Hallo zusammen,
die Formulare zur gesondert und einheitlichen Feststellungserklärung haben sich ja für den VZ 2015 geändert. Die Daten zu Sonderbetriebseinnahmen etc. werden in einer eigenen Anlage SE/AVSE dargestellt; nicht mehr in einer separaten Anlage EÜR. Wie bekomme ich denn jetzt dort die Daten aus einem anderen Datenbestand des Beteiligten rein? Früher konnte ich über den entsprechenden Ordnungsbegriff die Daten aus dem (SoBV-)Bestand direkt in die EÜR der GuE weitergeben. Jetzt nicht mehr?
Sehr geehrter Herr Spannknebel,
wie Sie schreiben, sind ab Feststellungszeitraum 2015 für Personengesellschaften, die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, die Angaben zu den Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben der Beteiligten in der neuen Anlage SE zu erfassen. Für die Anlage SE (wie auch für die neuen Anlagen AVSE und ER) ist derzeit eine Programmverbindung aus Kanzlei-Rechnungswesen nicht möglich; eine Umsetzung für kommende Feststellungszeiträume ist in Prüfung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Vogeley
DATEV eG
"Richtige" Antwort, aber seeeehr unbefriedigend.
Jetzt hat man schon ein separates Mandat angelegt mit Jahresabschluss, Anlagevermögen, SoBA etc. und darf dann bei der GuE die Werte aus der Fibu (EÜR) abtippen.
Ich bin mal ganz frech und verlange eine Schnittstelle.
Genau so wie die Pflege von IAB über den Programmbestandteil in der Fibu inkl. automatischer Verbuchung über Statistikkonten und quasi doppelter Erfassung in den Steuerprogrammen. Das wäre doch auch über eine Schnittstelle lösbar.
Sehr geehrte Frau Vogeley!
Auch ich finde die Antwort sehr unbefriedigend. Als große Kanzlei mit Beratungsschwerpunkt Heilberufe bedeutet das manuelle Eintragen für uns einen erheblichen Mehraufwand. Erst das Tippen, dann die Kontrolle - das ist EDV zu Fuß. Zumal die Lösung durch die Schnittstelle EÜR hervorragend funktioniert hat. Ich wünsche sehr, dass eine Umsetzung baldmöglichst vorgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Cl. Wittke
Sehr geehrte Frau Vogeley,
ich kann mich den Antworten: 2-3.RE nur anschließen. Eine Umsetzung der Schnittstelle ist meines Erachtens wichtig und sollte nicht auf die nächsten Veranlagungszeiträume verschoben werden, bzw. nicht umgesetzt werden. Ich gehe doch davon aus, dass die Datev eG bereits seit längerem wusste, dass ab 2015 eine Änderung der Formulare erfolgt.
In Anbetracht der Einstellung der Ärztekontenrahmen SKR... und der bisher nicht erfolgten Umsetzung der Schnittstelle KaReWe zu Anlage SE/AVSE finde ich die orogrammtechnische Unterstützung der Datev eG für Steuerberater im Bereich der Heilberufe als nicht ausreichend.
Die manuelle Umsetzung der Sonderüberschussrechnung und der Sonderanlagenbuchhaltung in die Anlage SE/AVSE ist meines Erachtens nicht zeitgemäß und sollte von der Datev eG umgehend und wie bisher auch, als programmtechnisch gesteuerte Lösung angeboten werden.
Eine Antwort, wie die Prüfung der Datev eG hinsichtlich der Umsetzung ausgefallen ist, wäre sehr wünschenswert.
Mit freundlichen Grüßen
M. Vogt, Steuerberater
Sehr geehrter Herr Vogt,
die Prüfung zum Umsetzen der Programmverbindung in das Programm Gesonderte – und einheitliche – Feststellung hat leider ergeben, dass die Schnittstelle auch für zukünftige Feststellungszeiträume nicht angeboten wird.
Hauptgrund dafür ist, dass die bisherige Schnittstelle zur Anlage EÜR für die Schnittstelle zu den neuen Anlagen nicht genutzt werden kann, da sich technische Rahmenbedingungen geändert haben. Es müsste eine ganz neue Programmverbindung entwickelt werden. Dies ist nicht schnell realisierbar und nur mit einem hohen Entwicklungsaufwand verbunden.
Des Weiteren sind vergleichsweise wenig Kanzleien von diesem Sachverhalt betroffen (ca. 1% der elektronisch übermittelten GuE-Fälle). Wir verstehen, dass für Sie dieses Argument ggf. nicht von hoher Bedeutung ist, für uns ist bei der Prüfung der umzusetzenden Themen jedoch u. a. entscheidend, wie viele unserer Mitglieder von einer Lösung profitieren.
Trotz allem können wir Ihren Wunsch nach einer Programmverbindung gut verstehen, die Entscheidung gegen eine Umsetzung ist uns nicht leicht gefallen.
Die Entwicklerkapazitäten werden derzeit in die Weiterentwicklung der DATEV Steuerprogramme investiert. Neben den vorrangig zu berücksichtigenden gesetzlichen Änderungen stehen bzw. standen derzeit folgende Themen im Vordergrund:
Auch wenn Ihnen in dieser Aufzählung Ihre gewünschte Programmverbindung fehlt, hoffen wir, dass Sie von den oben genannten Themen in der Praxis profitieren werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Vogeley
DATEV eG
Sehr geehrte Frau Vogeley,
Ihre Antwort ist unbefriedigend und ich vermute einfach mal, dass doch mehr Fälle von der fehlenden Programmverbindung betroffen sind, als von Ihnen ermittelt.
