Guten Tag,
ich habe einen Werkstudenten der Privatversichert ist, wie kann ich ihn abrechnen.
Ich kann doch nicht einfach irgendeine gesetlzliche Versicherung nehmen, damit die Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Für Beschäftigte, die privat krankenversichert sind, werden Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Krankenkasse gezahlt, bei der zuletzt eine Versicherung durchgeführt wurde. Bestand keine Versicherung bei einer Krankenkasse, hat der Betrieb eine wählbare Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle zu bestimmen.
Die Datev-Personalfragebögen beinhalten deshalb die Angabe (bei PKV: letzte ges. Krankenkasse).
Hatte auch einen Werkstudenten, der PKV-versichert war; es wird zwar bei der Abrechnung von der gewählten gesetzlichen Krankenkasse immer zurückgemeldet, dass für den Versicherten keine Mitgliedschaft besteht, das kann man aber ignorieren; die U1-Erstattung und das Abführen der Beiträge funktioniert.
Vielen lieben Dank für die Erklärung, so mache ich das.