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eAU - wie organisieren? Zeitaufwand

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letzte Antwort am 09.06.2023 14:11:13 von MikeWHerbs
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a_duras
Einsteiger
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Ich habe das eine mal 8 Tage auf die Rückmeldung warten müssen. Und dann wurden aber auch komplett andere Zeiträume zurück gemeldet. Es ist also auf jeden Fall noch nict ausgereift.

metalposaunist
Unerreicht
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@Claudia- schrieb:

Die Ärzte sind verpflichtet mind. 1x täglich alle eAU´s zu versenden.


Kann man automatisieren. 1x am Tag um 21 Uhr werden alle eAUs gesammelt zur KK geschickt. Fertig. 

 


@Claudia- schrieb:

Ebenso können Verzögerungen auftreten, wenn Ärzte technische Schwierigkeiten beim übermitteln haben. 


IT muss funktionieren. Aber scheinbar gilt das wohl nur selten in Deutschland 🇩🇪? Auch hier @Sebastian_Günther kann man sich wohl "nicht drauf verlassen"? 

 


@Sebastian_Günther schrieb:

Unser Kundenfeedback besagt jedoch: "Darauf allein wollen wir uns nicht verlassen".


Vielleicht sollten wir weg davon kommen, uns auf Papier zu verlassen, hin zu mehr: wir verlassen uns auf Technik und geben alles, damit das auch so ist. Aber gefühlt gibt Deutschland alles, um bloß nicht smart zu EU Nachbarn aufzuschließen. Und wenn, ist es bis heute zu wenig und zu wenig "geekig". 

 


@Claudia- schrieb:

Alleine schon deswegen und aus Kostengründen ist dann UO für die Mandanten interessant.


Wenn man's ins DATEV Personal AddOn als Goodie mit reinpackt, ist's sogar günstig und man braucht keinen großen DUO Vertrag, den man im Lohn dann funktional zu 28% nur nutzt. 

 

Eigentlich hätte man die Chance mit der eAU gehabt, den Prozess zu digitalisieren und zu automatisieren 😍😎🤓. Das könnte mit den technischen Möglichkeiten von heute und dem Machbaren sicher 1000x geiler laufen, dass man als Lohnbearbeiter echt happy ist, keine gelben Scheine mehr zu sehen und der digitale Prozess so durchläuft und auch Spaß macht. Man kann sich drauf verlassen, dass die Zahlen aktuell sind, richtig sind, pünktlich kommen, digital sind und man weniger Arbeit mit AUs allgemein hat. Das wäre mein Ziel gewesen. Aber die Chance hat man wohl vertan. Oder man lernt bis zu meinen Ziel nun laufen und fällt ein paar Mal auf die Nase und verspielt damit einiges. 

 

Hätte Apple beim iPhone 2007 nur an ein Telefon gedacht, wäre was anderes bei raus gekommen. Hier hat man sich halt gedacht: wir machen aus gelbem Schein mal gelbe digitale Zahlen. Das muss reichen. Tja ... 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
S33K3R
Einsteiger
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Melitta - aber die gibt's ja wirklich so. Sachen gibt's. 

 


Geschichtsstunde...

BKK bedeutet nicht umsonst Betriebskrankenkasse. Vor dem 1. Weltkrieg gab es schon über 7000 davon in D.
Von der abc BKK (Altenloh, Brinck & Co. - 1856) bis Zeppelin BKK (Luftschiffbau Zeppelin GmbH - 1915).

 

Viele sind durch Fusionen in den letzten 2 Jahrzehnten verschwunden. Aber deren Geschichte ist nicht uninteressant.
Die insgesamt fast 300-jährige Tradition kann man teils heute noch spüren 😞

grandfunck
Fachmann
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Moin, 

 

letztlich kommt es doch (auch) darauf an, ob der Mandant die Mehrarbeit angemessen bezahlen will und bezahlt. Es handelt sich doch um Zusatzarbeiten, die nach einem Stundensatz abzurechnen sind (wenn ich mich nicht irre). Natürlich ist unsere Arbeitskraft/-zeit beschränkt und wir alle wissen, dass Neuerungen jeglicher Art zunächst mehr Zeit benötigen bevor die Routine läuft. 

 

Viel Spaß beim Verhandeln mit den Mandanten ;-).

 

LG

 

WF

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 35 von 144
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Hallo,


danke für die Weitergabe der Informationen aus dem Krankenkassen-Seminar.
Hier möchte ich nur gerne hinzufügen, dass aus dem Lohnprogramm die Anfrage erst einen Tag nach Überschreiten der Attestpflicht bei der Krankenkasse gesendet wird.
Auch, wenn die Abfrage bereits am ersten Tag angestoßen wird.
Standardmäßig ist in den Mandantendaten der 4. Tag vorbelegt. Sie können diese Angabe übergreifend auf Mandantenebene hinterlegen oder bei Bedarf für einzelne Mitarbeiter individuell erfassen.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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NaJu2008
Aufsteiger
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Nachdem ich jetzt von einem Datev-Mitarbeiter erfahren habe, dass die eAU-Daten nicht zwingend über das Lohnprogramm abgerufen werden müssen, werden wir das ganze einfach an die Mandanten "abschieben". Und wir erfassen nur die Fehlzeiten die uns der Mandant meldet - so wie bisher auch schon.

 

Hat jemand eine Ahnung, ob die KK gegenprüft ob überhaupt ein Abruf der eAU für die Lfz-Anträge durchgeführt wurde? Und ob dann daraufhin die Erstattung verweigert wird wenn kein Abruf erfolgt?

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nbby11
Einsteiger
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Nachricht 37 von 144
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Hat jemand eine Ahnung, ob die KK gegenprüft ob überhaupt ein Abruf der eAU für die Lfz-Anträge durchgeführt wurde?

keine Sorge. Das kriegt hier in D keiner programmiert.

NaJu2008
Aufsteiger
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🤣👍

AliV
Einsteiger
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Nachricht 39 von 144
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Hallo,

ich habe dennoch Probleme damit, eine U1-Erstattung zu beantragen, wenn kein Nachweis der Erkrankung vorliegt...

 

Daher muss der AG zumindest versichern, dass er für alle mitgeteilte Fehlzeiten auch einen Nachweis hat (noch erteilte Papierbescheinigung im Störfall, die freiwillig vorgelegte AN-Bescheinigung oder eben das Protokoll der Rückmeldung der KK).

 

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FrauSmith
Aufsteiger
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Wir werden teilweise auf die Mandanten abschieben.

 

Nach dem was ich gelesen haben läuft eAU und Erstattung Lohnfortzahlung getrennt.

Der Abruf ist im Grunde genommen für den Arbeitgeber wichtig um die Bestätigung der AU zu haben.

 

Wir haben auch aktuell oft keine AU Bescheinigungen vorliegen. Wir erfassen oft auf Zuruf. Die Bescheinigungen kommen dann später oder werden generell beim Arbeitgeber aufbewahrt.

Bis drei Tage geht ja eh ohne AU.


Wenn länger beantragt wird und der Krankenkasse keine AU vorliegt wird die Erstattung abgelegt. Das wird sicher so bleiben 

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Lohnnutzer
Einsteiger
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Erstattung wird bei uns auch nur beantragt wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original oder als Scan per EMail vorliegt.

 

Ich bin denke man darf ohne die Vorlage nicht die Erstattung beantragen. Das wäre uns rechtlich zu gefährlich. Auf Zuruf oder nur die Daten in eine Email gibt es nicht . 

Nur bei Kurzkrankheiten bis drei Tage. Wobei ich das auch gegenüber der Krankenkasse schwierig empfinde weil nicht nachweisbar halte.

 

Schon hierfür hoffe ich auf besser funktionierende Rückmeldungen. Wir testen schon und meistens dauert das fünf-sechs Tage. Mindestens 4 Tage. Da verzweifelt man mit den Gedanken an nächstes Jahr . Zum Glück bekommen die AG noch die Nachweise sonst würden die Telefone dauerklingeln.

 

Wir haben die Anweisung täglich alle eingehenden AUs abzusenden und nach Rückmeldungen zu sehen. Also Listen schreiben was gesendet wurde und jeden Tag schauen. Nächstes Jahr dann Rückmeldung an AG weiterleiten. Ein großer Zeitaufwand 

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braeuStUm
Beginner
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Nachricht 42 von 144
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bei aktuell 40 MA´s habe ich mir vorgenommen alles was an Krankmeldungen rein kommt zu sammeln und tatsächlich nur 1x die Woche im Datev die eAU für alle abschicken und die Abfrage für die Rückmeldungen mache ich 2x die Woche.

