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Neue Rechteverwaltung online

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letzte Antwort am 13.06.2023 15:41:07 von metalposaunist
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björn
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Hier hilft manchmal auch ein Abmelden und schließen aller Browserfenster und anschließender Neuanmeldung, wenn das Recht während einer laufenden Sitzung vergeben wurden.

 

@metalposaunist Ich bin der Überzeugung, das das ausreichen muss, da ich hierzu im Hilfe Dokument nichts gegenteiliges finden konnte.

metalposaunist
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Nachricht 212 von 215
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@björn schrieb:

@metalposaunist Ich bin der Überzeugung, das das ausreichen muss, da ich hierzu im Hilfe Dokument nichts gegenteiliges finden konnte.


Ich hab' hier so'n mIDentity wegen der Grundsteuer noch rumfliegen. Lass mich das nach meinem nächsten Call kurz testen. Wenn das so ginge, wäre das eine News wert oder diese ist an mir erfolgreich vorbei gegangen. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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metalposaunist
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Update

 

Wie ich sagte @björn: Ohne das Recht Belege hat man im AppSwitch auch nicht die App Belege, mit der man überhaupt Belege Personalwirtschaft sich anschauen könnte. Vergibt man das Recht Belege > Standardrecht, kann man sich auch alle FiBu Belege anschauen. Es hat sich also nichts verändert. 

 

FiBu und Lohn: 

FiBu ohne Lohn: 

Lohn ohne FiBu: 

 

Und nein, auch etwaige Abhängigkeiten meldet DATEV (noch immer) nicht. Dann müsste DATEV ja merken, dass man für Recht A auch Recht B braucht und zumindest mal fragen oder einen Hinweis geben, dass das so nicht geht, was man vor hat. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
björn
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Nachricht 214 von 215
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@metalposaunist : Danke für´s Update und testen.

 

@ DATEV bitte dann mal das Hilfe Dokument in der Rechteverwaltung Online für das Recht von den Lohn-Unterlagen diesbgl. ergänzen oder ändern, damit es hier dann auch eindeutig erkennbar ist.

 

 

Danke

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metalposaunist
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Gilt dann aber lieber @björn nur so lange man nicht die neue Personalakte flächendeckend im Einsatz / ausgerollt hat, weil sich diese neue Personalakte von Belege online aka der FiBu komplett löst und man dann die gewünschte Unterteilung erreichen kann (Lohn only), wenn man will, weil die neue Personalakte dann eine eigenständige App wird. Was das für die Rechteverwaltung online und den AppSwitch (wahrscheinlich noch eine App mehr) heißt, weiß ich aktuell nicht genau. Vielleicht noch mehr Klicks. Müssen wir abwarten. 

 

Nichts ist beständiger als der Wandel und eventuelle Abhängigkeiten kennen zum Teil wir besser als die DATEV selbst 😇.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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letzte Antwort am 13.06.2023 15:41:07 von metalposaunist
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