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ebike Gehaltsumwandlung - Ausweis des steuerfreien Sachbezuges?

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letzte Antwort am 22.03.2022 13:29:35 von Vanessa_Mertel
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Diana_82
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
999 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe einen Arbeitnehmer, er bekommt ab 01.2022 ein ebike mit Gehaltsumwandlung.

 

Da nach 01.01.2020 erstmals zur Verfügung gestellt: 1/4 vom BLP in der Lohnsteuer --> 1/4 v. von 5.200€ = 1.300 € x 1% = 13,00 € --> Steuerpfl. Sachbezug --> StammLA 811 --> im Netto wieder mit Minus jeweils € 13,00.

Und die Entgeltumwandlung mit € 138,04 im Minus in den Bruttobezügen.

Das mit der USt macht das Programm ja ab 2022 automatisch - oder?

 

Stimmt das?!

Diana_82_0-1646388200588.png

Diana_82_1-1646388214090.png

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
958 Mal angesehen

Hallo,


ab der LODAS Version 11.8 stehen neue Stammlohnarten, Erfassungsfelder und Kontierungsmöglichkeiten für die Abrechnung von Firmenrädern zur Verfügung, um die Differenz zum Erreichen der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer über den Buchungsbeleg zu übergeben.


Kontierungsvorschläge für die Umsatzsteuerkorrektur Firmenwagen/Firmenrad in den Sonstigen Konten unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Buchungsbeleg Kontenverwaltung finden Sie im Dokument 1005927 - Firmenrad, E-Bike und Pedelec als Gehaltsumwandlung abrechnen - Beispiel LODAS.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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MartinaDie
Beginner
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Nachricht 3 von 4
916 Mal angesehen

Hallo,

ich habe einen Mandanten der USt-freie Umsätze ausführt bzw. die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Die beiden Mitarbeiter erhalten jeweils ein E-Bike im Zuge einer Gehaltsumwandlung.

Angelegt habe ich die E-Bikes jeweils unter Mandantendaten/Organisationseinheiten/Firmenrad mit "Firmenrad bis 25km/h", Erfassung des vollen Bruttolistenpreises und für die Bemessungsgrundlage Lohnsteuer "viertel Bruttolistenpreis".

Unter Personaldaten/Entlohnung/Firmenrad habe ich dann auch das entsprechende E-Bike ausgewählt und den Haken bei "Abrechnung von Privatfahrten" gesetzt. Die Lohnarte 811 ist auch angelegt.

Die Lohnabrechnung ist m.E. auch korrekt. Nur im Buchungsbeleg erscheinen die entsprechenden Buchungen hinsichtlich der Korrektur der USt-Mindest BMG. Ist es möglich diese Buchungen in der Buchungsliste zu unterdrücken? Diese werden ja in meinem Fall nicht benötigt, werden aber erstellt.

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
854 Mal angesehen

Hallo, 


aktuell gibt es leider keine Möglichkeit die Umsatzsteuerdifferenz im Buchungsbeleg zu unterdrücken.


Wenn Sie unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Buchungsbeleg Kontenverwaltung Registerkarte Sonstige Konten in der Gruppe Umsatzsteuerkorrektur Firmenwagen/Firmenrad keine Kontonummern hinterlegen, werden die Buchungen mit dem Gegenkonto „Null“ erzeugt.


Sie können so die Umsatzsteuerdifferenz leichter identifizieren und bei der Übernahme in die Buchführung direkt weglassen oder löschen.


Informationen hierzu finden Sie auch unter der Dokumentennummer 5303259.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.03.2022 13:29:35 von Vanessa_Mertel
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