abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

eAU-Rückmeldung Fehlerquelle bei Krankengeldbezug LODAS

12
letzte Antwort am 04.04.2024 12:15:56 von Denise1
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Denise1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 13
370 Mal angesehen

Hallo, mir ist folgendes aufgefallen:

 

Mitarbeiter ist seit 23.01.2024 erkrankt

letzter Tag Lohnfortzahlung: 04.03.2024

erster Tag Krankengeldbezug: 05.03.2024

Folgebescheinigung: bis 27.03.2024

 

Es ist inzwischen bei unseren Mitarbeitern zur Unsitte geworden, dass man eben nicht mehr anruft und mitteilt, ob oder wie lange man noch krank ist.

Eine Belehrung der MA, dass dies weiterhin deren Pflicht ist, wird beantwortet mit:

"der Doc sagt aber, das brauche ich nicht, kann der AG ja abrufen."

dahin gestellt...!

 

Somit rufen wir die Erkrankung bei der Krankenkasse mit 1Tag nach dem Krank-bis-Datum ab. (also am 28.03.)

 

Hat der Doc seine Daten noch nicht übertragen

oder

der MA seinen SChein noch nicht bei der KK abgegeben (leider immer noch gängig)

 

meldet die Krankenkasse am 03.04.2024 zurück: 28.03.-keine AU

-->obwohl bereits am 27.03. eine Folgererkrankung bis 24.04.2024 vom Doc ausgestellt wurde.

(der AU-Schein ging bei uns am 03.04.2024 per E-Mail vom Mitarbeiter ein)

 

gleichzeitig erscheint in Beschäftigung-->Fehlzeiten-->ein Ende der Krankengeldzeit. (was ja falsch ist)

 

Denise1_0-1712127716446.png

 

mir ist klar, dass ich das unterbinden kann, in dem ich den Haken bei Fehlzeit-Ende nicht durch eAU-Rückmeldung überberschreiben.

Aber sinnig finde ich das nicht.

 

Denn: Habe ich den Haken nicht, bekommt MA Lohn, obwohl weiter krank... wenn es übersehen wird.

 

 

 

Diese eAU-Rückmeldung ist tatsächlich keine Erleichterung, sondern noch mehr Arbeit und Prüfung für die Lohnbuchhaltung.

-Krankenhauszeiten werden nicht oder falsch rückgemeldet

-Reha-zeiten werden gar nicht gemeldet, obwohl eine Anrechenbarkeit mit vorhergehenden bzw nachfolgenden

 Erkrankungen vorliegen könnte. Aber keine Abfragemöglichkeit besteht.

-Kind-krank-zeiten können ebenfalls nicht abgerufen werden

-MA melden gar keine bis-krank-Zeiten mehr

 

früher bekamen wir die Meldung MA krank von bis von den Einrichtungen. Die prüften die AU-SCheine. fertig.

 

heute melden uns die Einrichtungen: MA krank, bitte abrufen.

wir rufen ab

wir erhalten irgendwann die Rückmeldung der KK: melden das zurück an die Einrichtung

 

liegt keine Meldung bei der KK vor, müssen wir recherchieren: WARUM

ist er tatsächlich krank,

ist der Doc an eAU angebunden, hat MA AU-SChein an die Kasse gegeben (wenn dies notwendig war )

ist MA im KKH, stationär....

 

einfach nur lästig...

 

Sorry.

Danke für eventuelle Tipps zur Erleichterung

 

LG

 

 

 

 

 

 

 

lohnexperte
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 13
325 Mal angesehen

Hallo,

 

ich kann dazu nur drei Anmerkungen dazu machen:

 

1. Das Ende einer unbezahlten Fehlzeit trage ich niemals anhand einer eAU ein, sondern ausschließlich dann, wenn der Mitarbeiter tatsächlich wieder gesund ist. Dazu bedarf es einer entsprechenden Meldung durch den Vorgesetzten.

 

2. Die arbeitsrechtliche Pflicht, sich krank zu melden, würde ich jedem Mitarbeiter als Belehrung schriftlich geben. Wer sich nicht daran hält (und unverschämter Maßen auch noch auf eine falsche Auskunft seines - arbeitsrechtlich wohl kaum besser geschulten - Mediziners verweist), bekommt aufgrund unbezahlter Fehlzeit kein Entgelt mehr.

 

3. Es ist eine Unverschämtheit, die Lohnabrechner im Nebel stochern und die eAU ohne entsprechende Grundlage abrufen zu lassen!

 

Viele Grüße und gute Nerven!

 

sue
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 13
257 Mal angesehen

Genau,

 

bis die Krankmeldung im Massenverfahren von den KK automatisch zurückgemeldet werden, analog zu ELSTAM Daten, nehmen wir nicht teil. 

 

Die Mandanten lassen  sich ein Foto/Kopie der Ausfertigung der Krankmeldung für den Versicherten ohne Diagnoseschlüssel schicken zur Überprüfung. Mandanten, die das so nicht möchten, bekommen UO mit Personaldaten und können sich selbst damit vergnügen.

 

Wir haben für so einen Aufriss keine Zeit, sind zu teuer und lassen uns unsere Intelligenz von so einem dummen Verfahren nicht beleidigen.

 

 

Denise1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 13
207 Mal angesehen

Danke, die braucht es tatsächlich.

 

zu Punkt 1

ich werde jetzt wohl immer, wenn MA in Krankengeld gehen diesen Haken setzen...

Wir schreiben das normal auch "manuell" ein, wenn MA wieder gesund sind.

deswegen war ich ja auch erschrocken, dass da plötzlich ein Ende eingetragen war, obwohl der MA weiterhin krank ist. ...und NUR weil die Krankenkasse (noch) keine Ahnung hat, dass die AU weiter besteht, überträgt es in mein Programm, dass der MA wieder gesund ist....

Übrigens hat heute die KK zurück (Abruf am 02.04.)gemeldet: keine AU 🤔, obwohl seit 27.03. diese AU-Meldung vom Doc ausgestellt ist und seit gestern vorliegt...

 

egal ich setz jetzt den Haken...

 

zu Punkt 2

Diese schriftliche Belehrungen haben alle MA erhalten...

 

-->in den Einrichtungen ist man da wohl etwas "milder" mit Konsequenzten. Es handelt sich um die Pflegekräfte  😉

 

Danke für den Beitrag

LG

0 Kudos
Denise1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 13
193 Mal angesehen

Hallo und Danke für den Beitrag.

 

Die Kopie lassen wir uns jetzt auch vorlegen.

 

So eine Beschäftigungstherapie ist tasächlich schlimm...😐

War vielleicht gut gedacht, aber die Umsetzung ist ausbaufähig...

 

LG

0 Kudos
rschoepe
Fachmann
Offline Online
Nachricht 6 von 13
191 Mal angesehen

@Denise1  schrieb:

obwohl seit 27.03. diese AU-Meldung vom Doc ausgestellt ist und seit gestern vorliegt...


Das muss aber (leider immer noch) nicht heißen, dass die Praxis sie auch schon elektronisch an die KK übermittelt hat. 😞

0 Kudos
sue
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 13
176 Mal angesehen

Die Kopie lassen wir uns jetzt auch vorlegen.

 

 


Nicht falsch verstehen: einen Rechtsanspruch haben Sie darauf nicht, das funktioniert nur solange die AN mitspielen.

0 Kudos
Denise1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 13
175 Mal angesehen

Wo genau, kann ich eigentlich ausschließen, wenn nicht bei jedem Mitarbeiter einzeln, dass eAU Daten automatisch eingetragen werden?

 

Liebe Grüße

0 Kudos
Denise1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 13
172 Mal angesehen

ja leider... das ist richtig.

0 Kudos
Denise1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 13
170 Mal angesehen

Ja, Danke, das ist klar.

Einige MA erzählen uns auch, dass wir das gar nicht anfordern dürfen...

--> die Alternative: keine AU = Fehlzeit = kein LOhn

 

mühselig nur, wenn die AU danach vorliegt und man alles rückrechnen muss...  alles nich wirklich gut 😉

0 Kudos
Denise1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 13
163 Mal angesehen

hab es gefunden:

 

Denise1_0-1712223142568.png

 

und den Haken entfernt.

0 Kudos
tbehrens
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 12 von 13
149 Mal angesehen

ich werde jetzt wohl immer, wenn MA in Krankengeld gehen diesen Haken setzen...

Wir schreiben das normal auch "manuell" ein, wenn MA wieder gesund sind.

deswegen war ich ja auch erschrocken, dass da plötzlich ein Ende eingetragen war, obwohl der MA weiterhin krank ist.

Sobald ein AN im Krankengeldbezug ist, machen wir keine eAU-Abfrage mehr.

Der AG teilt uns mit, wann der AN wieder gesund ist und wir machen die Anfrage zum Ende des Krankengeldes.

 

Denise1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 13 von 13
124 Mal angesehen

Ja so wäre das auch iO.

 

Leider sind wir quasi der AG incl. Lohnbuchhaltung von 3 Einrichtungen, die uns den Lohn zuarbeiten.

 

Die MA teilen, wenn sie im Krankengeldbezug sind, oft nicht mehr mit, wielange die nächste AU-Bescheinigung geht.

Sie sind der Annahme, sie erhalten Krankengeld und müssen uns nichts mehr melden.

Man könne das Enddatum doch abrufen 😥...   und das tun wir dann auch, da die Einrichtungen ja auch planen müssen... wie gesagt Pflege 😉 (werden mit Samthandschuhen angefasst, es gibt ja so wenige)

 

 

Die Meldung "Ende des Krankengeldes" wird teilweise von den Krankenkassen auch nicht korrekt/pünktlich beantwortet.

 

Entweder kommt die Rückmeldung der KK erst, wenn der MA schon lange wieder arbeitet

oder

die Krankenkasse hat keine AU-Daten vorliegen, oder nicht vollständig

oder

die KK hat abweichende Daten, um kein Krankengeld zahlen zu müssen....

 

 

aber manchmal bekommen wir auch korrekte Daten zur korrekten Zeit gemeldet, da bleibe ich mal fair 😅

 

Liebe Grüße

 

0 Kudos
12
letzte Antwort am 04.04.2024 12:15:56 von Denise1
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage