Hallo Community,
in der Gastronomie gilt ab 01.08.2017 der neue Stundenlohn von 9,25 Euro.
Ich hab zwar einiges dazu im Netz gefunden, aber eigentlich dann doch keine aussagekräftige Quelle.
Gilt das nun nur für NRW oder bundesweit?
Hat jemand dazu Lektüre/Quellenangaben/etc., damit ich Mandanten mit Infos versorgen kann?
Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße
Anne Koch
Gelöst! Gehe zu Lösung.
So wie ich das sehe, gilt das nur in OWL ... weitergehende Informationen dazu habe ich auch nicht finden können.
Hallo,
ist mir nicht bekannt, wir sind auch nicht aus NRW. Wenn es bundeseinheitlich gelten würde, fänden Sie es hier. Bundesweit gilt m.E. nach wie vor der allgemeine Mindestlohn auch für die Gastronomie.
MfG
Hallo Frau Koch,
das Arbeitsministerium NRW hat die Tarifverträge für das Gaststätten- und Hotelgewerbe in Nordrhein-Westfalen und die drei untersten Entgeltgruppen für allgemeinverbindlich erklärt.
Mehr dazu hier: Tarifregister NRW (letztes Thema ganz unten auf der Seite)
Und hier: Gastgewerbe NRW: Tariferhöhung ab August (mit Flugblatt!)
Viele Grüße aus Koblenz
Christoph Schwickart
Hallo Herr Schwickart,
vielen Dank für die Infos - das hilft mir sehr!
Herzliche Grüße
Anne Koch