abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Zahlstellenmeldung und Einmalbezug

3
letzte Antwort am 01.11.2022 09:59:55 von Conny4
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Conny4
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
98 Mal angesehen

Liebe Community,

 

wir haben einen Mitarbeiter, welcher zum 01.10.2022 in Rente gegangen ist. Er bekommt nun von uns eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 37,63 €. Zusätzlich bekommt er im Oktober eine Einmalzahlung in Höhe von 1.504,99 €.

Ich habe den Mitarbeiter zum 30.09.2022 abgemeldet und ihn unter einer neuen Personalnummer zum 01.10.2022

als Versorgungsbezugsempfänger wieder angemeldet. 

In der Zahlstellenmeldung steht nun als Versorgungsbezug 1.542,62 €, da sollten aber nur 37,63 € stehen, da der Eimalbezug ja kein Versorgungsbezug ist. Vielleicht kennt sich jemand damit aus, wie der Einmalbezug behandelt wird, damit er nicht mit an die Krankenkasse gemeldet wird.

Vielen Dank schon mal im Voraus und liebe Grüße Conny

 

 

 

 

 

trigon
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
82 Mal angesehen

Hallo Conny,

 

warum soll der Einmalbezug nicht an die KK gemeldet werden. Wenn es ein steuer- und sv freier Bezug sein soll,

musst Du eine andere Lohnart nehmen. Ich vermute aber was anderes.

 

Liebe Grüße

 

Sabine

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 4
72 Mal angesehen

Hallo,

 


es stellt sich die Frage, ob der zu zahlende Einmalbezug zum Versorgungsbezug gehört oder ob es sich um eine Nachzahlung aus dem früheren Dienstverhältnis handelt. Wenn Letzteres zutrifft, ist dieser Einmalbezug über die alte Personalnummer abzurechnen.


Informationen dazu, wie Sie einen laufenden Versorgungsbezug und eine Einmalzahlung in Lohn und Gehalt abrechnen können, finden Sie in unserem Dokument 5303397 – Versorgungsbezüge abrechnen – Beispiele für Lohn und Gehalt unter Punkt 2.3.2.


Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Wenden Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Conny4
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
59 Mal angesehen

Hallo,

vielen Dank erst mal für die Antworten. Ich muss das mal etwas genauer beschreiben.

In unserer Firma wurden früher für die Mitarbeiter Sparbücher angelegt und jedes Jahr eine bestimmte Summe

eingezahlt + die jährlichen Zinsen gutgeschrieben.

Diese Sparbücher sollten nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit Eintritt in die Rente ausgezahlt werden. Irgendwann wurde das auch abgeschafft, aber ein paar Sparbücher von langjährigen Mitarbeitern liegen noch hier. Nun wollte ich dem Mitarbeiter das Geld mit ausbezahlen. Das letzte Mal wurde 2014 ein Sparbuch ausgezahlt und meine Vorgängerin hat diese Auszahlung nicht als Versorgungsbezug abgerechnet und es stand auch nicht auf der Zahlstellenmeldung, also sozialversicherungsfrei. Steuerpflichtig ist es natürlich trotzdem.

Nun bin ich mir gar nicht mehr so sicher, ob es nicht doch zum Versorgungsbezug gehört, da es ja für die Rente angespart wurde.

Vielleicht hat da jemand Ahnung?

Danke und Liebe Grüße

 

0 Kudos
3
letzte Antwort am 01.11.2022 09:59:55 von Conny4
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage