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nachträgliche Bewilligung Erwerbsminderung abrechnen

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letzte Antwort am 15.10.2020 16:10:44 von anjuwan
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Lohn2020
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

ein Arbeitnehmer bekam mit Bescheid der DRV v. 19.08.2020 rückwirkend ab 01.07.2018 die Bewilligung der vollen Erwerbsminderung.

 

Arbeitnehmer wurde bisher wie folgt abgerechnet:

Krankengeldbezug seit 31.05.2017

Aussteuerung seit 17.10.2018 bis laufend

 

In der Abrechnung Oktober 2020 müssen nun folgende Sachverhalte verarbeitet werden:

- Austritt zum 30.06.2018 lt. Aufhebungsvertrag AG/AN

- Auszahlung Urlaubsabgeltung lt. Aufhebungsvertrag

 

Die Kalenderbuchungen für 2019 und 2020 wurden bereits gelöscht.

Das Austrittsdatum 30.06.2018 kann nicht erfasst werden, da für 2018 noch Kalenderbuchungen vorhanden sind. Diese von uns jedoch nicht mehr bearbeitet werden können.

 

Fehler #LN17578

"Nach dem erfassten Austrittsdatum 30.06.2018 existieren noch 184 Kalenderbuchungen zwischen dem 01.07.2018 und dem 31.12.2018."

 

Wie können wir die Abrechnung durchführen?

 

Ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen.

 

Vielen Dank vorab!!!!

 

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

eine Abmeldung für 2018 funktioniert mit Lohn und Gehalt in 2020 technisch nicht.

 

 

Viele Grüße

T. Reich

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Lohn2020
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Das ist uns bewusst!!!!!!!!!

 

Wir können den Arbeitnehmer nicht austreten lassen !!!!

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t_r_
Allwissender
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Wenn Sie den nicht abrechnen können, können Sie den Mitarbeiter auch nicht korrekt über Lohn und Gehalt austreten lassen.

 

Ich würde den Mitarbeiter zum 31.12.2018 austreten lassen. Eine DEÜV-Abmeldung sollte nicht erfolgen, allerdings eine ELStAM-Abmeldung. Die korrekte DEÜV-Abmeldung müsste manuell gemacht werden.

 

Dann würde ich einen neuen Mitarbeiter für die Urlaubsabgeltung für den aktuellen Monat anlegen. SV-rechtlich sollte nicht passieren, da der Mitarbeiter ja in 2017 sein letztes sv-pflichtiges Entgelt hatte und die Märzklausel in 2018 auch nicht mehr greift. Die Lohnsteuer fällt im aktuellen Jahr an, daher kein Problem.

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anjuwan
Aufsteiger
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Ich hatte den Fall im vergangenen Monat (Austritt zum 30.06.18).

Nach Rücksprache mit der Krankenkasse habe ich den Mitarbeiter im September 20 rückwirkend zum 31.08.20 austreten lassen. Die Krankenkasse hat die automatische zweite Abmeldung (30) einfach abgewiesen.

Cheers
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letzte Antwort am 15.10.2020 16:10:44 von anjuwan
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