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bAV Beiträge 2024 - Altsystem keinen Zugriff mehr

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letzte Antwort am 27.08.2025 15:35:37 von Wolfgang_Stein
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Momo1
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Hallo zusammen, 

 

eben rief mich ein Arbeitnehmer an und teilte mir mit, dass seine Beiträge zur bAV seit März 2024 nicht gezahlt wurden. 

Er war bei uns beschäftigt, hatte zum 31.12.2023 gekündigt und in dem Arbeitsverhältnis hatte er einen bAV Vertrag.

In 03/2024 hat er dann wieder bei uns angefangen und hier wurde der Vertrag nicht bei der neuen PersNr angelegt. 

Leider wurde das alles von meiner Vorgängerin bearbeitet und in 2024 wurde in SAP angerechnet und seit 01.01.2025 haben wir Lodas. 

Ich kann nicht mehr über das Altsystem abrechnen. Wie kann ich jetzt die bAV Beiträge aus 2024 nachbezahlen?

 

Den Vertrag will er nachreichen, dann kann ich die Daten ab Januar rückwirkend für dieses Jahr eintragen, aber wie ich die aus 2024 noch abrechnen soll, entzieht sich gänzlich meiner Kenntnis. 

 

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Über Berichte o.ä. die ich mir durchlesen kann, würde ich mich auch sehr freuen. 

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Noiram1710
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Es gibt Auschlussfristen. Wenn nicht im Vertrag dann tariflich oder gesetzlich. Mit Austritt wurde der bAV Vertrag damals sicher an den Arbeitnehmer übertragen, oder? Rückwirkend würde ich da gar nichts korrigieren.

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Momo1
Einsteiger
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Es ging glaube ich an den neuen Arbeitgeber über. 

Ich habe in den Unterlagen aber nichts gefunden, dass der Vertrag wieder übernommen wurde bei der neuen Einstellung. Deswegen wurde er wahrscheinlich auch nicht mit angelegt. 

 

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Momo1
Einsteiger
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Ich habe jetzt bei der Versicherung angerufen.

Der Arbeitnehmer hat eine freiwillige Versicherung abgeschlossen, bei der der AG nicht mit einzahlt. 

Als er wieder bei uns angefangen hat, dachte er wahrscheinlich wir zahlen und hat seine Beiträge nicht gezahlt. 

 

Also haben wir da jetzt noch einmal Glück gehabt.

 

Dennoch wäre es für mich interessant zu wissen, was man in so einem Fall tun würde. 

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


eine Nachberechnungsmöglichkeit über LODAS wäre in diesem Fall nicht möglich. Da erst ab 01/2025 mit LODAS abgerechnet wird, können keine Nachberechnungen auf das Vorjahr durchgeführt werden. Nachberechnungen sind generell nur auf Monate möglich, die bereits über LODAS abgerechnet wurden.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.08.2025 15:35:37 von Wolfgang_Stein
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