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eAU Folgebescheinigung

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letzte Antwort am 28.03.2023 08:59:31 von Kristin_Frohmeyer
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Alecya
Einsteiger
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Hallo liebe Community, 🤗

 

ich habe eine Frage zur Folgebescheinigung bei der eAU.

 

Wird diese allgemein nicht in die Fehlzeit übernommen oder muss hier evtl. noch irgendwo ein Häckchen gesetzt werden?

 

Folgender Fall:

 

AN meldet sich z.B. zum 27.12.2022 krank >> Abfrage eAU (mit Datum vom 27.12.22) >> Rückmeldung erhalten >> AN bis 30.12.2023 krank >> AU in Fehlzeit übernommen

 

AN meldet sich am 02.01.2023 weiter krank >> Abfrage eAU (mit Datum vom 02.01.23) >> Rückmeldung erhalten >> AN bis 06.01.2023 krank >> unvollständiger Zeitraum (siehe anbei)

 

 

Alecya_0-1674822225855.png

 

Wo liegt denn jetzt hier der Fehler? Warum wird die Fehlzeit nicht übernommen? Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum der Zeitraum unvollständig ist. 🤔

 

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

 

Viele Grüße

Alecya

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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@Alecya  schrieb:

Wo liegt denn jetzt hier der Fehler? Warum wird die Fehlzeit nicht übernommen? Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum der Zeitraum unvollständig ist. 🤔

 

 


 

Dies liegt daran, dass die Krankenkassen die Rückmeldungen bei Folge-AU ohne Beginndatum senden. Und dies macht eine automatische Übernahme in die Fehlzeiten recht schwierig bis unmöglich.

 

Alecya
Einsteiger
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Vielen Dank @Uwe_Lutz , Sie haben mir wie immer wieder weitergeholfen. 😊

 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende,

Alecya

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M_H
Fortgeschrittener
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Hallo Community,

 

habe jetzt folgenden Fall: eAU wurde abgefragt ab 13.01.2023 (Papierbescheinigung liegt auch vor - AU ab 13.01.2023 bis 23.01.2023 als Erstbescheinigung). Am 23.01. kam die Rückmeldung der KK, diese enthielt Erstbescheinigung 13.01.-23.01. (also wie Papier und alles in Ordnung).

 

Heute bekomme ich die Stornierung dieser Rückmeldung und eine neue Meldung als Folgebescheinigung bis 23.01.2023 (wie oben beschrieben natürlich auch ohne Beginndatum).

 

Was soll man jetzt glauben? Die letzte AU dieser Mitarbeiterin war in 04/2022, kann also nicht Folge sein ...

 

M_H

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greese
Erfahrener
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@M_H  schrieb:

Hallo Community,

 

 

Was soll man jetzt glauben? Die letzte AU dieser Mitarbeiterin war in 04/2022, kann also nicht Folge sein ...

 

M_H


doch, die 12 Monatsfrist wenn es die gleiche Erkrankung ist, läuft doch noch bis 03/2023...

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M_H
Fortgeschrittener
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Daran habe ich auch schon gedacht ... das würde ja bedeuten, dass man keine Vorerkrankungszeiten mehr abfragen muss ...?!

 

Da stellt sich bei mir noch folgende Frage: immer wieder kommt es vor, dass Ärzte bis Freitag (oder vor Feiertagen) krank schreiben und Montag (oder bei Feiertagen danach) eine neue Erstbescheinigung ausstellen. Habe ich mich oft drüber geärgert weil das ja eigentlich Folgebescheinigungen sein müssen mit dem Ergebnis, dass die Tage durchgezählt werden müssten bei der 42Tage-Betrachtung. Das würde demnach dann künftig auch richtig laufen?!

 

M_H

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anjuwan
Aufsteiger
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@Uwe_Lutz  schrieb:


Dies liegt daran, dass die Krankenkassen die Rückmeldungen bei Folge-AU ohne Beginndatum senden. Und dies macht eine automatische Übernahme in die Fehlzeiten recht schwierig bis unmöglich.

 


Das glaub ich nicht. Eine Folgebescheinigung sollte automatisch immer an die letzte vorliegende Erstbescheinigung anschließen. Das war bei Papier auch nicht anders. Wenn eine Erstbescheinigung vorliegt und eine Folgebescheinigung, wenn auch mit Lücken, wie z.B. Wochenende, kommt, könnte DATEV z.B. fragen, ob die beiden AU zusammengehören.

 

So, wie es im Moment abläuft, ist alles andere als optimal.

Die Meldung, die Datev ausgibt, ist auch noch falsch ("Keine AU oder falsche Krankenkasse..."). Warum steht da nicht: "Es liegte ein Folgebescheinigung vor, die nicht zugeordnet werden kann".

