Hallo zusammen,
ich habe zwei kurzfristige Beschäftige aus Georgien bekommen, die keine Steuer-ID-Nummer haben.
Sie sind über den Sommer als Küchenhilfe/Gastro hier.
Die eine ist von 14.07.2025-01.10.2025 hier und die andere vom 10.07.2025-29.09.2025.
Mein Mdt. hat das Restaurant dieses Jahr erst übernommen.
Die zwei Mädels haben letzten Jahr beim Vorpächter schon gearbeitet. Beim Vorpächter wurden sie als kurzfristige Beschäftige und mit Pauschalversteuerung abgerechnet.
Meine Frage ist jetzt die, wie ist das mit den 18 zusammenhängenden Tagen, wenn Sie z.B. tageweise arbeiten und immer wieder Tage Pause haben. Kann ich sie mit der Pauschalversteuerung abrechnen?
Oder wenn sie nur Montag bis Mittwoch arbeiten?
Ich finde leider hierzu keine entsprechenden Bsp.
Danke für Eure Hilfe
Viele Grüße
Hallo,
im LEXinform-Dokument 5300420 Pauschalierung der LSt bei Aushilfskräften und Teilzeitbeschäftigten - Lexikon Lohn und Personal finden Sie Informationen zum 18-Tage-Zeitraum bei einer kurzfristigen Beschäftigung. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung erforderlich ist. Rechtlich können wir Sie hier nicht beraten.
Kann jemand aus der Community Beispiele nennen?
Hallo,
eine kurzfristige Beschäftigung kann entweder maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage dauern und darf
maximal 18 zusammenhängende Arbeitstage umfassen, wobei Sonn- und Feiertage sowie unbezahlte
Ausfallzeiten nicht mitgezählt werden.