abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Zuschuss Mutterschaftsgeld: Berechnung

3
letzte Antwort am 24.01.2017 21:02:56 von m_kettl
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
m_kettl
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
1408 Mal angesehen

Mit Hilfe des Programms LODAS wurde in 09/2016 der Zuschuss zum MUG auf Basis des Nettoeinkommens der letzten drei Monate vor der Schutzfrist pro Kalendertag zutreffend berechnet (Nettoentgelt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist : 90 Tage). Wie sich anschließend nun herausgestellt hat, erfolgte die Umrechnung im Folgemonat 10/2016 auf der Basis von 93 Tagen, im November wieder auf 90 Tagen und im Dezember wieder auf 93 Tagen. D.h. die Mitarbeiterin hat diesen Monaten einen wechselnden Zuschuss pro Tag erhalten. Das ist  bisher nicht aufgefallen. Jetzt, mit Abrechnung 01/2017 erfolgten Nachberechungen für 09/16-12/16, wobei der kalendertägliche Zuschuss aus dem Nettoentgelt der letzten drei Monate vor der Schutzfrist : 92 Tage berechnet wurde. Die Umrechnung hat doch mit 90 Tagen zu erfolgen - oder habe ich da was verpasst?

Mir ist das ein Rätsel. Kann mir jemand helfen?  

Michael Kettl

m_kettl
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 4
474 Mal angesehen

Ergänzung zu dem Problem:

Besagte Mitarbeiterin befand sich vor Beginn der Schutzfrist in Elternzeit. Im Register "Mutterschutz" wurde das Brutto- und Nettoentgelt für die drei Monate vor der Schutzfrist manuell eingegeben.

Michael Kettl

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 4
474 Mal angesehen

Hallo Herr Kettl,

bei der Arbeitnehmerin handelt es sich vermutlich um eine Stundenlohnempfängerin, oder?

In diesem Fall erfolgt die Division des Netto-Verdiensts durch die tatsächlichen Kalendertage im Zeitraum der 3 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
m_kettl
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
474 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Schauer,

genau das war es. Vielen Dank für Ihren Hinweis !!!

Die Mitarbeiterin hat zwar einen Festlohn erhalten, in den PSD war aber unter „Angaben zur Beschäftigung“ tatsächlich „Stundenlohn“ hinterlegt. Die Korrektur und anschließende
Probeabrechnung führte nun zum zutreffenden Ergebnis. Nachdem wir hier schon
mehrere Mutterschutzfristen zu „bearbeiten“ hatten, ohne dass es hierbei
Probleme bzw. Differenzen gab, waren wir in diesem Fall schon der Verzweiflung
nahe.

Trotzdem wundert es mich, dass das Programm anfangs eine unterschiedliche Anzahl von Tagen pro Monat (2x90 und 2x93) herangezogen hat.



Michael Kettl

0 Kudos
3
letzte Antwort am 24.01.2017 21:02:56 von m_kettl
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage