Hallo Zusammen,
wir hätten da mal eine Frage...
Wenn ein AN sich in Kurzarbeit befindet, er aber die gesetzliche Voraussetzung zu der Erhöhung nicht erfüllt.
Kann man dann die Erhöhung manuell berechnen und dann SV und Steuerpflichtig abrechnen?
vielen Dank im voraus 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
kann das dann nicht als Zuschuss zum KUG abgerechnet werden, so dass dies (je nach Höhe zumindest zum Teil) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet werden kann?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Da kann ich Herrn Lutz nur beipflichten, so weit die Chance besteht, als Zuschuss KUG zahlen.
@Uwe_Lutz stimmt! Wenn man dem AN eine Erhöhung in Form eines AG Zuschuss zahlt wäre es am einfachsten..
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort 🙂