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ungültige Gefahrtarifstelle

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letzte Antwort am 17.01.2024 15:50:34 von Jacqueline_Schön
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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

nachdem ich nun schon die ersten Januarlöhne abrechnen durfte, ist mir aufgefallen, dass bei der BGHM und VBG in der Einzelaufstellung zur UV der Hinweis steht "GTS ist ungültig, da nicht in der Rückmeldung der BG enthalten". Gilt übrigens für alle im Mandanten vorhandene GTs.

 

Die Stammdatenabfrage für 2024 wurde automatisch mit der Abrechnung 11/2023 angestoßen.

 

Ist das hier jetzt ein flächendeckendes Problem oder betrifft es nur einzelne BGs? Die BG für Gesundheit und Soziales scheint wohl zu funktionieren.

 

Gibt es diesbezüglich schon Lösungsansätze?

K_Wolf
Aufsteiger
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Hallo,

 

wir haben aktuell auch das Problem.

Stammdatenabruf erfolgreich. Alles dran und drin.

 

Nach gestrigem Service Kontakt schein es sich um einen Programmfehler zu handeln, der kommende Woche bereinigt werden soll.

Workaround war: Abrechnen, kucken ob die Auswertungen erstellt werden. Wenn ja, alles gut. Wenn nein, nächste Woche komplette Wiederabrechnung machen.

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NaJu2008
Fortgeschrittener
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389 Mal angesehen

Was ist damit gemeint "kucken ob die Auswertung erstellt wurde"?

 

Die Einzelaufstellung ist ja da, nur mit dem Vermerk das die GTS ungültig ist. Für 2023 wurden alle Meldungen an die BG übermittelt. Auch wenn ich mit der Abrechnung 01 noch eine BG-relevante Korrektur hatte, erfolgte die Meldung für 2023 korrekt.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @NaJu2008,

 

wurde Ihnen folgende Meldung ausgegeben?
Die Gefahrtarifstelle <Nr.> bei der Mitgliedsnummer <Nr.> ist nicht gültig.
Aus diesem Grund erfolgt keine Datenübermittlung der UV-Jahresmeldungen und der Lohnnachweise. Wurde die Abfrage Stammdaten Unfallversicherung für das laufende Kalenderjahr noch nicht durchgeführt, starten Sie diese…

 

Die Fehlerursache ist seit dem 12.01.2024 behoben. Bitte führen Sie eine Wiederabrechnung komplett für den Januar 2024 aus.


Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1028837 - Hinweis Gefahrtarifstelle ungültig / Zuordnung Hauptgefahrtarifstelle fehlt trotz korrekter Rückmeldung BG.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Chance
Aufsteiger
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@Kristin_Frohmeyer  schrieb:

Hallo @NaJu2008,

 

wurde Ihnen folgende Meldung ausgegeben?
Die Gefahrtarifstelle <Nr.> bei der Mitgliedsnummer <Nr.> ist nicht gültig.
Aus diesem Grund erfolgt keine Datenübermittlung der UV-Jahresmeldungen und der Lohnnachweise. Wurde die Abfrage Stammdaten Unfallversicherung für das laufende Kalenderjahr noch nicht durchgeführt, starten Sie diese…

 

Die Fehlerursache ist seit dem 12.01.2024 behoben. Bitte führen Sie eine Wiederabrechnung komplett für den Januar 2024 aus.


Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1028837 - Hinweis Gefahrtarifstelle ungültig / Zuordnung Hauptgefahrtarifstelle fehlt trotz korrekter Rückmeldung BG.

 


Hallo Frau Frohmeyer,

 

wie sieht es denn mit den Kosten für die Wiederholungsabrechnung/en aus? Auch wenn es nicht gleich mehrere Hunderttausende Abrechnungen/WH-Abrechnungen sind, so entstehen ja Kosten, die weder die Steuerkanzlei noch der jeweilige Mandant zu verantworten hat.

 

Viele Grüße

Chance

 

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 8
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Wie ich schon geschrieben habe, wird der "Fehler" ausschließlich in der Einzelaufstellung zur UV für 01/2024 ausgegeben. Die DÜ für das Jahr 2023 ist davon nicht betroffen!

 

Was passiert wenn ich keine Wiederholung machen? Gehen dann die Arbeitsentgelte und Stunden für die Jahresmeldung verloren oder werden diese mit der Abrechnung 02 trotzdem kummuliert weitergerechnet?

 

Und ganz ehrlich, ich habe keine Lust bei einem Mandanten mit Druckauswertungen alle Auswertungen auf Rückübertragung umzuschlüsseln und anschließend wieder auf Druck. Der Mandant soll schließlich nicht mit Papier zugemüllt werden!

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Chance,


bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns, damit wir den Sachverhalt besprechen können.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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226 Mal angesehen

Hallo,


um den Fehler zu bereinigen und um weitere Fehlerkonstellationen auszuschließen, empfehlen wir eine Wiederabrechnung komplett für 01/24 zu senden.


Über Mandantendaten I Temp. Auswertungssteuerung I Fachabruf Mandant haben Sie die Möglichkeit, den Druck im Rechenzentrum für die Wiederabrechnung einmalig zu unterdrücken.


Eine Anleitung finden Sie in unserem Hilfe-Dokument Auswertungen per Fachabruf Mandant anfordern in Abschnitt 3.4 Ausgabefach einmalig ändern.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.01.2024 15:50:34 von Jacqueline_Schön
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