Lt.  Schulung bei der AOK empfehlen die auch einmal die Woche.

In unserer Zeiterfassung habe ich grundsätzlich den ersten Überblick und Stress machen hilft nichts.

 

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NaJu2008
Aufsteiger
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Und wie stellt ihr dass euren Mandanten in Rechnung?

 

Beim Datev Jahreswechselseminar wurde auch extra nochmal darauf aufmerksam gemacht, dass dies keine reguläre Lohndienstleistung ist.

 

Deshalb unsere Devise: Selber machen lassen oder die Hand aufhalten und schön alles in Rechnung stellen

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FrauSmith
Aufsteiger
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Nachricht 44 von 144
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Wir rufen 1 x Monat ab. Wenn gewünscht 2 x im Monat (einzelne bestimmte Mandanten)

Einmal die Woche für alle Mandanten ist zu zeitaufwendig.

Wenn Mandaten das zu wenig ist muss er selber tätig werden.

 

das wird definitiv in Rechnung gestellt . Im Gespräch war 5 € pro Abruf. Wird noch besprochen.

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t_r_
Allwissender
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Das das bezahlt werden muss steht auch bei uns fest.

 

Wie? Noch nicht ganz klar. Vermutlich pro Abruf.

 

Die Anzahl der Abfragen ist, würde ich sagen, sehr unterschiedlich. Hier sollte man aus meiner Sicht die Mitarbeiterstruktur im Auge haben und mit dem Mandanten "Schaden" und "Nutzen" der Anzahl der Abrufe abwägen.

 

Bei vielen Mandanten wird einmal im Monat reichen, Ausnahmen - die Mandanten kennen ja ihre Arbeitnehmer - halt sofort. 

 

Wöchentliche Abrufe können wir noch vorstellen, allerdings haben bei uns viele größere Mandanten Gott sei Dank ohne uns geplant und rufen selbst ab. 

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Lohnbüro80
Aufsteiger
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Hallo! Da wir personell unterbesetzt sind, könnten wir die Krankmeldungen aktuell  immer nur abrufen, wenn wir den Lohn erstellen. 
Was meint ihr? Ist das problematisch? 


die Rückmeldungen würden wir dann allerdings immer erst im Folgenmonat bekommen und könnten dann erst den Erstattungsantrag stellen.

 

Muss man den Abruf auch bei Firmen machen, die nur u2 Pflichtig sind?

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t_r_
Allwissender
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Der Erstattungsantrag ist von der eAU unabhängig und kann auch ohne Abruf gemacht werden.

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FrauSmith
Aufsteiger
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So planen wird auch . Abruf per Lohnabruf. Die meisten Mandanten schicken dann auch die AUs

 

Die Lohnfortzahlungserstattung hat mit dem Abruf nichts zu tun . Die läuft auch ohne Abruf/Rückmeldung 

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FrauSmith
Aufsteiger
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Bezüglich des Erstattungsantrages können sie die Fehlzeit doch unabhängig von der eAU erfassen. Dann kommt die Erstattung nach dem Lohnabruf.

 

so werden wir es handhaben

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braeuStUm
Beginner
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Ich bin Mandant. 😉 

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kova
Beginner
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Hallo, haben Sie zufällig etwas neues von dem "Freischaltbeginn" von eau in UO gehört? Ich bin auf des suche, kann aber leider immer noch nur ende Januar7anfang Februar finden.

 

 

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t_r_
Allwissender
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Nö, die Zeitspanne habe ich auch im Kopf. Schauen wir mal...

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DATEV-Mitarbeiter
Nadine_Mack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @kova,

 

ich hab gerade eben meine Info zur geplanten Freigabe von DATEV Personaldaten hier aktualisiert.

Beste Grüße Nadine Mack
Personalwirtschaft DATEV eG
JuWa_01
Beginner
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Guten Morgen in die Runde,

 

ich hoffe, meine Frage gehört hierhin, sonst bitte Hinweis an mich- ich habe hierzu nichts gefunden.

