Hallo - ich brauche mal wieder Hilfe.
Ein Arbeitnehmer ist ab 01.06. privat krankenversichert. Er hat mir eine Bescheinigung vorgelegt auf der
der Monatsbeitrag für die KV in Höhe von 741,03 € ausgewiesen ist und zusätzlich der Vorsorgeaufwand nach
§10 Abs. 1 Nr.3 EStG in Höhe von 552,86 €. Jetzt meine Frage sind die 552,86 € der monatliche Beitragsanteil für
Basis-Krankenversicherungsschutz oder hat es damit nichts zu tun und das Feld bleibt leer?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Genau, der §10-Betrag ist der Basis-KV-Schutz