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Aufwandsbuchung löschen oder ändern - Rechtevergabe - eo comfort

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letzte Antwort am 19.04.2024 11:58:43 von Andreas_Kiermeier
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communityuser
Beginner
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Einige unserer Mitarbeiter können Aufwandsbuchungen in Aufträgen nicht ändern, oder in andere Aufträge umbuchen.

Welches Recht muss ich dafür vergeben.

Danke!

 

 

Kategorie angepasst durch @Sarah_Reitzmann 

peter
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 3
60 Mal angesehen

Hallo,

 

schauen Sie sich mal im Dokument  0904066 den Abschnitt 6.13.25 an. Möglicherweise hilft Ihnen das weiter.

Gruß
Peter
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DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Kiermeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
29 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich gehe davon aus, dass Sie Eigenorganisation comfort nutzen. Rechte im Zusammenhang von Aufwandsbuchungen befinden sich in der Rechteverwaltung an verschiedenen Stellen. Z.B. kann das Verschieben von Zeiten in andere (Teil-)Aufträge durch das Recht unter Eigenorganisation | Unterprogramme | KIS-Arbeitsstation | Mandantenauftrag | Positionen bearbeiten | Aufwandspositionen unterbunden werden. Das Ändern von Aufwandsbuchungen wiederum wird z.B. unter dem Punkt Eigenorganisation | Unterprogramme | Zeiten und Kosten | Aufwandsbuchungen sehen und bearbeiten geregelt.

 

Aufgrund der Komplexität des Themas möchten wir Sie bitten, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Nur so können wir die Rechtegruppen mit Ihnen zusammen durchgehen und gezielt die Rechte sperren oder freigeben, die bei Ihnen in der Kanzlei relevant sind. Wenden Sie sich für Ihre Anfrage bitte per Servicekontakt an uns.

Freundliche Grüße aus Nürnberg
Andreas Kiermeier
Service EO comfort
DATEV eG
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letzte Antwort am 19.04.2024 11:58:43 von Andreas_Kiermeier
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