Ich hätte erwartet, dass es genauso wie bei Folgebescheinigungen funktioniert, dass man also immer den Tag nach dem Ende der letzten Bescheinigung anfragt. Das funktioniert also nicht?
Ansonsten:
Aus Verfahrensbeschreibung eAU (PDF, 258 KB) :
3.1 [...]
Sofern der Arbeitnehmer Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld von einem Sozialversiche-rungsträger bezieht, ist ein Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitszeiten grundsätzlich nicht erforderlich, weil kein Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber mehr be-steht.
Ist dennoch eine Bestätigung der Dauer der Entgeltersatzleistung und damit das weitere Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber erforderlich, können die ggf. mehrfach er-forderlichen Abrufe von eAU während des Entgeltersatzleistungsbezugs vermieden werden, indem das Ende der Entgeltersatzleistung im Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (DTA EEL) mit dem Abgabegrund „42 = Anforderung Ende Entgeltersatzleistung“ beim Sozialversicherungsträger ab-gefordert wird.
Das geht in LODAS über Mitarbeiter (ganz oben im Menü) -> Anforderung Ende Entgeltersatzleistung.
Macht man dann wohl, wenn der Mitarbeiter wieder arbeitsfähig ist.
So würde ich es mal versuchen, wenn ich in die Lage komme.
Danke für die Antwort. Ich werde es versuchen. Ich denke, es macht Sinn, wenn man
weiß wie lange der Mitarbeiter noch krank ist, damit man planen kann, wann er wieder
arbeiten kann.
Es ist genau so, wie Pogo es beschreibt. Ich habe bei meinem MA auch das Anfangsdatum der Folgebescheinigung eingegeben und eine Antwort von der KK bekommen.
Viele Grüße
Sailor