Wenn die DATEV es tatsächlich nicht schaffen sollte, eine solche Programmverbindung zu erstellen, obwohl sie es bei den alten Formularen geschafft hat, stelle ich mir die Frage, weshalb die DATEV als Genossenschaft für ihre Mitglieder nicht beim Finanzamt eine Änderung der Formulare verlangt, die ein fortschrittliches, modernes Bearbeiten der Steuererklärungen ermöglicht. Es kann doch nicht sein, dass die Steuerberater die Leidtragenden der Modernisierung sind!
Mit freundlichen Grüßen
Mike Höltker
Steuerberater
Da der letzte Beitrag von Seiten der DATEV nun schon fast ein Jahr alt ist, wollte ich das Thema nochmal nach vorne pushen...
Leider betrifft das bei uns nämlich nicht "nur 1% der Fälle", sondern fast die Hälfte unserer Unternehmensmandate. Alles Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, sonstiges) in Personengesellschaften. Die Anlagen SE und AVSE per Hand zu befüllen ist fast nicht zumutbar in der heutigen Zeit...
Von daher, liebe DATEV, gibt es da Neuigkeiten??
Es müsste eine ganz neue Programmverbindung entwickelt werden. Dies ist nicht schnell realisierbar und nur mit einem hohen Entwicklungsaufwand verbunden.
Also wir bezahlen für das Einkommensteuerprogramm (einschl. e+g Feststellung) ca. € 80 monatlich. Macht im Jahr € 960 x geschätzt 30.000 Kanzleien = 28 Mio. Euro. pro Jahr!
Wo wurden die denn in den letzten Jahre in die Steuerprogramme investiert?
Da schließe ich mich doch direkt an! Bei uns betrifft es sogar mehr als die Hälfte der Fälle. Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Wunsch nach einer Schnittstelle nur sporadisch vorkommt....! Mein größtes Problem ist allerdings, dass ich unseren Mitarbeitern nicht sinnvoll erklären kann, warum das immer noch nicht geht ...! Ich habe dazu wöchentlich anrufe...! Daher weiterhin die Bitte: Schnittstelle schnellstmöglich programmieren!
Gibt es hierzu denn Neuigkeiten?
Hallo Frau Vogeley, gibt es hierzu zwischenzeitlich Schnittstellen?
Wir erfassen alle Angaben für die GuE in einer individuellen Anlage, in welcher wir auch die Berechnung vom Jahresüberschuss zum zu versteuernden Einkommen vornehmen. Diese ist auch für den Mandanten gedacht, damit dieser beispielsweise individuelle Gewinnverteilungen nachvollziehen kann. Die einzelnen Sondersachverhalte müssen darin nur aktualisiert werden.
Auch von unserer Seite die Bestätigung: Die Anlagen SE und AVSE sind spätestens sei VZ 2017 für alle Steuerpflichtigen auszufüllen und elektronisch zu übertragen. Das bedeutet, dass ohne eine Schnittstelle zu Rewe hier ein Bruch der digitalen Erfassung besteht und die Werte manuell übertragen werden müssen - da helfen auch Excel-Tabellen nicht. Auch wenn einige Finanzämter das vielleicht noch nicht rigoros nachverfolgen ist hier ein deutlicher erhöhter Druck der Finanzverwaltung erkennbar. Die geringe Zahl von Betroffenen aus 2015 (1% s.o.) wird jetzt wohl um zwei Nullen zu ergänzen sein. Es besteht hier dringender Handlungsbedarf durch die DATEV!
Jetzt habe ich erst kapiert worum es geht, Sondersachverhalte in Feststellungserklärungen mit EÜR statt Bilanz, richtig? Da hat die Verwaltung mal wieder was ganz eigenes basteln müssen, grrrrr.
Genau so ist es. Trotzdem sollten wir mit DATEV hier eine Lösung haben...
Natürlich Herr Romes. Allerdings hat die Verwaltung das EÜR-Formular eben nicht eins-zu-eins übernommen sondern auf den ersten Blick schon mal bei den Erlösen sich völlig neues einfallen lassen. Das bedeutet natürlich, dass die DATEV ihrerseits nicht einfach die Standardüberleitung Rechnungswesen-EÜR kopieren kann, sondern diese überarbeiten muss. Und nachdem die Finanzverwaltung hier völlig neue Einnahmearten erfunden hat, wäre strenggenommen ein neuer, eigener Kontenrahmen die sauberste Lösung. Die sauberste, aber eigentlich auch zu aufwendigste.
Meiner Meinung nach sollten die Genossen der DATEV sollten in Erwägung ziehen an Ihren Berufsverband heranzutreten, damit dieser der Finanzverwaltung mal auf die Füße steigt und die Wiederverwendung des Standard-EÜR-Formulars durchsetzt. Für eine Nutzung elektronischer Datenverarbeitung ist Standarisierung das absolute A und O, solche auch nur leicht abgewandelten Formulare verursachen da einen völlig unverhältnismäßigen Aufwand.
Wir sitzen gerade an einer kleinen GbR mit Sonderbetriebsausgaben. Die Anl. SE zur EÜR muss wohl immer noch manuell übertragen werden 😞
Vielleicht könnte ein Verantwortlicher mal eine Information geben, wie der Sachstand i.S. Schnittstelle Rewe - GuE / Anlage SE / AVSE ist? Wir sind jetzt mitten im VA 2018, seit 2015 besteht das Problem, so langsam sollte eine Lösung gefunden sein.