Hallo Zusammen,
Mitarbeiterin war bis 06/2022 Nebenerwerbslandwirtin und hat nebenbei bei uns gearbeitet.
Sie wurde bis dahin mit PGS 113/0111 Krankenkasse LKK - abweichende Umlagekasse für Umlage 2 - IKK classic abgerechnet.
Nun hat die Mitarbeiterin dies aufgegeben und ist nur noch bei uns beschäftigt und bei der AOK versichert.
Sprich ich muss Sie umändern in 101/1111 und AOK
Leider lässt das Programm dies nicht zu, es kommt folgende Fehlermeldung:
"Fehler #LN20429
Sie haben eine abweichende Umlagekasse eingegeben, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Zulässig ist dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur, wenn es sich um die Ausgleichskasse für Augenoptiker handelt, die gesetzliche Krankenkasse eine LKK ist oder der Arbeitnehmer ansonsten sv-frei ist (PGS 190). Korrigieren Sie Ihre Eingaben und rechnen Sie danach erneut ab"
-> Im Feld Abweichende Umlagekasse für Umlage 1 und 2 kann ich aber die Umlage IKK classic nicht befristen.
Wie gehe ich hier vor?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich kenne mich zwar mit Lohn+Gehalt nicht so aus, aber ich habe folgendes Info-Dokument gefunden: https://apps.datev.de/help-center/documents/1022704. Vielleicht hilft das.
Allerdings ist auch zu klären, wann der Wechsel stattfindet. Zumindest in LODAS ist es so, dass eine Änderung der Personaldaten immer nur für den ganzen Monat erfolgen kann. Wenn also ein Mitarbeiter zum 15. ein höheres Gehalt bekommt oder die Krankenkasse wechselt etc., dann muss in solchen Fällen immer eine neue Personalnummer angelegt werden.
Wenn der Wechsel allerdings am Monatsersten erfolgt, dann können die Daten geändert/überschrieben/gelöscht werden, und das gilt dann nur ab dem eingestellten Bearbeitungsmonat (die alten Daten bis zum Vormonat bleiben erhalten).
Viele Grüße
Kathleen
@Dolfilein1 schrieb:............Im Feld Abweichende Umlagekasse für Umlage 1 und 2 kann ich aber die Umlage IKK classic nicht befristen.
Wie gehe ich hier vor?
Viele Grüße
Sie müssen die IKK löschen, und das dann leere Feld mit neuer Gültigkeit anlegen.