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Zimmerüberlassung an Arbeitnehmer

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letzte Antwort am 07.03.2023 19:40:06 von vw
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Paula-2
Beginner
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Nachricht 1 von 2
294 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

der Arbeitgeber überlässt auf seinem Betriebsgelände ein Zimmer (Toilette, Kühlschrank) dem Arbeitnehmer für 150,00€ inkl. Nebenkosten. Ist das schon ein geldwerter Vorteil oder kann ich die Miete einfach als Nettoabzug abziehen? Ich steh auf dem Schlauch. In den Dokumenten finde ich für die Konstellation kein Bespiel. 

 

Vielen Dank.

vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
236 Mal angesehen

Guten Abend,

ich antworte mal ins "Unreine":

 

Wir vermieten Zimmer auch an Mitarbeiter (mit schriftlicher Mietvereinbarung, Wohnungsgeberbestätigung, möbliert, warm, Zimmer mit eigener Nasszelle (Du/WC)), dann läuft das bei uns als Netto-Abzug.

 

Gelegentlich auch unentgeltlich (freie Wohnung), dann fällt Geldwerter Vorteil zum amtlichen Sachbezugswert an. Siehe Hilfe-Center -> "freie Unterkunft"

 

Geldwerter Vorteil bei Vermietung fällt m.W. nur an, wenn die Wohnung unter der ortsüblichen Vergleichsmiete zur Verfügung gestellt wird (Bsp. aus bisheriger Erfahrung: die Hausmeister-Wohnung, die nach Meinung der Betriebsprüfer unter der üblichen Vergleichsmiete vermietet wurde -> für die Differenz war Geldwerter Vorteil anzusetzen).

 

Gruß, vw

 

 

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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letzte Antwort am 07.03.2023 19:40:06 von vw
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