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privat versicherter arbeitnehmer

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letzte Antwort am 25.01.2024 13:52:56 von Sofie-Friedrich
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Ilas
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
208 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir haben einen Arbeitnehmer eingestellt, der sehr lange selbstständig war und bereits 57 Jahre alt ist. Er bleibt privat versichert, obwohl er unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Beiträge werden doch dann nur in die RV und AV gezahlt nicht aber in die gesetzliche KV oder?

 

Danke

tbehrens
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 4
149 Mal angesehen

Korrekt.

 

Der AN wird wie ein Privat-Versicherter "Groß"-Verdiener behandelt. Gesetzlich AV/RV und Zuschuss zu KV/PV abhängig vom Brutto.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 4
125 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.

 

Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Sofie-Friedrich
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
95 Mal angesehen

@Jacqueline_Schön

 

Entschuldigung Frau Schön! Diese Ausrede höre ich schon seit mindestens 35 Jahren von den Datev-Mitarbeitern. Es nerft und es wurde eine Frage gestellt.

 

Gut, ich meine auch, dass man es wissen sollte. Es geht um AN die freiwillig in der gesetzlichen (Ersatzkasse) Krankenkasse oder privat krankenversichert sind. Hier das Letztere.

 

Dem Mann oder Frau muss geholfen werden! Übrigens wissen das nicht mal gute Arbeitsrechtsanwälte. Man kann eben nicht alles wissen. Genau das hatte ich letzte Woche.

 

Das was ich hier schreibe bekommt man wohl auch, wenn mal auf mit der rechten Maustaste auf "Hilfe" im Prgramm/ Eingabefeld klickt.

AG & AN tragen die Häfte §§ 249 SGB V.  Mal bisschen durchlesen. Dann kommt man auch auf §§ 257 ff SGB V, § 61 SGB XI (PV). Bei in privater KK versicherte kommt immer ein Schreiben zur Vorlage beim AG über die Beiträge, die der AG tragen muss. Man kann also nicht die Hälfe nehmen, sofern für diese braucht man das Schreiben. 

Das ist keine Rechtsberatung sondern Frau Schön hätte ja mal eine Dok-Nr im Programm angeben können.

 

Den Rest kann mal wohl alleine schaffen. Es ist Eingabearbeit und Kontrolle. Man kann ja mit Lovor mal bisschen rechnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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letzte Antwort am 25.01.2024 13:52:56 von Sofie-Friedrich
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