Hallo zusammen,
welches Datum gebe ich bei einer Folgebescheinigung als Datum "Beginn der aktuellen Erkrankung" an , wenn ich die eAU-Abfrage sende?
Viele Grüße
Daniela Kiesewetter
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Im DATEV Jahreswechselseminar hieß es "der Zeitraum, auf den die AU ausgestellt ist".
@TN schrieb:Im DATEV Jahreswechselseminar hieß es "der Zeitraum, auf den die AU ausgestellt ist".
Der Zeitraum, den der AN dann telefonisch mitteilen soll. (?!?)
Entschuldigung lieber Verordnungs-/Gesetzgeber, das funktioniert doch nicht. 😖
Das würde mich auch mal interessieren, wie der Ablauf bei einer Folgebescheinigung ist. Es ist oft ja so, dass sich die Mitarbeiter bei einer Folgebescheinigung gar nicht melden und bisher einfach die neue AU (gelbe Schein) eingereicht haben. Wie soll man da den Überblick behalten?
Hallo zusammen,
beim Abruf einer eAU für eine Folgebescheinigung tragen Sie im Feld "Beginn der aktuellen Arbeitsunfähigkeit" das Datum des ersten Tags nach Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit ein.
Hier wird sich wohl auch der Arbeitnehmer umstellen müssen. Auch bei einer weitergehenden Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer die Pflicht, die weitere Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen. Folglich hat der Arbeitnehmer, wenn er weiß, dass er weiter arbeitsunfähig ist, sofort den Arbeitgeber zu informieren.
Diese Informationspflichten sind ja auch im Grunde nichts neues und unabhängig vom "gelben Schein" notwendig.
Hier ist alles schön beschrieben und es gibt 5 Seiten mit Beispielen. Da bleibt doch sicher keine Frage mehr offen. 👍🤣
Tablet mit ebook-Reader unters Kopfkissen legen und genießen. 🤣🤣🤣
@Verena_Heinlein schrieb:beim Abruf einer eAU für eine Folgebescheinigung tragen Sie im Feld "Beginn der aktuellen Arbeitsunfähigkeit" das Datum des ersten Tags nach Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit ein.
Führt bei LuG zu Fehlern:
AU Erstbescheinigung 23.05.22 bis 14.06.22 (festgestellt am 23.05.22)
gesendete Abfrage: Beginn AU 23.05.22 / Voraussichtlich bis: 14.06.22
Rückmeldung KK: AU liegt vor 23.05.22 bis 14.06.22
soweit alles o.k. und in den Kalender übernommen
ca. 2 Wochen später:
Folgebescheinigung: AU seit _____ / voraussichtlich bis 30.06.22 (festgestellt am 14.06.22)
gesendete Abfrage: Beginn 15.06.22 / Voraussichtlich bis 30.06.22
(Begin 15.06. entsprechend der Feld-Hilfe "Beginn AU Folgeerkrankung: Datum des 1. Tags nach Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit erfassen")
Rückmeldung KK: AU bis 30.06.22 / festgestellt am 14.06.22
Fehlermeldungen LuG dazu:
Hinweis #LN24122
In der AU-Bescheinigung zum Abfragedatum 15.06.2022 fehlt die Angabe, seit wann die Arbeitsunfähigkeit besteht. » Deshalb wird das Datum für die Anzeige im Kalender und für die automatisiert erstellten Kalendereinträge aus der AU-Bescheinigung herangezogen, an dem die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde.
Hinweis: Um bei Festbezügen korrekte Erstattungsanträge nach dem AAG zu erhalten, empfiehlt es sich den
Ausfallschlüssel für die Krankheit an arbeitsfreien Wochenenden im Kalender ebenfalls einzutragen.
Hinweis #LN24108
Zum Abfragedatum 15.06.2022 liegt eine neue AU-Bescheinigung vom 14.06.2022 bis 30.06.2022 vor. Der Zeitraum ist länger als erwartet. Weitere Inhalte der Rückmeldung finden Sie in den Mitarbeiterdaten unter 'Bewegungsdaten
|Krankheitszeiten | Übersicht eAU-Rückmeldungen...'.
Fehler #LN24113
Für die neue AU-Bescheinigung vom 14.06.2022 bis 30.06.2022 konnte keine Fehlzeit in den Kalender übernommen werden, da in diesem Zeitraum bereits Buchungen existieren.
Anmerkung: für den 14.06.22 liegt logischerweise wegen der Rückmeldung zur Erstbescheinigung bereits eine Kalenderbuchung vor.
Verstehe ich nicht wirklich...
ich habe bislang einfach das beginndatum der erkrankung nochmals eingegeben.. dann wird die erstbescheinigung mit den bislang vorliegenden folgebescheinigungen zurückgemeldet
Hallo @Verena_Heinlein ,
ich verstehe es noch nicht ganz mit den Folgebescheinigungen. Die Erstbescheinigungen sind kein Problem, es wird alles rückübertragen und die Fehlzeiten werden automatisch übernommen. Ich hatte jetzt zwei Folgebescheinigungen, habe als Beginn der Arbeitsunfähigkeit "das Datum des ersten Tags nach Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit" eingetragen. Nun bekomme ich zwar auf einem Protokoll zurückgemeldet, dass eine Folgebescheinigung von bis vorliegt, aber die Daten werden nicht übernommen. Unter Aktualisierung Fehlzeit steht "Konflikt (unvollst. AU)" und als "Fehler #LO63030: Die rückgemeldete Arbeitsunfähigkeit ist nicht vollständig. Es fehlt der Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die automatische Übernahme der Arbeitsunfähigkeit in die Fehlzeiten des Mitarbeiters ist deshalb nicht möglich."
Hab ich irgendetwas nicht beachtet, oder müssen Folgebescheinigungen künftig immer selber eingetragen werden?
VG Juliane
@julianeb schrieb:
Hab ich irgendetwas nicht beachtet, oder müssen Folgebescheinigungen künftig immer selber eingetragen werden?
ist wohl wie von mir weiter oben bei LuG beschrieben. Wenn man die Daten der Folgebescheinigung wie von Datev vorgegeben eingibt, kann es bei Rückmeldung der KK eine Überschneidung im Kalender (z.B. von einem Tag) geben - und dann scheitert die automatische Übernahme der Folgebescheinigung. Ist ein Programmfehfeature.
Hallo,
das hatte ich gelesen, aber weil die Antwort von DATEV als Lösung markiert wurde, dachte ich, das sollte funktionieren. Ich habe bei einer Krankschreibung extra lange gewartet mit der Datenabfrage für die Folgebescheinigung (Erstbescheinigung war von Ende Mai) und die Einzelzeiträume für Erst- und Folgebescheinigung sind nahtlos korrekt von der KK ausgewiesen. Warum funktioniert die Übernahme der Daten in die Fehlzeiten nicht? Wenn es ein Programmfehler ist, muss der doch behoben werden.
Hallo Juliane,
gerne würden wir uns den Sachverhalt ansehen und prüfen, woran es liegt.
Bitte wenden Sie sich über einen anderen Weg an uns.
Wie verfahre ich bei folgender Fehlermeldung bei Abfrage einer Folgebescheinigung
#LO63030 Die rückgemeldete Arbeitsunfähigkeit ist nicht vollständig. Es fehlt der Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die automatische Übernahme der Arbeitsunfähigkeit in die Fehlzeiten des Mitarbeiters ist deshalb nicht möglich.
aktuelles Beispiel:
Erstbescheinigung 01.08.-14.08.2022 Abfrage 02.08.2022 Rückmeldung AU OK übernommen in Fehlzeiten 03.08.2022
Folgebescheinigung 15.08.-28-08-2022 Abfrage16.08.2022 mit Eingabe Beginndatum 15.08.2022 Rückmeldung AU OK + Fehlermeldung siehe oben trotz richtigem Eingabedatum
Warum komme dann eine Fehlermeldung, wenn die Abfrageangaben richtig sind?
bitte um Rückinfo
Nach unserem Verständnis beginnt die Krankheit der Folgebescheinigung immer noch am 01.08.22.
Hallo,
AU-Erstbescheinigungen sind kein Problem bei Lodas.
Bei den Folgebescheinigungen erhalte ich auch Fehlerhinweise.
Ähnlich wie bei @julianeb
Der Krankenkasse lag zu dem Zeitpunkt, als ich eAU-Abfrage tätigte, die Folgebescheinigung bereits vor. Diese wurde nicht übermittelt und das Ende der Krankheit auf den Enddatum der Erstbescheinigung zurückgesetzt.
Ich musste dann den Fall auf Wiedervorlage legen.
Das ist echt Mehrarbeit. Müsste doch nicht sein.
Lösungsvorschlag:💡
wenn die Krankenkasse AU´s erhalten hat --> eine automatische Rückmeldung an den Abrechner.
Mit der SV-Anmeldung weiß die Krankenkasse, bei wem der Arbeitnehmer beschäftigt ist.
Bei Änderung z.B. der Steuerklasse wird das doch automatisch vom Finanzamt übermittelt. Warum nicht auch bei den Krankenkassen?
Lösungsvorschlag:💡wenn die Krankenkasse AU´s erhalten hat --> eine automatische Rückmeldung an den Abrechner.
Mit der SV-Anmeldung weiß die Krankenkasse, bei wem der Arbeitnehmer beschäftigt ist.
Natürlich wäre das eine tolle Option, aber das wird wohl für immer Wunschdenken bleiben.
Wenn Krankenkassen sich beim Arbeitgeber melden, weil angeblich eine Jahresmeldung fehlt und sich rausstellt, dass der/die Arbeitnehmerin seit Ewigkeiten im Krankengeldbezug ist, gehe ich auch davon aus, dass die Krankenkasse das eigentlich auch wissen sollte.
Das selbe Problem habe ich auch. Das Enddatum der Fehlzeit wird einfach geändert und die Folgebescheinigung somit ignoriert.
Folgendes Bespiel:
Erstbescheinigung 18.07.22 - 22.07.22 (alles korrekt übermittelt)
mittlerweile die vierte Folgebescheinigung 18.07.-13.09.22
kommt folgende Rückmeldung:
Die rückgemeldete Arbeitsunfähigkeit passt zur bereits vorhandenen Fehlzeit vom 18.07.2022 - 21.08.2022. Das Endedatum der Fehlzeit wurde auf den 22.07.2022 geändert.
Somit überschreibt das Programm meine Fehlzeit und storniert alle Anträge auf Erstattung für Arbeitgeberaufwendungen!
Wie muss man hier vorgehen? Jeder einzelne Folgebescheinigung extra eintragen und dem jeweiligen Beginndatum abfragen?
Hallo Community,
das ist richtig, für jede Folgebescheinigung muss eine extra Zeile im Bereich der Fehlzeiten erfasst werden.
@Sabrina_Simmerlein schrieb:Hallo Community,
das ist richtig, für jede Folgebescheinigung muss eine extra Zeile im Bereich der Fehlzeiten erfasst werden.
Hallo Frau Simmerlein,
nein, das kann nicht die Lösung sein!
Es mag für die eAU sinnvoll sein, dies als mehrere Zeilen in die Fehlzeitenerfassung einzutragen. Dies hat dann aber auf der anderen Seite folgende Nachteile:
Hier muss also UNBEDINGT eine andere Lösung gefunden werden!
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre ehrliche und offene Rückmeldung.
Derzeit kommt es bei Rückmeldungen von Krankenkassen bei bestimmten Konstellationen zu Konflikten in LODAS.
Für diese Sachverhalte müssen wir noch eine Lösung finden.
Uns ist durchaus bewusst, dass der aktuelle Prozess zur eAU noch nicht ausreichend zufriedenstellend ist.
Da wir uns aktuell immer noch in der Testphase befinden, sind wir über Optimierungsvorschläge sehr dankbar.
- Für die U1-Anträge wird für die Erstbescheinigung und jede Folgebescheinigung innerhalb eines Monats ein eigenständiger Antrag übermittelt, auch wenn diese zeitgleich abgerechnet und gesendet werden.
Dies führt zu einem deutlich höheren Abstimmungsaufwand.
und wenn die Gegenstandswerte automatisch ermittelt und an die Rechnungsschreibung übergeben werden, kann das auch ganz schön teuer werden.
@Jacqueline_Schön schrieb:Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre ehrliche und offene Rückmeldung.
Derzeit kommt es bei Rückmeldungen von Krankenkassen bei bestimmten Konstellationen zu Konflikten in LODAS.
Für diese Sachverhalte müssen wir noch eine Lösung finden.
Uns ist durchaus bewusst, dass der aktuelle Prozess zur eAU noch nicht ausreichend zufriedenstellend ist.
Da wir uns aktuell immer noch in der Testphase befinden, sind wir über Optimierungsvorschläge sehr dankbar.
Hallo Frau Schön,
Danke für die offene Antwort.
Diese Art der Kommunikation ist m.E. sehr wichtig, damit die LohnsachbearbeiterInnen sich auch mit den Problemen erkannt werden. Leider wirken die Aussagen gelegentlich wie "das ist so" - und man muss sehen, wie man selbst damit umgeht.
Dass auch die DATEV erst mal gucken muss, welche Daten von den KK geliefert werden und wie man damit umgeht, ist völlig nachvollziehbar. Wenn die KK z.B. in einer Rückmeldung einer Folgebescheinigung kein Beginn-Datum mit meldet, ist es schwierig bis unmöglich, dies automatisch den vorhandenen Fehlzeiten zuzuordnen. Hier sind vermutlich eher erst einmal die KK gefragt, sinnvollere Rückmeldedaten zu liefern.
Ich halte (in LODAS) die aktuelle Darstellung der Rückmeldedaten in Kombination mit den erfassten Fehlzeiten für noch verbesserungswürdig. Ich würde mir wünschen, wenn man hier eine direkte Kombination bzw. Zuordnung der eAU-Daten zu den Fehlzeiten vornehmen kann (wenn dies nicht automatisch erkannt wird). Ich stelle mir dann vor, dass ich in den Fehlzeiten sehe, für welche Daten es eAU gibt und für welche nicht und auf der anderen Seite auch in den rückgemeldeten eAU sehe, welche Fehlzeiten jeweils dazugehören und ob hier ggf. noch Rückmeldungen ohne erfasste Fehlzeit vorliegen.
Und das wichtigste für mich: Die rückgemeldeten eAU müssen sinnvoll ausgedruckt (bzw. in eine PDF-Datei oder meinetwegen in eine Excel-Liste exportiert) werden können, damit diese Daten auch den Mandanten zugesandt werden können. in LODAS habe ich hierzu bisher keine nutzbare Möglichkeit gefunden.
Es hilft derzeit auch nicht, sich die Daten (über alles markieren + kopieren) in eine Excel-Liste zu kopieren. Abgesehen davon, dass dort dann keine Angaben zu Personalnummer bzw. Name des Mitarbeiters enthalten sind, haben diese Daten Spaltenüberschriften mit so nichtssagenden Bezeichnungen (vermutlich die Feldbezeichnungen im Programm) wie
1ÄPDFZ_RUECKMELDUNG_EAU:eau_datum#psd
PDFZ_RUECKMELDUNG_EAU:auto_rm_bis#psd
PDFZ_RUECKMELDUNG_EAU:datum_eau_anfrage#psd
usw.
also auf jeden Fall auch Daten, bei denen wiederum Nachbearbeitungsbedarf besteht.