Um den Zeitaufwand so gering wie möglich zu halten, haben wir die Mandanten auch schon auf SV-Net hingewiesen.

Allerdings sagt man im DATEV Info-Video einen kurzen Satz zum Abo-eAU holen- Kann mir hier jemand etwas dazu sagen? Kann ich es vermeiden, ständig pro AN und Startdatum AU ständig manuell einzugeben? Gibt es einen Abo-Abruf hierzu? Ich dachte, das wäre nicht möglich. Danke schon einmal für die Unterstützung.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 55 von 144
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@JuWa_01  schrieb:

 

Allerdings sagt man im DATEV Info-Video einen kurzen Satz zum Abo-eAU holen- Kann mir hier jemand etwas dazu sagen? Kann ich es vermeiden, ständig pro AN und Startdatum AU ständig manuell einzugeben? Gibt es einen Abo-Abruf hierzu?


Der Aboabruf ist dazu da, dass die Rückmeldungen automatisch kommen und nicht gesondert abgerufen werden müssen. 

 

Auf die Erfassung der einzelnen AU-Zeiten/Abrufe hat dies keinen Einfluss.

sonja
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 56 von 144
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Da Steuerbüro die eAU NICHT abruft, weil mehr als 30 AN und somit keine 

Umlage-Erstattung. Steuerbüro verwies auf sv-net.

Kam folgende Frage beim Unternehmen auf: 

Muss man eAU abrufen?

AN hatten bisher  sehr, sehr selten über 6 Wochen AU. Somit ist es nur Arbeit für die Firma und der damit verbundene Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Es läuft anscheinend darauf hinaus, dass in Zukunft den AN vertraut wird, dass sie richtige Angaben bei ihren Krankmeldungen mitteilen. Und KEINE  eAU's  vom Unternehmen abgerufen würden.

Fand ich eine interessante Überlegung.  

Was meint die community dazu?

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björn
Experte
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Hallo Sonja,

 

so wie ich es verstanden habe ist der AG zum Abruf der Krankmeldungen verpflichtet. Ob der AG dieser Pflicht nachkommt bleibt ihm überlassen.

 

Ich möchte jedoch nur auf folgenden Fall hinweisen:

Es gibt KK die den AN die Krankmeldungen in der APP von der KK einstellen mit dem folgenden Hinweis "Ihr Arbeitgeber hat die eAU noch nicht abgerufen".

Die ist aus meiner Sicht schon ein heikler Hinweis der auch zum Missbrauch führen könnte.

 

 

Gruß

Björn

 

tobias_maass
Fortgeschrittener
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Der AG schneidet sich ja ins eigene Fleisch, wenn er die eAU nicht abruft und die mündlichen Angaben des AN nicht überprüft. So dumm wird hoffentlich keiner sein. 

t_r_
Allwissender
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Es gibt KK die den AN die Krankmeldungen in der APP von der KK einstellen mit dem folgenden Hinweis "Ihr Arbeitgeber hat die eAU noch nicht abgerufen".

Spitze, am Besten schreiben die Krankenkassen noch, bleiben Sie doch demnächst einfach ohne Krankmeldung zuhause. Bei allen anderen Arbeitnehmern ihre Unternehmen wurde diese auch noch nie abgerufen.

 

Da will man sich als Arbeitgeber vielleicht die Arbeit erleichtern und nur einmal wöchentlich oder in noch etwas größeren Abständen abrufen, da die Arbeitnehmer ja nicht wissen, wann, wie oft und ob überhaupt der Arbeitgeber abruft, da wir der Arbeitnehmer von der Krankenkasse indirekt zum Missbrauch aufgerufen.

 

Wissen Sie welche Krankenkassen das machen? Dann muss man das hier ja noch mehr im Auge haben.

 

So dumm wird hoffentlich keiner sein. 

Das hat doch nicht unbedingt mit dumm zu tun, sondern kann auch von Vertrauen gegenüber den Arbeitnehmern zeugen.

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björn
Experte
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Wenn ich es noch richtig im Kopf habe war das die Techniker Krankenkasse.

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letzte Antwort am 09.06.2023 14:11:13 von MikeWHerbs
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