abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Schreibschutz Dokumente aus DMS classic nach Verabeitung im Post, Fristen und Bescheide

3
letzte Antwort am 11.01.2020 14:17:55 von einmalnoch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
svenfriedel
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
309 Mal angesehen

Hallo liebe Mitglieder,

 

wir haben DMS classic und Post, Fristen und Bescheide im Einsatz.

 

Nach der Verarbeitung der Dokumente aus DMS classic im Postausgangsbuch (in Post, Fristen und Bescheide) sind die Dokumente schreibgeschützt und können nicht verändert werden.

 

Uns ist jetzt aufgefallen, dass einige Mitarbeiter in der Kanzlei die Meldung mit dem Schreibschutz der Dokumente nicht bekommen und können somit die Dokumente verändern, obwohl diese in Post, Fristen und Bescheide bereits als Postausgang festgeschrieben sind.

 

Hat das etwas mit den Rechten in der Rechteverwaltung zu tun? Ich konnte aber bislang keine Rechte für Schreibschutz oder derartiges finden.

 

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

 

Danke & schöne Grüße

Sven Friedel

freiburgersteuermann
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 4
302 Mal angesehen

Hallo Herr Friedel,

 

weshalb soll ein Schreibschutz auf die Dokumente? Über die Revisionshistorie lässt sich doch nachvollziehen, was das Dokument für einen Inhalt zum Zeitpunkt des Postausgangs hatte.

 

Geht es um Word Dokumente? Dann würde ich immer erst ein PDF drucken, dies dann gegebenenfalls auf Papier drucken, falls es noch herkömmlich verschickt werden soll, gegebenenfalls mit der Unterschrift ein Scan machen und diesen dann im Postausgang festschreiben.

Grüße
Boris Lemler
svenfriedel
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
300 Mal angesehen

Hallo Herr Lemler,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Ja es geht um Word Dokumente.

 

Das mit der Revisionshistorie ist mir bekannt.

 

Mir geht es nur um den technischen Hintergrund, warum einige Benutzer die im Postausgangsbuch festgeschriebenen Dokumente nochmals bearbeiten können und bei den anderen Benutzern der Hinweis auf "schreibgeschütztes Dokument" erscheint.

 

Grüße

Sven Friedel

0 Kudos
einmalnoch
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 4
295 Mal angesehen

Der Schreibschutz wird auf bestimmte Benutzerechte gesetzt, dazu gibt es hier auch einige Threads.

 

DMS classic hat eine eigene Benutzerverwaltung, aufrufbar im RichClient (in der Programmsuche des Arbeitsplatzes als "DATEV DMS classic" zu finden). Nur der dort als Admin eingetragene Nutzer kann diese Rechte im Client ändern. Es empfiehlt sich hier Kontakt mit dem Einrichter aufzunehmen, falsch gesetzte Rechte können den Betrieb gut bremsen.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
3
letzte Antwort am 11.01.2020 14:17:55 von einmalnoch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage