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voraussichtliche Beitragsschuld nachträglich entfernen

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letzte Antwort am 02.07.2020 12:03:35 von Selina_Heubeck
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markushülsmann
Einsteiger
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Sehr geehrte Community,

 

ich habe folgendes Problem:

 

Bei der Neueinrichtung eines Mandanten habe ich es versäumt die Berücksichtigung der voraussichtlichen Beitragsschuld bei der Erstellung des Buchungsbelegs abzuwählen. Dies führt nun jedoch leider in der Buchhaltung zu einem kleinen Chaos. Als ich nun die voraussichtliche Beitragsschuld abwählen wollte habe ich festgestellt, dass sie bei 4 von 6 Mitarbeitergruppen gar nicht hinterlegt ist und bei den anderen beiden leider hinterlegt und zusätzlich ausgegraut (s.u.) ist, sodass ich hier nicht eingreifen kann. Wie bekomme ich dies geändert?

 

Ich danke vielmals für jegliche Hilfe 🙂

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Markus Hülsmann

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
530 Mal angesehen

Hallo Herr Hülsmann,


für eine FIBU-Mitarbeitergruppe soll das FIBU-Konto für die voraussichtliche Beitragsschuld entfernt werden. Dies ist jedoch nicht möglich, da die Angabe bei dem Verbindlichkeitskonto für "Voraussichtliche Beitragsschuld (optional)" beim Mandanten unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Sonstige Konten, Registerkarte "Verbindlichkeitskonten" ausgegraut ist.


Der Grund hierfür ist, dass nur für die Fibu-Mitarbeitergruppe 0 (Standard) ein Verbindlichkeitskonto für die voraussichtliche Beitragsschuld verwendet werden kann. Für alle anderen Fibu-Mitarbeitergruppen ist dies nicht möglich.


Die Logik im Buchungsbeleg sieht vor, dass das Konto für die voraussichtliche Beitragsschuld ausschließlich aus der Gruppe 0 genommen wird. 


Viele Grüße


Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.07.2020 12:03:35 von Selina_Heubeck
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