Hinzu kommt, dass beim Kopien und Einfügen in eine Excel-Liste auch nicht alle Daten kopiert werden. Die Spalten "Rückmeldung Krankenkasse", in der angegeben ist "AU" oder "keine AU" oder die Spalte "Bescheinigungsart", in der angegeben ist, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist, werden z.B. beim Kopieren nicht mit in die Excel-Liste übernommen (nicht abschließend geprüft).
Und wir müssen eine Möglichkeit haben, unseren Mandanten diese Daten auch mit möglichst wenig Zusatzaufwand zur Verfügung zu stellen. Und dies wird auch dann der Fall sein, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Mandanten über eine Online-Anwendung die Daten selbst einsehen können. Es werden nämlich nicht alle Mandanten dies anwenden wollen (oder können). Und für diese müssen wir den Mandanten die Daten nachvollziehbar und übersichtlich zur Verfügung stellen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Liebe Frau Simmerlein,
wie muss ich die Zeile der Folgebescheinigung dann erfassen? Muss ich als Beginn dann den Tag der Erstbescheinigung angeben oder den Tag nach Ende der Erstbescheinigung und so fort?
Also :
07.03. - 11.03. Erstbescheinigung (letzter Arbeitstag 04.03.2022)
12.03. - 15.03. Folgebescheinigung (letzter Arbeitstag 04.03.2022)
16.03. - 24.03. Folgebescheinigung (letzter Arbeitstag 04.03.2022)
oder
07.03. - 11.03. Erstbescheinigung
07.03. - 15.03. Folgebescheinigung
07.03. - 24.03. Folgebescheinigung
Die Krankenkasse teilt mir nämlich mit, dass sie keine eAU manuell bearbeiten dürfen und ich daher nun nur die Erstbescheinigung ausgezahlt bekomme und die Folgebescheinigungen alle storniert wurden (inzwischen bis September......).
Viele Grüße Silke Detlefs
Das selbe Problem hatte ich auch, mir wurden dann auch alle Anträge storniert und der Mandant musst alles zurück zaheln!
Man muss die erste Variante machen, dann wird nichts stoniert.
Also die:
07.03. - 11.03. Erstbescheinigung (letzter Arbeitstag 04.03.2022)
12.03. - 15.03. Folgebescheinigung (letzter Arbeitstag 04.03.2022)
16.03. - 24.03. Folgebescheinigung (letzter Arbeitstag 04.03.2022)
und Nacheinander abfragen. Am besten die zweite erst, wenn das Ergebnis der ersten schon zurück gemeldet wurde.
Oh je - was für eine Arbeit für mehrere Monate.....und dann noch jedes Mal ein paar Tage dazwischen warten, bis die Rückmeldung von einer Folgemeldung da ist?? Das kann doch nicht wirklich die Vorgehensweise ab nächstem Jahr sein!!!!
Ich werde es versuchen, aber glücklich macht mich das nicht!
Moin,
bei den Stornierungen muss man (derzeit?) vorher darauf achten, welche Rückmeldungen kommen und wenn dadurch die bisherigen (nachgewiesenen) AU-Zeiten überschrieben werden, dies wieder zurück ändern.
Dann kommt es auch nicht zu den ungewollten Stornierungen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ja furchtbar aufwendig!!! Vorallem ganz toll wenn die wütenden Mandanten anrufen, warum Sie an die Krankenkasse alles zurück zahlen dürfen, weil man das nicht weiß...
Ich weiß allerdings auch nicht ob das wirklich die endgültige Lösung ist. Habe nur das danach ausprobiert und es hat funktioniert..
@Isabel08 schrieb:Ja furchtbar aufwendig!!! Vorallem ganz toll wenn die wütenden Mandanten anrufen, warum Sie an die Krankenkasse alles zurück zahlen dürfen, weil man das nicht weiß...
Wir prüfen (schon vor der Einführung der eAU) immer alle Abrechnungen und Anträge vorab über die Probeabrechnungen. Dann sollte eigentlich auffallen, wenn dort etwas storniert wird.
Aber aufwändig ist es trotzdem...