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gruppenkrankenversicherung

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letzte Antwort am 15.09.2021 12:10:21 von 0815-02
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0815-02
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 5
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Hallo,

bei einem Mandanten sind (fast) alle Mitarbeiter in einer Gruppenkrankenversicherung.

Es wird als steuer- und sv-freier Sachbezug abgerechnet (40,33 €) mit LA 2840 und LA 9011.

Jetzt ist meine Frage, welche Fibu-Konten ich den Lohnarten im Buchungsbeleg zuordne.

Momentan habe ich #4152 und #8590, ist das richtig?

Vielen Dank für die Unterstützung.

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,


im Kontenrahmen SKR03 ist die Standard-Kontierung der Lohnart 2480 das Fibu - Konto 4153. 
Die Lohnart 4152 ist dem Fibu - Konto 8610 zugeordnet.


Sie können jedoch abweichend hiervon Ihre individuelle Kontierung erfassen. 


Wenn Sie die Standard-Kontierung gemäß dem gewählten Kontenrahmen SKR03 beibehalten wollen, verwenden Sie bitte die erwähnte Kontierung.


Die Standard-Kontierung können Sie grundsätzlich in Lohn und Gehalt auf Mandantenebene unter Menüpunkt Kanzlei | Finanzbuchführung | Kontenrahmen im Register Kontierung Lohnarten prüfen. 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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0815-02
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Das Register "Lohnarten Kontierung" kannte ich bisher noch nicht. Das ist natürlich sehr hilfreich, auch für andere Buchungsbelege.

Die Zahlung des Versicherungsbeitrages wird (nochmal extra) auf dem Konto #4360 Versicherungen erfasst?

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
3144 Mal angesehen

Hallo,


da Sie die Lohnart 2480 - Sachbezug, st/sv-frei bereits auf ein Aufwandskonto gebucht haben, empfiehlt es sich nicht, die Zahlung ebenfalls auf ein Aufwandskonto zu buchen.


Die im Bruttobereich ausgewiesenen Beiträge werden dem Arbeitnehmer im Nettobereich wieder abgezogen und an die Versicherung überwiesen.


Die dafür vorgesehene Nettoabzugslohnart ist z. B. dem Sachkonto 8610 (SKR03) zugeordnet. Da dieses Fibu-Konto letztendlich vermutlich wieder ausgeglichen sein soll, könnte die Zahlung mit diesem Fibu-Konto gegengebucht werden.


Bitte beachten Sie, dass wir als DATEV keine rechtliche Auskunft geben können. Stimmen Sie die Verbuchung ggf. intern ab.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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0815-02
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
3139 Mal angesehen

Hallo,

das hat mir schon super weitergeholfen.

Vielen Dank.

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letzte Antwort am 15.09.2021 12:10:21 von 0815-02
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