Hallo Zusammen,
wir haben folgenden Sachverhalt:
Eine MA hatte einen Firmenwagen der für die private und geschäftliche Nutzung in der Lohnabrechnung berücksichtigt wird (1%-Regelung) und am 08.02. einen Verkehrsunfall (Auto Totalschaden).
Ab dem 23.02. ist ein neues Fahrzeug zugelassen worden, selbe Handhabung wie mit dem Fahrzeug davor.
Wie muss ich das nun in der Februar-Abrechnung handhaben?
Grundsätzlich muss das Fahrzeug ja für den kompletten Monat abgerechnet werden, aber 2x ist ja auch unsinnig oder?
Meiner Meinung hätte ich das alte Fahrzeug (Unfallauto) für den Monat Februar abgerechnet und das neue im März. Allerdings höre ich jetzt schon die Prüfer schreien..
Vielen Dank vorab für die Hilfe.
LG
Franziska Holzmann
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bei einem Fahrzeugwechsel wird das Auto versteuert, das von den Tagen her überwiegend genutzt worden ist.
In deinem Fall also der Unfallwagen.
Und genau wie du sagst, für den ganzen Monat, auch wenn es 14 Tage lang gar kein Auto gab.