfassungsformulars zur Anlage V bei jeder der Fragen (Ferienwohnung, kurzfristige Vermietung, Vermietung an Angehörige) jeweils der Schaltknopf <keine Angabe> aktiviert sein. Ein einziges "Ja" oder "Nein" an dieser Stelle bedeutet für das ELSTER-Modul bereits, dass ein "bebautes Grundstück" vorliegt.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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3478
Beginner
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Nachricht 6 von 6
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Es hat geklappt 🙂

 

 Vielen vielen Dank 🙂 

 

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letzte Antwort am 27.06.2022 16:53:02 von 3478
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