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max .Verdienst Minijobber 2022

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letzte Antwort am 30.11.2022 15:21:30 von Matthias_Platz
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susanne1234
Einsteiger
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Hallo zusammen, 

 

wieviel darf ein Minijobber 2022 max. verdienen?

Den Durchschnitt aus 450 €*9Mte und 520*3Mte oder weiß da bitte wer was?

Ich habe nichts gefunden und in dem Onlineseminar von der Krankenkasse wurde das auch nicht erwähnt.

 

Vielen Dank und viele Grüße

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 4
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Bis zum 30.9. darf der Verdienst durchschnittlich 450€ nicht übersteigen.

Ab dem 1.10. ist eine neue Jahresprognose erforderlich, die eine Jahresverdienstgrenze von maximal 6240€ berücksichtigt.

Es gibt also 2 Verdienstgrenzen, die man betrachten muss:

4050€ vom 01.01.22 bis 30.09.22

und

6240€ vom 10.10.22 bis 30.09.23

 

Du betrachtest also streng genommen kein Kalenderjahr, sondern ab Beschäftigungsbeginn die nächsten 12 Monate.

Treten Änderungen ein, erstellst du eine neue 12-Monats-Prognose ab dem Änderungszeitpunkt.

 

Es ist aber bedenkenlos möglich, zu Beginn eines Jahres 2023 eine neue Prognose zu erstellen und dann wieder jährlich weiterzumachen.

 

Problematisch wäre nur, wenn das Gehalt in 2022 durchgehend z.B. 467.50€ betragen hätte, weil man damit ja eigentlich die Gesamt-Verdienstgrenze für das Jahr einhält.

450*9 + 520*3 = 5610

467,50*12 = 5610

Damit liegt der Verdienst in den Monaten 1-9 aber regelmäßig über 450€ und die Beschäftigung ist nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsgrundlagen kein Minijob mehr.

JelenaD
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Dazu gilt noch: 

die neue Geringfügigkeitsgrenze darf nur 2 mal unvorhersehbar in max. doppelter Höhe pro Zeitjahr überschritten werden: 520,00€*14 Mo=7280,00€

 

bisher: 3 mal unvorhersehbar in beliebiger Höhe.

 

LG

Jelena

 

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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285 Mal angesehen

Hallo,

 


ab 01.10.2022 ist die Überschreitung der Entgeltgrenzen gesetzlich geregelt. Die Geringfügigkeitsgrenze darf innerhalb eines Zeitjahrs in nicht mehr als 2 Kalendermonaten überschritten werden. Die Neuregelung beinhaltet eine Deckelung des Mehrverdiensts pro Kalendermonat. Der Mehrverdienst darf das doppelte der Geringfügigkeitsgrenze von 1.040,00 Euro in einem Kalendermonat nicht überschreiten.


Diese und weitere Informationen zu diesem Sachverhalt finden Sie in unserem Dokument 1024486 - Neue Verdienstgrenze ab 10/2022 für Minijobs / Midijobs – Hintergrund.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 30.11.2022 15:21:30 von Matthias_Platz
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