Hallo, mir ist folgendes aufgefallen:
Mitarbeiter ist seit 23.01.2024 erkrankt
letzter Tag Lohnfortzahlung: 04.03.2024
erster Tag Krankengeldbezug: 05.03.2024
Folgebescheinigung: bis 27.03.2024
Es ist inzwischen bei unseren Mitarbeitern zur Unsitte geworden, dass man eben nicht mehr anruft und mitteilt, ob oder wie lange man noch krank ist.
Eine Belehrung der MA, dass dies weiterhin deren Pflicht ist, wird beantwortet mit:
"der Doc sagt aber, das brauche ich nicht, kann der AG ja abrufen."
dahin gestellt...!
Somit rufen wir die Erkrankung bei der Krankenkasse mit 1Tag nach dem Krank-bis-Datum ab. (also am 28.03.)
Hat der Doc seine Daten noch nicht übertragen
oder
der MA seinen SChein noch nicht bei der KK abgegeben (leider immer noch gängig)
meldet die Krankenkasse am 03.04.2024 zurück: 28.03.-keine AU
-->obwohl bereits am 27.03. eine Folgererkrankung bis 24.04.2024 vom Doc ausgestellt wurde.
(der AU-Schein ging bei uns am 03.04.2024 per E-Mail vom Mitarbeiter ein)
gleichzeitig erscheint in Beschäftigung-->Fehlzeiten-->ein Ende der Krankengeldzeit. (was ja falsch ist)
mir ist klar, dass ich das unterbinden kann, in dem ich den Haken bei Fehlzeit-Ende nicht durch eAU-Rückmeldung überberschreiben.
Aber sinnig finde ich das nicht.
Denn: Habe ich den Haken nicht, bekommt MA Lohn, obwohl weiter krank... wenn es übersehen wird.
Diese eAU-Rückmeldung ist tatsächlich keine Erleichterung, sondern noch mehr Arbeit und Prüfung für die Lohnbuchhaltung.
-Krankenhauszeiten werden nicht oder falsch rückgemeldet
-Reha-zeiten werden gar nicht gemeldet, obwohl eine Anrechenbarkeit mit vorhergehenden bzw nachfolgenden
Erkrankungen vorliegen könnte. Aber keine Abfragemöglichkeit besteht.
-Kind-krank-zeiten können ebenfalls nicht abgerufen werden
-MA melden gar keine bis-krank-Zeiten mehr
früher bekamen wir die Meldung MA krank von bis von den Einrichtungen. Die prüften die AU-SCheine. fertig.
heute melden uns die Einrichtungen: MA krank, bitte abrufen.
wir rufen ab
wir erhalten irgendwann die Rückmeldung der KK: melden das zurück an die Einrichtung
liegt keine Meldung bei der KK vor, müssen wir recherchieren: WARUM
ist er tatsächlich krank,
ist der Doc an eAU angebunden, hat MA AU-SChein an die Kasse gegeben (wenn dies notwendig war )
ist MA im KKH, stationär....
einfach nur lästig...
Sorry.
Danke für eventuelle Tipps zur Erleichterung
LG
Hallo,
ich kann dazu nur drei Anmerkungen dazu machen:
1. Das Ende einer unbezahlten Fehlzeit trage ich niemals anhand einer eAU ein, sondern ausschließlich dann, wenn der Mitarbeiter tatsächlich wieder gesund ist. Dazu bedarf es einer entsprechenden Meldung durch den Vorgesetzten.
2. Die arbeitsrechtliche Pflicht, sich krank zu melden, würde ich jedem Mitarbeiter als Belehrung schriftlich geben. Wer sich nicht daran hält (und unverschämter Maßen auch noch auf eine falsche Auskunft seines - arbeitsrechtlich wohl kaum besser geschulten - Mediziners verweist), bekommt aufgrund unbezahlter Fehlzeit kein Entgelt mehr.
3. Es ist eine Unverschämtheit, die Lohnabrechner im Nebel stochern und die eAU ohne entsprechende Grundlage abrufen zu lassen!
Viele Grüße und gute Nerven!
Genau,
bis die Krankmeldung im Massenverfahren von den KK automatisch zurückgemeldet werden, analog zu ELSTAM Daten, nehmen wir nicht teil.
Die Mandanten lassen sich ein Foto/Kopie der Ausfertigung der Krankmeldung für den Versicherten ohne Diagnoseschlüssel schicken zur Überprüfung. Mandanten, die das so nicht möchten, bekommen UO mit Personaldaten und können sich selbst damit vergnügen.
Wir haben für so einen Aufriss keine Zeit, sind zu teuer und lassen uns unsere Intelligenz von so einem dummen Verfahren nicht beleidigen.
Danke, die braucht es tatsächlich.
zu Punkt 1
ich werde jetzt wohl immer, wenn MA in Krankengeld gehen diesen Haken setzen...
Wir schreiben das normal auch "manuell" ein, wenn MA wieder gesund sind.
deswegen war ich ja auch erschrocken, dass da plötzlich ein Ende eingetragen war, obwohl der MA weiterhin krank ist. ...und NUR weil die Krankenkasse (noch) keine Ahnung hat, dass die AU weiter besteht, überträgt es in mein Programm, dass der MA wieder gesund ist....
Übrigens hat heute die KK zurück (Abruf am 02.04.)gemeldet: keine AU 🤔, obwohl seit 27.03. diese AU-Meldung vom Doc ausgestellt ist und seit gestern vorliegt...
egal ich setz jetzt den Haken...
zu Punkt 2
Diese schriftliche Belehrungen haben alle MA erhalten...
-->in den Einrichtungen ist man da wohl etwas "milder" mit Konsequenzten. Es handelt sich um die Pflegekräfte 😉
Danke für den Beitrag
LG
Hallo und Danke für den Beitrag.
Die Kopie lassen wir uns jetzt auch vorlegen.
So eine Beschäftigungstherapie ist tasächlich schlimm...😐
War vielleicht gut gedacht, aber die Umsetzung ist ausbaufähig...
LG
@Denise1 schrieb:obwohl seit 27.03. diese AU-Meldung vom Doc ausgestellt ist und seit gestern vorliegt...
Das muss aber (leider immer noch) nicht heißen, dass die Praxis sie auch schon elektronisch an die KK übermittelt hat. 😞
Die Kopie lassen wir uns jetzt auch vorlegen.
Nicht falsch verstehen: einen Rechtsanspruch haben Sie darauf nicht, das funktioniert nur solange die AN mitspielen.
Wo genau, kann ich eigentlich ausschließen, wenn nicht bei jedem Mitarbeiter einzeln, dass eAU Daten automatisch eingetragen werden?
Liebe Grüße
ja leider... das ist richtig.
Ja, Danke, das ist klar.
Einige MA erzählen uns auch, dass wir das gar nicht anfordern dürfen...
--> die Alternative: keine AU = Fehlzeit = kein LOhn
mühselig nur, wenn die AU danach vorliegt und man alles rückrechnen muss... alles nich wirklich gut 😉
hab es gefunden:
und den Haken entfernt.
ich werde jetzt wohl immer, wenn MA in Krankengeld gehen diesen Haken setzen...Wir schreiben das normal auch "manuell" ein, wenn MA wieder gesund sind.
deswegen war ich ja auch erschrocken, dass da plötzlich ein Ende eingetragen war, obwohl der MA weiterhin krank ist.
Sobald ein AN im Krankengeldbezug ist, machen wir keine eAU-Abfrage mehr.
Der AG teilt uns mit, wann der AN wieder gesund ist und wir machen die Anfrage zum Ende des Krankengeldes.
Ja so wäre das auch iO.
Leider sind wir quasi der AG incl. Lohnbuchhaltung von 3 Einrichtungen, die uns den Lohn zuarbeiten.
Die MA teilen, wenn sie im Krankengeldbezug sind, oft nicht mehr mit, wielange die nächste AU-Bescheinigung geht.
Sie sind der Annahme, sie erhalten Krankengeld und müssen uns nichts mehr melden.
Man könne das Enddatum doch abrufen 😥... und das tun wir dann auch, da die Einrichtungen ja auch planen müssen... wie gesagt Pflege 😉 (werden mit Samthandschuhen angefasst, es gibt ja so wenige)
Die Meldung "Ende des Krankengeldes" wird teilweise von den Krankenkassen auch nicht korrekt/pünktlich beantwortet.
Entweder kommt die Rückmeldung der KK erst, wenn der MA schon lange wieder arbeitet
oder
die Krankenkasse hat keine AU-Daten vorliegen, oder nicht vollständig
oder
die KK hat abweichende Daten, um kein Krankengeld zahlen zu müssen....
aber manchmal bekommen wir auch korrekte Daten zur korrekten Zeit gemeldet, da bleibe ich mal fair 😅
Liebe Grüße