abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Service-Anwendungen / Rechteverwaltung

7
letzte Antwort am 27.09.2019 08:52:44 von metalposaunist
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
wendland
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 8
437 Mal angesehen

Hallo zusammen,

bin mir nicht sicher, ob ich mit dieser Frage im richtigen Bereich bin ...

Ich habe angeblich heute eine Anfrage an die Datev gesendet (ich kann mich nur an 2 Anfragen in der letzten Woche erinnern, weil telefonisch niemand zu erreichen war).

Wie auch immer, zumindest habe ich die Mitteiling erhalten, dass für mich eine Antwort bereitgestellt wurde.

Allerdings erhalte ich diese Meldung, wenn ich die Nachricht lesen möchte:

408994_pastedImage_1.png

Also melde ich mich mit meinem zweiten Profil an, wo ich Administratorrechte besitze.

Ich gehe wie in dem oben genannten Dokument vor und erhalte in der ´Rechteverwaltung´ unter ´Online-Rechte´ dann diese Meldung:

408995_pastedImage_3.png

Damit kann ich nun wieder nix anfangen. Hat jemand eine Idee wie ich weiter verfahren muss?

Bin eigentlich nur "doofer" Anwender (bzw. will das eigentlich nur sein )  und ärger mich hier seit diese dusseligen PSD2-Umstellung mit den ganzen Unzulänglichkeiten dieser Refom rum, weil alle anderen hier in der Firma noch weniger Ahnung von dieser Materie haben.

Gruß

metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 2 von 8
224 Mal angesehen
Hat jemand eine Idee wie ich weiter verfahren muss?

Dann nehme ich an, Sie sind Steuerberater? Haben Sie die SmartCard mit Administrationsrechten aus der Kanzlei oder vergibt die wer anders bei Ihnen?

Es muss kurzum zu Ihrer SmartCard / DATEV Benutzer das Recht Servicekontakte anzeigen freigeschaltet sein. Das machen Sie in der DUO Administration; suchen sich Ihre SmartCard raus und den DATEV Benutzer und vergeben dort das Recht dazu.

DATEV DUO

Also melde ich mich mit meinem zweiten Profil an, wo ich Administratorrechte besitze.

Hat nichts mit der BRV - Benutzer- und Rechteverwaltung zu tun, sofern Sie den Punkt denn sehen können.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
0 Kudos
wendland
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 8
224 Mal angesehen

Nein, wir sind keine Kanzlei, sondern ein "normales" Unternehmen.

Ich habe mein Profil mit Administrator-Rechten genommen, weil ich ansonsten gar nicht in die Rechteverwaltung komme würde wie im Dok. 1070639 beschrieben ist.

Haben Sie die SmartCard mit Administrationsrechten aus der Kanzlei oder vergibt die wer anders bei Ihnen?

Ähm ... das meien ich mit "doofer" Anwender.

Wir haben eine SmartCard/mIDentity ... ob die Administratorrechte hat, weiß ich nicht. Sieht ja so aus, als ob dem nicht so ist.

Wenn ich dem DATEV DUO - Link folge, kommt

409001_pastedImage_4.png

Wir haben die SmartCard in einer kleinen Kiste im Server-Raum hängen und arbeiten mit Terminal-Rechnern.

Die Aktion mit der DATEV DUO muss wohl dann vom Datev-Server aus erfolgen?

Scheint also was zu sein, wobei ich mich an unsere IT-Firma wenden muss? (die allerdings immer froh zu sein scheint, wenn man nicht mit Datev ankommt)

0 Kudos
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 4 von 8
224 Mal angesehen

Nein, wir sind keine Kanzlei, sondern ein "normales" Unternehmen.

Okay, dann macht es das einfacher, wenn der Steuerberater fit ist und Ihnen das Recht in 2min gibt.

Ich habe mein Profil mit Administrator-Rechten genommen, weil ich ansonsten gar nicht in die Rechteverwaltung komme würde wie im Dok. 1070639 beschrieben ist.

Müssen Sie auch nicht, weil es um die Rechteverwaltung online geht. Das hat nichts mit Administratorrechten zu tun. Und als Mandant gibt es die Administration / Rechteverwaltung online nicht frei Haus, da Ihre SmartCards zentral vom Steuerberater administriert werden.

Wir haben die SmartCard in einer kleinen Kiste im Server-Raum hängen und arbeiten mit Terminal-Rechnern.

Das heißt, Sie haben selbst gar keine eigene?

Die Aktion mit der DATEV DUO muss wohl dann vom Datev-Server aus erfolgen?

Muss Ihr Steuerberater machen.

Scheint also was zu sein, wobei ich mich an unsere IT-Firma wenden muss? (die allerdings immer froh zu sein scheint, wenn man nicht mit Datev ankommt)

Unabhängig davon ist es immer gut, wenn sich jemand auch technisch mit DATEV auskennt und sei es der Steuerberater selber.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ihr Steuerberater muss Ihre SmartCard (falls vorhanden), sonst Ihren DATEV Benutzer im RZ der DATEV bei sich im Unternehmen Online mit Administrationsrechte dazu freischalten, dass Sie sich die Servicekontakte (SKs) anschauen können. Sind 2 Klicks. Wer die Rechte beim Steuerberater hat, weiß ich nicht. Die Karte vom Inhaber kann es auf alle Fälle. Große Kanzleien haben aber auch eine eigene IT Abteilung, deren Mitarbeiter tagtäglich nichts anderes machen und ebenso fit sind. Es kann auch sein, dass der Berater einem seiner Mitarbeiter das Recht zur Administration aller SmartCards gegeben hat. Einfach mal nachfragen.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
0 Kudos
wendland
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 8
224 Mal angesehen

Danke für die schnelle Antwort, ich werde mich morgen mal an den Steuerberater wenden.

Wir haben eine einzelne SmartCard, welche jedoch nicht an meinem Arbeitsplatz steckt, sondern zentral in unserem Server-Raum "verbaut" ist.

0 Kudos
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 6 von 8
224 Mal angesehen

Dann könnte bei der Anwendung ggf. der DATEV Benutzer greifen, wenn er keine SmartCard findet. Die vom Server kann dazu, soweit ich weiß, nicht verwendet werden, weil diese in der Regel nicht personalisiert ist.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
0 Kudos
wendland
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 8
224 Mal angesehen

Wat für Umstände! Da lob ich mir die gute alte E-Mail.

Ich glaube ich verzichte auf das Lesen der Nachricht.

Wird eh nix hilfreiches sein, da es Kritik an dem finAPI-Murks war.

0 Kudos
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 8 von 8
224 Mal angesehen

Hm, ich kann Sie verstehen aber bei der DATEV ist der ServiceKontakt der Dreh- und Angelpunkt, wenn es um die Kommunikation geht. Da so keine E-Mail verschlüsselt werden muss und Sie auch gleich eine Rückfrage stellen können und der SK wieder beim letzten Bearbeiter von DATEV landet.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
0 Kudos
7
letzte Antwort am 27.09.2019 08:52:44 von metalposaunist
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage