Hallo,
ich arbeite mit Lohn und Gehalt. Ich habe einen Mandanten, der zum 01.09.2022 rückwirkend zum 01.01.2022 in eine GmbH umgewandelt wird. Es gibt hier 8 Arbeitnehmer. Eine neue Betriebsnummer habe ich bereits beantragt. Wie rechne ich jetzt ab? Kann ich einfach die Stammdaten zum 01.09.2022 ändern und den Lohn im September dann ganz normal weiter abrechnen? Werden hier irgendwelche Meldungen für die SV generiert, damit man sieht dass es sich jetzt um eine GmbH handelt? Oder muss ich zum 01.09.2022 einen neuen Mandanten anlegen?
Wir würden auch eine neue Mandantennummer für die GmbH vergeben wollen. Kann ich den bestehenden Lohn einfach auf die neue Nummer kopieren?
Viele Grüße
J. Fuchs
Hallo,
da sich die Gesellschaftsform geändert hat empfehlen wir Ihnen für die klare Abgrenzung, ab 01/2022 eine neue Mandantennummer anzulegen.
Für die Mitarbeiter erfassen Sie als Austrittsdatum den 31.12.2021 im Ursprungsmandanten und lassen die Mitarbeiter im neuen Mandanten zum 01.01.2022 wieder eintreten.
Da die Abrechnungswerte im Ursprungsmandanten rückabgewickelt werden, müssen diese im neuen Mandanten wieder gegengerechnet werden.
Alternativ können Sie die Gesellschaftsform und die Betriebsnummer im bestehenden Mandanten ändern.
Beachten Sie dabei bitte Folgendes:
1. Die neue Gesellschaftsform kann nicht mit einem gültig ab hinterlegt werden.
2. Die Betriebsnummer erfassen Sie mit einem gültig ab 01/2022. Die Änderung der Betriebsnummer stellt keinen Meldegrund für die DEÜV-Meldungen dar und die Beitragsnachweise werden nicht storniert und neu erstellt. Das kann zu Rückfragen bei den Krankenkassen führen.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt. Wenden Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.
Guten Tag, dazu habe ich auch noch eine Frage:
Wenn ich nun im Ursprungsmandanten (z.B. bis 07/22 abgerechnet) das Austrittsdatum auf dem 31.12.2021 setzte und im neuen Mandanten den Eintritt auf den 01.01.2022 datiere, werden dann sämtliche Meldungen (LSt-Anmeldung, Beitragsnachweise usw. ) im Ursprungsmandanten storniert?
Und im neuen Mandanten muss ich alle Abrechnungen und Monatsabschlüsse seit 01/2022 nochmal machen? Das wären ja bei vielen Mitarbeiten auch enorme Kosten, die dann nochmal anfallen, oder verstehe ich das falsch?
Hallo,
das ist richtig. Wenn Sie das Austrittsdatum mit 31.12.2021 im Ursprungsmandanten hinterlegen, werden dort sämtliche Berechnungen und Meldungen rückabgewickelt. Beim neuen Mandanten mit Eintritt 01.01.2022 muss dann die Abrechnung Monat für Monat neu erfolgen.
Sprechen Sie hierzu am Besten mit den Krankenkassen, ob eine Rückabwicklung in diesem Umfang erforderlich ist oder ob die Abrechnung mit der neuen Betriebsnummer ab z. B. 09/2022 auch ausreichend ist.
Die Kosten trägt der Mandant doch gerne, wenn er lohnrelevante Sachverhalte der Lohnabrechnung nicht mitgeteilt hat...
Wieso nicht mitgeteilt? Er wandelt rückwirkend um, daher die Neuberechnungen.
Dann hatte ich die Sache wohl missverstanden.
Hallo Herr Platz,
kann ich das auch so machen wie sie beschrieben haben, wenn unter der GmbH schon seit dem 01.01.22 andere Angestellte abgerechnet wurden?
Unser Mandant hatte die GmbH schon laufen mit anderen Angestellten und nun soll das Einzelunternehmen auch Rückwirkend in der GmbH abgerechnet werden.
Beste Grüße
N.Kretschmer
Hallo Frau Kretschmer,
in diesem Fall haben Sie die Möglichkeit im Kopierassistenten die Kopiervariante 3 zu nutzen, um ausgewählte Mitarbeiter in den bestehenden Mandanten zu kopieren.
Das Vorgehen hierzu finden Sie in unserem Dokument - Kopieren von Mitarbeitern in einen anderen, bereits bestehenden Mandanten.
Während dem Kopiervorgang kann ausgewählt werden, ob die Eintritte der Mitarbeiter an den Abrechnungsstand des Zielmandanten angepasst oder ob das Eintrittsdatum individuell für jeden Mitarbeiter über die Schaltfläche "Bearbeiten" hinterlegt werden soll.
In Ihrem Fall passen Sie bitte das rückwirkende Eintrittsdatum der Mitarbeiter an und führen die Lohnabrechnung rückwirkend in der GmbH durch.
Ich möchte mich dem Thema anschließen, allerdings bei mir geht es um LODAS und eine rückwirkende Umwandlung eines Einzelunternehmen in einer GmbH ( durchgeführt Ende August 2023 auf dem 01.0.01.2023)
- Ist die Vorgehensweise gleich ?
Wir nutzen auch DATEV- UO und Arbeitnehmer online, was ist hier zu beachten ?
Hallo,
nach zig Telefonaten mit der deutschen Rentenversicherung und Krankenkassen haben wir es so gelöst, dass ich die Arbeitnehmer zum Ende Einzelunternehmen 31.08 abgemeldet habe. Dann wurde mit neuer Mandanten- und Betriebsnummer die Arbeitnehmer zum 01.09 bei der GmbH angemeldet. Da wurden keine gesonderten Meldungen wegen der Ummeldung zur GmbH gemacht.
@JFuchs Gibt es etwas was ich unbedingt zu der Abwicklung der Umstellung wissen sollte? Was ist mit Fuhrpark und privaten Kfz-Nutzung die lohntechnisch abgerechnet werden (da Umsatzsteuerrechtlich keine Rückwirkung gibt? Was mit BG ?
wenn ich das auch so hinbekommen wurde, wie gehe ich mit Lohnsteuer um?
Hallo,
da jeder Wechsel der Rechtsform individuell zu betrachten ist, können wir keinen einheitlichen, rechtsicheren Lösungsweg aufzeigen, sondern nur Handlungsvorschläge zur Verfügung stellen.
Für eine eindeutige Trennung der beiden Rechtsformen, kann der Mandant unter einer neuen Mandantennummer fortgeführt werden.
Die Stammdaten des Mandanten sowie die Personalstammdaten können Sie über den Mandanten-Manager in LODAS kopieren. Als Anleitung für die Kopie steht Ihnen das Dokument 1003353 - Einen Mandanten im Mandanten-Manager auf eine andere Berater- oder Mandantennummer kopieren im DATEV Hilfecenter zur Verfügung.
Mandant "alte Rechtsform":
Mandant "neue Rechtsform":
Bitte prüfen Sie ob die jeweiligen Vorschläge für Ihren Sachverhalt zutreffen und ob diese bei Ihnen umgesetzt werden müssen.
In Bezug auf Arbeitnehmer online müssen Sie bei Austritt des Arbeitnehmers den Arbeitnehmer für Arbeitnehmer online deaktivieren. Weitere Informationen zur Deaktivierung finden Sie im Dokument 1022672 - Mitarbeiter einladen und deaktivieren im Arbeitnehmer online Cockpit.