abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

kurzfristige Beschäftigung - Pauschalierung 18 zusammenhängende Arbeitstage

2
letzte Antwort vor 2 Stunden 12:52:35 von Martina161
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
susanne1234
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
136 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

ich habe zwei kurzfristige Beschäftige aus Georgien bekommen, die keine Steuer-ID-Nummer haben. 

Sie sind über den Sommer als Küchenhilfe/Gastro hier. 

 

Die eine ist von 14.07.2025-01.10.2025 hier und die andere vom 10.07.2025-29.09.2025. 

 

Mein Mdt. hat das Restaurant dieses Jahr erst übernommen.

Die zwei Mädels haben letzten Jahr beim Vorpächter schon gearbeitet. Beim Vorpächter wurden sie als kurzfristige Beschäftige und mit Pauschalversteuerung abgerechnet. 

 

Meine Frage ist jetzt die, wie ist das mit den 18 zusammenhängenden Tagen, wenn Sie z.B. tageweise arbeiten und immer wieder Tage Pause haben. Kann ich sie mit der Pauschalversteuerung abrechnen?

Oder wenn sie nur Montag bis Mittwoch arbeiten?

 

Ich finde leider hierzu keine entsprechenden Bsp. 

 

Danke für Eure Hilfe

 

Viele Grüße 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
69 Mal angesehen

Hallo,

 

im LEXinform-Dokument 5300420 Pauschalierung der LSt bei Aushilfskräften und Teilzeitbeschäftigten - Lexikon Lohn und Personal finden Sie Informationen zum 18-Tage-Zeitraum bei einer kurzfristigen Beschäftigung. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung erforderlich ist. Rechtlich können wir Sie hier nicht beraten.

 

Kann jemand aus der Community Beispiele nennen?

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Martina161
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
25 Mal angesehen

Hallo,

 

eine kurzfristige Beschäftigung kann entweder maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage dauern und darf

maximal 18 zusammenhängende Arbeitstage umfassen, wobei Sonn- und Feiertage sowie unbezahlte

Ausfallzeiten nicht mitgezählt werden.

 

 

 

0 Kudos
2
letzte Antwort vor 2 Stunden 12:52:35 von Martina161
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage