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eAU Folgebescheinigung

68
letzte Antwort am 06.11.2023 16:44:18 von pogo
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S33K3R
Einsteiger
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Nachricht 61 von 69
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Der Arzt übermittelt bei einer Folgebescheinigung kein AU-seit Datum (Beginn der Krankheit) an die KK (ID 74 Seite 65).

das macht eigentlich auch Sinn. Eine Folgebescheinigung bescheinigt nur die Fortdauer eine bereits bestehenden AU. Das "ab" Datum steht längst fest, wurde in der Erstbescheinigung übermittelt, und ändert sich bei Folge-AUs nicht mehr.

 

Warum es nicht klappt steht ja auch in dem Dokument:

 

WENN
das Feld „Folgebescheinigung" oder
die Kombination der Felder
„Folgebescheinigung“ und „Endbescheinigung“
vorhanden ist
DANN
darf dieses Feld nicht gesetzt werden.

 

Mit den Datev-Programmen ist es gar nicht möglich, das Feld Folgebescheinigung zu setzen, es ist schlicht nicht vorhanden. So kann man ausschließlich Erstbescheinigungen erfassen. Und wenn man bei einer Folgebescheinigung als Abfragender eine neue Erstbescheinigung mit neuem Beginndatum erfindet, dann passiert, was passieren muss.

 

Die KK dürfte also auch keinen Datensatz mit AU-ab- übermitteln (können). 

doch schon. Das Beginndatum der Arbeitsunfähigkeit ist ja in der Erstbescheinigung bestimmt worden und somit bekannt. 

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GS
Beginner
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Nachricht 62 von 69
1058 Mal angesehen

Hallo,

 

die automatische Übernahme der Fehlzeiten in Lodas / Lohn + Gehalt wird wahrscheinlich nur bei Erstbescheinigungen funktionieren. Ein manuelles Eingreifen wird auch notwendig wenn der Mitarbeiter aus der Lohnfortzahlung kommt und Krankengeld bezieht, hier muss ja auch eine neue Fehlzeit erfasst werden. Wie soll das im Programm automatisch realisiert werden ?

 

Fazit: Es bleibt spannend

 

LG GS

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sonja
Einsteiger
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Nachricht 63 von 69
956 Mal angesehen

Hallo,

es hat sich leider nichts geändert seit meinem Kommentar am 23.01.2023.

Bei Folgebescheinigungen erhalte ich noch immer den Fehler #LO63030 - Konflikt (unvollst. AU) ☹️

 

Was sind eigentlich die Vorteile bei der Abfrage der eAU?

Bisher kann ich keinen finden. Ich muss mehr kontrollieren.

 

Ich sehe auch ein Problem, wenn ein AN die 6 Wochen krank voll hat und dann Krankengeld bezieht. 

Meiner Ansicht nach wird der AG erst mal mit dem Entgelt in Vorkasse gehen und wenn irgendwann die Rückmeldung der Krankenkasse erfolgt, eine Wiederholungsabrechnung machen "dürfen" und das zuviel gezahlte Entgelt sich vom AN holen müssen.

Oder denke  ich da falsch?

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GS
Beginner
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Nachricht 64 von 69
948 Mal angesehen

Hallo,

 

der AN hat sich auch bei Folgebescheinigungen beim AG zu melden. Es ist dann wahrscheinlich Absehbar, dass bei Arbeitsunfähigkeit die über die 6 Wochen Lohnfortzahlung andauert, ein Eintritt in die Krankgeldzahlung erfolgt !

 

Auf eine Lösung von Datev in diesem Falle ist wahrscheinlich nicht zu hoffen

 

mfg. GS

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pogo
Meister
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Nachricht 65 von 69
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@sonja  schrieb:

 

Was sind eigentlich die Vorteile bei der Abfrage der eAU?

Bisher kann ich keinen finden. Ich muss mehr kontrollieren.

Ohne eAU-Abruf hat der AG nur die Info des Mitarbeiters, wie lange er krank geschrieben ist. Er hat aber nichts in der Hand, was die Angabe bestätigt. Wenn eine Bescheinigung erforderlich ist, muss der eAU-Abruf durch den AG gemacht werden.

Klar, gibt es aktuell noch viele Papier-AUs, aber die werden mit der Zeit immer weniger werden.

 

Macht der Mandant/AG den Abruf selbst über DATEV Personaldaten, erhält er die eAU dort. Wir bekommen die Rückmeldungen direkt in Lodas/LuG übermittelt und kontrollieren dann die eAUs anstelle von den Papier-AUs, insbesondere aber die nicht in die Fehlzeiten übernommenen Folgebescheinigungen.

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OlafB
Einsteiger
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Nachricht 66 von 69
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Wir haben mittlerweile Ende April und Folgebescheinigungen werden bei der elektronischen eAU immer noch von Lodas mit Fehler abgelehnt. 

 

Gibt es hierzu noch immer keine Lösung von Datev, so das man die Folgebescheinigungen bestenfalls weiterhin manuell eingibt?

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 67 von 69
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Hallo @OlafB,

 

Ihre Antwort finden Sie in folgendem Thread:
https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/eAU-Elektronische-Arbeitsunf%C3%A4higkeitsbescheinigung-verpflichtend/m-p/349963#M84363

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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TinaJ
Beginner
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Die Seite ist nicht mehr abrufbar.

 

Wir bekommen oft Folgebescheinigungen in denen sich das Datum überschneidet z.B. 1. AU bis 29.10. Folge-AU ab 27.10. (obwohl es derselbe Arzt ist)

DATEV sagt, wir pflegen dann den 30.10. ein.

Nun muss ich aber die 42 Tage bis zum Krankengeld selbst zählen und im Auge behalten, da ich die Folgebescheinigung nicht mehr in die Erstbescheinigung überschreiben darf, sondern eine neue Zeile einpflegen muss. Oder????? Ist ja quasi ein Rückschritt, vorher wurde ich von DATEV informiert, dass die EEL beginnt.

Einen schönen Feierabend. Ich freue mich auf eine Rückmeldung.

Viele Grüße Tina

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pogo
Meister
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Nachricht 69 von 69
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@TinaJ  schrieb:

[...] da ich die Folgebescheinigung nicht mehr in die Erstbescheinigung überschreiben darf, sondern eine neue Zeile einpflegen muss. Oder????? Ist ja quasi ein Rückschritt, vorher wurde ich von DATEV informiert, dass die EEL beginnt.

Niemand hält dich davon ab, die Krankzeiten selbst zu einer zu verschmelzen, wenn sie zusammengehören.

Es sollte im Optimalfall nicht notwendig sein. Ist es dann aber manchmal doch und für mich auch sehr sinnvoll, damit man einen durchgehende Krankzeitraum gut erkennen kann.

Du machst mit den eAUs auch nichts anderes als früher mit den gelben Zetteln.

 

Über die Rückmeldungen sind die einzelnen AUs ja immer noch zu erkennen, wenn man diese Info braucht.

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letzte Antwort am 06.11.2023 16:44:18 von pogo
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