Hallo zusammen,
bei einem Mandanten erscheint bei einem Mitarbeiter eine Fehlermeldung, dass die Attestabfrage wegen fehlerhaften Stammdaten im Lohnabrechnungsprogramm abgebrochen wurde. Fehlerhaft ist angeblich die Versicherungsnummer. (siehe Anhang).
Dieser Mitarbeiter ist bereits seit Jahren angestellt und im Lohnprogramm gab es diesbezüglich noch nie eine Fehlermeldung. Die eAU kann auch aus LuG heraus angefordert werden. In der Vergangenheit wurden auch schon Daten von der KK zurückgemeldet.
Ich bin nun etwas ratlos, was ich in diesem Fall tun soll.
Kann vielleicht jemand weiterhelfen?
Bei mir ist das gleiche Problem. Habe die Daten synchonisiert mit Lodas und Personaldaten, habe die Rechte vergeben und die Mitarbeiter freigegeben, die Daten ans Rechenzentrum gesendet, aber nichts. Immer wieder diese Fehlermeldung 😞 Bzw. weil keine Daten aus dem Lohnprogramm vorliegen.
Vielleicht kann ja jemand helfen.
LG
Nadine
Hallo Community,
die eAU-Abfrage aus DATEV Personaldaten wird im Rechenzentrum um Stammdaten aus dem Lohnabrechnungsprogramm vervollständigt, bevor sie an die Krankenkasse weiter gesendet wird.
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsnummer in sich konsistent sein muss. Sie muss zum Geburtsdatum passen und es muss ggf. aber auch der Geburtsname erfasst sein (Buchstabe in Versicherungsnummer = Anfangsbuchstabe des Nachnamens bei Geburt).
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Steuerberater, um die Stammdaten des Mitarbeiters abzugleichen.
@Jacqueline_Schön schrieb:
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsnummer in sich konsistent sein muss. Sie muss zum Geburtsdatum passen und es muss ggf. aber auch der Geburtsname erfasst sein (Buchstabe in Versicherungsnummer = Anfangsbuchstabe des Nachnamens bei Geburt).
Ich hoffe, doch nicht, dass das Geburtsdatum zur SV-Nummer passen muss, damit ein Abruf möglich ist.
Die SV-Nummer ist ja auch bei sv.net kein Pflichtfeld (gibt man sie nicht an, muss man Geburtsname und -ort nennen), sollte also eine Übermittlung nicht behindern.
Es kommt ja nun ab und an mal vor, dass das Geburtsdatum in der SV-Nummer nicht dem entspricht, das beim Finanzamt gespeichert ist. In dem Fall muss aber das FA-Geburtsdatum für Elstam-Abrufe gespeichert bleiben, da die mit dem SV-Geburtsdatum nicht funktionieren.
Das Fehlerprotokoll weist einen ja zudem noch jeden Monat darauf hin, dass Geburtsdatum und SV-Nummer nicht passen und wir sagen innerlich jedes mal "Ja, ich weiß. Gib mir doch endlich ein SV-Geburtsdatumsfeld."
Sollen wir jetzt wirklich nach und vor Elstam-Abrufen und evtl. Jahres-Lohnsteuerbescheinigungen daran denken, das Geburtsdatum zu ändern, damit eAU-Abrufe möglich sind?
Ich hoffe mal, dass hier bei Verena ein anderes Problem dahinter steckt.
Wenn ich mir das so durchlese @pogo: Digitalisierung braucht Standards sagte @agmü einmal und von Tag zu Tag sehe ich das immer stärker als wichtigen Aspekt 😊.
Warum kann man nicht einfach festlegen: SV-Nummer ist Pflicht. Ohne wenn und aber und Eventualitäten und Plan B, der ebenfalls Fehler enthalten kann, wo Menschen manuell die Dinge korrigieren müssen. Ohne SV-Nummer geht nichts - wäre ja mal einfach sinnvoll. Und wenn es dann Probleme gibt, lösen wir die an der Quelle und bauen uns keinen Plan B, weil die Quellprobleme unlösbar sind - Deutschland at its best!
Man stelle sich vor, wir hätten ein Bürgerportal, wo all unsere Stammdaten hinterlegt sind: IBAN, SV-Nummer, Steuernummer, Name, Vorname, Geburtsname, Anschrift, Personalausweis gültig bis, inkl. Historie und die Daten dort sind Ursprung aller Prozesse aka wenn sie dort falsch sind, hat man ganz andere Probleme. Aber das sind ja Ideen vom Mars 😂.
Wir sammeln die besser manuell ein und weil es Fristen gibt, braucht man Plan B, der einem später auf die Füße fällt - so liest sich das für mich. Leider arbeiten IT-Systeme so nicht.
@metalposaunist schrieb:Digitalisierung braucht Standards sagte @agmü einmal und von Tag zu Tag sehe ich das immer stärker als wichtigen Aspekt 😊.
Und dabei kommt dann so ein Mist dabei raus, dass bei einer elektronischen Arbeitsbescheinigung, die für einen Azubi übermittelt werden muss weil die Ausbildung mit bestandener Prüfung endet, keine Übermittlung erfolgt, weil keine Kündigungsfrist eingegeben wurde......
Wenn digitalisierte Standards, dann aber alle Standardfälle berücksichtigen - schriftlich wurde das Feld immer freigelassen und das Arbeitsamt hatte bisher nie nachgefragt - nun ist der Mist ein Pflichtfeld für alle Fälle.
*sorry für das off-Topic*
@m_brunzendorf schrieb:
@metalposaunist schrieb:Digitalisierung braucht Standards sagte @agmü einmal und von Tag zu Tag sehe ich das immer stärker als wichtigen Aspekt 😊.
Und dabei kommt dann so ein Mist dabei raus, dass bei einer elektronischen Arbeitsbescheinigung, die für einen Azubi übermittelt werden muss weil die Ausbildung mit bestandener Prüfung endet, keine Übermittlung erfolgt, weil keine Kündigungsfrist eingegeben wurde......
Wenn digitalisierte Standards, dann aber alle Standardfälle berücksichtigen - schriftlich wurde das Feld immer freigelassen und das Arbeitsamt hatte bisher nie nachgefragt - nun ist der Mist ein Pflichtfeld für alle Fälle.
*sorry für das off-Topic*
Wie meinte der Referent in einer Weiterbildung diese Woche: Das BAMS und der Bundestag haben bei der eAU "einfach mal gemacht" und warten, was die Praxis daraus macht.
Kann man jetzt zum 🤢 finden, oder positiv, ich neige zu erstem😎
Hallo Frau Schön, leider passt diese Antwort so gar nicht zu meiner Frage bzw. meiner Problembeschreibung.
Ich bin die lohnabrechnende Stelle und die Stammdaten in LuG passen - immerhin funktioniert der Abruf aus LuG heraus (wie ich auch eingangs geschrieben habe). Auch die Lohnabrechnung funktioniert, seit 2014 bei diesem Arbeitnehmer - keine Fehlermeldungen. Es liegt also nicht an den Stammdaten, sondern an der eAU Abfrage über Unternehmen online.
Mein Problem hat sich nach über einer Woche nun selbstständig in Luft aufgelöst. Bei dem besagten Arbeitnehmer geht es nun - ohne das wir etwas gemacht haben.
@VerenaP schrieb:
Mein Problem hat sich nach über einer Woche nun selbstständig in Luft aufgelöst. Bei dem besagten Arbeitnehmer geht es nun - ohne das wir etwas gemacht haben.
könnte damit zusammenhängen: eAU ungültige KK - DATEV-Community - 336558