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krank vor s-kug unterbrechungsmeldung 51

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letzte Antwort am 28.03.2023 07:59:17 von K_G
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K_G
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Ich habe folgendes Problem:

Der AN ist krank seit 28.11.22 seit 02.12.22 liegt Saison-KUG vor.

Im Kalendarium habe ich geschlüsselt: ab 02.12.22 AS:  KV mit LA 541

(Vorher normal Entgeltfortzahlung)

In den Fehlzeiten habe ich ab 02.12.23 Kug/S-Kug krank. Für die Fehlzeit habe ich dann manuell einen Antrag auf Erstattung bei der Krankenkasse gestellt gemäß der Auswertung 159-Krankengeld im WAG-Zeitraum.

 

Aus dem Programm wurde eine Unterbrechungsmeldung mit Ende 01.12.22 erstellt. Die Krankenkasse moniert diese Meldung und möchte diese erst zum 08.01.23.

 

Wie gehe ich hier vor?

 

 

pogo
Experte
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Ich hatte auch so einen Fall.

Ich denke, dass die Krankenkasse bei mir die frühere Unterbrechungsmeldung akzeptiert hat, nachdem ihr klar war, dass 100% Kurzarbeit vorliegt. Das ist für die KK ja nicht zu erkennen.

Wäre der Arbeitsausfall nicht 100% gäbe es ja noch normale Lohnfortzahlung neben dem Krankengeld in Höhe von Kug und die Unterbrechung zum 8.1. wäre bei dir richtig.

 

Hinweise zum Antragsverfahren Kurzarbeitergeld 

Für Zeiten des Bezuges von Krankengeld in Höhe des Kug (§ 47b Abs. 4 SGB V) sind keine SV-Beiträge zu entrichten.

 

Ist also der 1.12. der letzte Tag, der mit Beiträgen belegt ist, weil vom 2.12. bis zum 8.1. ausschließlich Krankengeld in Höhe von Kug (also 100% Kug) gezahlt wird , für das keine SV-Beiträge zu entrichten sind, ist die Unterbrechungsmeldung zum 1.12. meiner Meinung nach absolut korrekt.

 

Das alles muss der KK aber so erklärt werden.

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K_G
Beginner
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Vielen Dank für die schnelle Antwort! Dann werde ich die Krankenkasse nochmal informieren.

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letzte Antwort am 28.03.2023 07:59:17 von K_G
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