Guten Morgen,
woran erkennt man denn, das das abzurechnende Fahrzeug ein "reines Elektroauto" ist, welches dann mit 1/4 des BLP abgerechnet werden kann, wenn dieser unter 60.000,- Euro liegt?
Vielen Dank für die Unterstützung
... indem Sie eine entsprechende Infos vom Mandanten erhalten 😉 Beim Firmenwagen bekommen Sie doch sowieso Rechnungen o.ä., daraus sollte ja auch immer der Fahrzeugtyp (Marke, Modell, elektrisch, PlugIn-Hybrid etc) hervorgehen.
Guten Morgen,
nach dem Verzeichnis des Kraftfahrtbundesamtes zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (Stand: Juli 2021) weisen folgende Codierungen im Teil 1, Feld 10 der Zulassungsbescheinigung ein Elektrofahrzeug aus: 0004 und 0015 (vgl. auch Anhang).
Beste Grüße!
Vielen Dank, das klingt ja schon einmal sehr gut. Leider liegt mir nicht der KFZ-Zulassungsschein, sondern die EG-Übereinstimmungsbescheinigung vor.
Weiß jemand, ob es auch darin die entsprechenden relevanten Punkte gibt, oder ist es ausreichend, dass bei CO2-Emissionen nichts drinsteht?