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Abruf digitaler Bescheide nach Änderung Beraternummer und Mailadresse klappt nicht mehr

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letzte Antwort am 22.02.2024 10:33:59 von Interceptor
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m_moessinger
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Hallo

 

wir mussten unsere Beraternummer und Mailadresse für den Abruf digitaler Bescheide aufgrund interner Trennung ändern. Seitdem bekommen wir über den Abruf im Dokumentenkorb keine Bescheide mehr. Wenn wir über PFB Elter-Bescheide holen gehen, werden neue Bescheidwerte angezeigt, aber es gibt kein PDF dazu. Die zuständige Kollegin im ist schon alle Anleitungen nochmal durchgegangen, wir haben die Rechteverwaltung geprüft, die Smartcard ist auch die richtige. Seit der Änderung bekommen wir auch keine Bescheide mehr über die alte Beraternummer/Mailadresse, die z.T. noch in der Vollmachtsdatenbank hinterlegt ist, weil die Mandate nicht auf die neue Beraternummer übergehen. Hat jemand eine Idee?

metalposaunist
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@m_moessinger schrieb:

die z.T. noch in der Vollmachtsdatenbank hinterlegt ist, weil die Mandate nicht auf die neue Beraternummer übergehen


Wenn Du mich fragst, ist genau das Dein Problem. Wird das gelöst, löst sich der Rest von alleine hätte ich gesagt. Aber wenn die VDB falsche Daten ausweist, wird‘s mit den Prozessen dahinter nicht besser. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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Interceptor
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"interne Trennung" heißt = "Neue Kanzlei".

Somit ist eigentlich klar, dass die "Neue Kanzlei" alles so handhaben muss, wie wenn die "mitgenommenen" Mandate, als Neumandat angelegt werden, sprich Mandatsübertragung über DATEV von der alten auf die neue Beraternummer oder händisch neu anlegen.

 

Dann anschließend neue Vollmachten für die "Neue Kanzlei" erstellen und in der VDB in der "Neuen Kanzlei" einpflegen, damit in der "Alten Kanzlei" die Vollmacht in deren VDB ungültig wird.

metalposaunist
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@Interceptor schrieb:

Dann anschließend neue Vollmachten für die "Neue Kanzlei" erstellen und in der VDB in der "Neuen Kanzlei" einpflegen, damit in der "Alten Kanzlei" die Vollmacht in deren VDB ungültig wird.


Ab wann kann man denn Vollmachten über den LAO übergeben @Johannes_Breitenbach? 🤔 Kann das KI übernehmen oder langweilt sich selbst die beim bürokratischen Irrsinn? 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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m_moessinger
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Guten Morgen und danke für alle Antworten. Ich habe wohl zu wenig Angaben gemacht;)

 

Wir haben alles so gemacht, wie bei einem Mandatswechsel (neue Vollmachten eingeholt usw.) Da die Daten noch nicht komplett getrennt sind, müssen/mussten wir bisher noch über die alte Beraternummer und die alten Vollmachten arbeiten.

 

Ca. ab 12.2.24 wurde begonnen die neuen Vollmachten einzupflegen und die neue Mailadresse wurde gesetzt. Die Mandate werden nach und nach von der IT von der alten auf die neue Beraternummer umgeswitcht.

 

Seit 13.2.24 bekommen wir zwar über "Elster-Bescheide holen" die Bescheiddaten, aber es gibt keine PDF Dokumente. Über den Abruf im Dokumentenkorb kommt gar nichts. Beim Abruf über die KoFi heißt es nur es gibt keine Bescheide. Hier müssten eigentlich alle Beraternummer angezeigt werden. Einen Einspruch über die neue Beraternummer kann man hier sehen.

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Interceptor
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Was bedeutet "von der IT ... umgeswitcht"? intern im Haus verwurstelt? geht meistens schief.

 

Elektronische Abgleichinformationen sind vorhanden ... o.k. ... das wird ja über die Steuererklärung separat einzeln angesteuert und hat erstmal nichts mit der elektronischen Bescheidbekanntgabe zu tun.

 

Die elektronische Bescheidbekanntgabe muss über die Vollmachtsdatenbank verwaltet werden und auch über die entsprechende Rechteverwaltung in DATEV (ohne z.B. Untervollmacht, keine Abruferlaubnis).

 

mfg

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letzte Antwort am 22.02.2024 10:33:59 von Interceptor
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