 

Dazu könnte in der Übersicht auch stehen, dass es sich um eine Folgebesscheinung handelt.

08.02.-10.02. Erstbescheinigung

11.02.-12.02. Wochenende

13.02.-14.02. Folgebescheinigung

 

eAU Statusübersicht.pngeAU-Rückmeldungen.png

 

 

Cheers
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badger1994
Einsteiger
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Guten Morgen zusammen,

 

das Problem der Abfrage der Folgebescheinigungen wurde ja hier ausgiebig thematisiert. 

 

Zum Verständnis für mich: Auch die DATEV hat auf dem Schirm, dass das nicht ganz sauber läuft und arbeitet an einer Lösung? Oder wie ist hier der aktuelle Sachstand?

 

Danke für eine kurze Rückmeldung hierzu.

 

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


hat der Mitarbeiter nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Zeitraum 08.02.2023 bis 10.02.2023 und 13.02.2023 bis 14.02.2023 erhalten, ist die Erläuterung zum Zustand eAU Status für den Zeitraum 11.02.2023 bis 12.02.2023 richtig.
Da für den Zeitraum 11.02.2023 bis 12.02.2023 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, ist somit auch keine Rückmeldung für diesen Zeitraum vorhanden.

 

Der von @Uwe_Lutz  geschilderte Sachverhalt ist unserer Entwicklung bekannt und wird aktuell geprüft.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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badger1994
Einsteiger
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Guten Morgen zusammen,

 

ich hatte heute Morgen ein Telefonat mit einer Krankenkasse, mit der ich das Problem des Abrufes von Folgebescheinigungen besprochen hatte. 

 

Die Mitarbeiterin der Krankenkasse sagte mir, dass bei Folgebescheinigungen kein extra AU-Zeitraum in Lodas angelegt werden soll, sondern einfach das Ende der AU auf das Enddatum der Folgebescheinigung geändert werden soll und dann ein neuer Abruf getätigt werden soll.

 

Ich habe das heute Morgen bei verschiedenen AU's mal so eingegeben und einen Abruf gestartet. 

Bin gespannt, welche Rückmeldung kommt.

 

Viele Grüße

anjuwan
Aufsteiger
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@Sabrina_Simmerlein  schrieb:

..
hat der Mitarbeiter nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Zeitraum 08.02.2023 bis 10.02.2023 und 13.02.2023 bis 14.02.2023 erhalten, ist die Erläuterung zum Zustand eAU Status für den Zeitraum 11.02.2023 bis 12.02.2023 richtig.
Da für den Zeitraum 11.02.2023 bis 12.02.2023 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, ist somit auch keine Rückmeldung für diesen Zeitraum vorhanden.

..


 

Sorry, dass ich jetzt sehr penibel daherkomme, aber natürlich liegt für die Tage 11.02.+12.02.23 eine AU vor. Und zwar in der Folgebescheinigung mit einem Enddatum > 12.02.23, die man im Mitarbeiter ja auch so sehen kann.

Cheers
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pogo
Meister
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@badger1994  schrieb:

Die Mitarbeiterin der Krankenkasse sagte mir, dass bei Folgebescheinigungen kein extra AU-Zeitraum in Lodas angelegt werden soll, sondern einfach das Ende der AU auf das Enddatum der Folgebescheinigung geändert werden soll und dann ein neuer Abruf getätigt werden soll.

Was soll denn hier der erneute Abruf bringen?

Bei der Abfrage wird doch nur nach einer AU ab dem vom Mitarbeiter gemeldeten Beginndatum gefragt.

Das Enddatum hat doch gar keine Auswirkung.

 

Wenn du jetzt das Beginndatum erneut abgefragt hast, wirst du nur die Erstbescheinigung als Rückmeldung erhalten.

Alles andere würde mich sehr überraschen.

badger1994
Einsteiger
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@pogo  Ja, leider war es so.

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j_schmidt
Beginner
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Hallöchen! 

 

Gibt es da schon eine neue Lösung? Wir haben das Problem bei den Folge-AUs auch. Die "normale" Abfrage funktioniert. Aber bei einer Folgebescheiniungsabfrage bekommen wir jedes mal die Fehlermeldung LO63030: Konflikt unvollständige AU, es fehlt der Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

 

....Also Arbeitserleichterung sieht anders aus :-(......

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


nein, hier gibt es keine neue Lösung.


Wenn Sie die genannte Programm-Meldung erhalten, erfassen Sie bitte den Zeitraum der Fehlzeit manuell.


Im Dokument 1026195 - LO63030 Übernahme der Fehlzeit nicht möglich, Beginndatum fehlt halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.03.2023 08:59:31 von Kristin_Frohmeyer
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