Hallo liebe Community,
ich bin gerade etwas verunsichert....
Kann man lt. folgendem Wortlaut wirklich den freiwilligen Beitrag zur Berufsgenossenschaft eines 100%igen GS-GF nur zu 60% der Lohnsteuer unterwerfen, statt den vollen Beitrag?
Der freiwillige Beitrag wurde von der GmbH an die BG gezahlt und wird nun als geldwerter Vorteil beim GS-GF der Lohnsteuer unterworfen. Nun bin ich durch den Artikel über die Höhe die ich versteuern muss verunsichert.
Als Zukunftssicherungsleistung sind die Pflichtbeiträge zur Berufsgenossenschaft nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei ersetzbar.
Gesellschafter-Geschäftsführer sind lediglich freiwillig und nicht pflichtversichert in der Berufsgenossenschaft. Daher greift auch nicht die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 62 EStG. Die Beiträge sind lohnsteuerpflichtig zu behandeln.
Dabei können, entsprechend der Regelungen zur Gruppenunfallversicherung, 40 % als steuerfrei belassen werden.
Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer als Pflichtversicherter geführt worden, so handelt es sich um keinen lohnsteuerlichen Vorteil, da die Beiträge keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung begründen. Der Geschäftsführer war schlichtweg nicht versichert und im Schadensfall hatte er keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung aus der Berufsgenossenschaft.
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 62 EStG
Schönfeld/Plenker, Unfallversicherung, Lexikon Lohnbüro NWB MAAAAD-14957
BMF, Schreiben v. 28.10.2009, BStBl 2009 I S. 1275 NWB QAAAD-31328
viele Grüße
Kathleen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
und "ja".
Mache ich auch so.
Die GmbH zahlt den Beitrag an die BG und ich versteuere 60% davon beim SV-freien GGF. Bin ich bei der letzten Lohnsteueraußenprüfung vor vier Jahren vom Prüfer entsprechend hingewiesen worden.
Steht auch so bei Haufe:
Gruß, vw
Nachtrag:
siehe auch hier:
https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2018/B-Anhaenge/Anhang-18/inhalt.html