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bAV Lodas § 3.63 / § 100

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letzte Antwort am 07.08.2023 10:57:39 von TanjaGGUlm
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TanjaGGUlm
Beginner
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Hallo zusammen,  

 

bin noch recht neu im Bereich Personalabrechnung Lodas. 

 

Jetzt habe ich festgestellt,  dass meine Vorgängerin die bAV anstatt §3.63 auf § 100 bei allen Mitarbeitern angelegt hat.

 

Ich gehe davon aus,  dass ich alle Mitarbeiter ändern muss.  Was ist der Unterschied? Und ab wann? Ich kann ja gar nicht zum Beginn des Vetrages zurück..

 

Vielen Dank für Eure Antworten und Rückmeldungen!

 

Viele Grüße Tanja 

JudithLohn1
Einsteiger
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Bei § 3 Nr. 63 EStG handelt es sich um die Steuerfreiheit der Beiträge, was in den meisten Fällen inzwischen Standard ist und in dem § 100 EStG geht es um den Förderbetrag für den Arbeitgeber für bestimmte Verträge.

 

Dahingehend müssten die Verträge überprüft werden oder ggfls. mit dem Versicherer abgestimmt werden. 

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TanjaGGUlm
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Hallo Judith,  vielen Dank für die Antwort. 

Alle AN haben einen Vertrag §3 Nr. 63 wurden jedoch über lodas als § 100 EStg angelegt,  leider..

Ändern muss ich alle.. 

Ich kann allerdings im Programm teilweise nicht weit genug zurück und bin mir auch unsicher was und ob das Auswirkungen hat..

 

Oder ich ändere einfach ab 08/23?

Bin mir ziemlich unsicher..

 

Liebe Grüße Tanja 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 7
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Irgendwie verstehe ich das Problem nicht so ganz. Einen Vertrag "nach § 100 EStG" anlegen kann man m.E. gar nicht.

 

Wenn ich einen Vertrag nach § 3 Nr. 63 EStG habe, kann -je nach Vertrag bzw. Höhe des Verdienstes des AN- ZUSÄTZLICH eine Förderung nach § 100 EStG in Frage kommen. Aber eine Abrechnung NUR mit § 100 EStG geht gar nicht, weil hierfür erst einmal ein Vertrag nach § 3 Nr. 63 EStG vorliegen muss.

 

Sie sollten sich dies vielleicht noch einmal etwas genauer angucken bzw. die Frage etwas präziser stellen.

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TanjaGGUlm
Beginner
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Nachricht 5 von 7
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Vielen Dank für die Antwort! Jetzt bin ich wieder etwas schlauer.. schaue mir das nach meinem Urlaub nochmal genau an und schaue welche Haken in lodas gesetzt sind.. 

 

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tbehrens
Erfahrener
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Berücksichtigen Sie auch dabei, dass alle Voraussetzungen des § 100 EStG erfüllt sein müssen.

 

Insbesondere, dass die Vertriebskosten der bAV ungezillmert sind, also gleichmäßig verteilt werden. Bei vielen Versicherung - gerade ältere - sind die Vertriebskosten so angelegt, dass zum Anfang der Versicherung diese sehr hoch sind und zum Ende niedriger. Dann ist § 100 nicht anwendbar.

 

Wir haben solche Verträge eigentlich hauptsächlich nur bei unseren Baulöhnen. 

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TanjaGGUlm
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Vielen Dank für Ihre Antwort! Werde ich überprüfen..

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letzte Antwort am 07.08.2023 10:57:39 von TanjaGGUlm
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