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von normalen Mandant umstellen auf Schätzmandant

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letzte Antwort am 30.05.2024 18:04:39 von durchschnittsbenutzer
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Sarah_Frk
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Hallo zusammen,

 

wir haben in Betracht gezogen unsere Abrechnung vom 20ten auf den 10ten des folgemonats umstellen. Denn wir haben geringfüge Mitarbeiter welche eine Abschlagszahlung erhalten & möchten eine gemeinsame Abrechnungmit den SV-Pfichtigen -  mit den korrekten Werten durchlaufen lassen. Wie genau handhabt man das, welche Gedankenschritte muss ich unbedingt berücksichtigen ?

MartinSeemann
Fortgeschrittener
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Hallo Sarah,

 

hier https://apps.datev.de/help-center/documents/1070158 finden Sie unter 3.3.1 die Vorgehensweise. Nach Schlüsselung der Stammdaten wie beschrieben erhalten Sie nach dem Senden der Stammdaten (nur diese!) schon BN für den Folgemonat erstellt und ab da automatisch mit jeder Monatsabrechnung. 

 

Denken Sie dabei auch an die Kollegen von der Fibu und ergänzen die erforderlichen Konten für die Fibu  (z.B. 1742 und 1759 in SKR 03). 

 

Zusätzliche Empfehlung: Lassen Sie bei Mandanten mit mehreren KK diese einzeln einbuchen. Gehen Sie dazu in die Maske der KK und geben die drei Konten unter "Abweichende Konten" ein. Als Buchungstext setzen Sie den Namen der jeweiligen KK  ein. Ist eine große Erleichterung, wenn die KK mal wieder nicht das abbuchen, was gemeldet wurde. Das wichtigste im Schätzverfahren für die Fibu ist aber, dass Sie in jedem Fall die "voraussichtliche Beitragsschuld" auf Konto 1759 (dort werden dann auch die Zahlungen hingebucht) von dem Überhang aus dem Schätzverfahren (Konto 1742) trennen. Sonst gibt es ein Durcheinander, wenn die Abstimmung mal schwierig werden sollt. Wenn Sie 1742 abstimmen wollen, können Sie dann einfach den Endsaldo aus Auswertung 36 aller KK aufaddieren, das ist der Saldo.

 

Viel Erfolg und viele Grüße

Martin Seemann

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MartinSeemann
Fortgeschrittener
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Oh je, habe gerade erst gesehen, dass bei Ihnen LuG läuft. Ich kann nur für LODAS sprechen, aber da müsste es ähnlich sein. Gibt sicher ein Dokument dafür. Das untenstehende gilt aber immer.

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durchschnittsbenutzer
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Oh je, habe gerade erst gesehen, dass bei Ihnen LuG läuft. Ich kann nur für LODAS sprechen, aber da müsste es ähnlich sein. Gibt sicher ein Dokument dafür. Das untenstehende gilt aber immer.

Scrollt man im verlinkten Dokumen ganz nach unten, dann tauchen weitere für LuG auf:

- Sozialversicherungsbeiträge abführen: Beitragsnachweis, Schätzung

- Beitragsnachweise – Beispiele für Lohn und Gehalt

 

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letzte Antwort am 30.05.2024 18:04:39 von durchschnittsbenutzer
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