Hallo liebe Community,
ich habe immer noch nicht herausgefunden, wo ich die Anforderung der Krankenkasse für die Arbeitgeberdaten und das Sepa finde.
Ihr wisst es sicher.
Grüße Heli
Hallo Heli,
anhand eingehender DEÜV-Anmeldungen und Beitragsnachweisen ist für die Einzugsstelle ersichtlich, ob ein neues Arbeitgeberkonto angelegt oder die angegebene Betriebsnummer einem bestehenden Arbeitgeberkonto zugeordnet werden muss.
Muss ein neues Arbeitgeberkonto angelegt werden, erhalten Sie in Lohn und Gehalt die Anforderung der Daten automatisch zurückgemeldet. Die Anforderung für Arbeitgeberkonto (DÜ-Prot. Arbeitgeber Krankenkasse) wird automatisch mit dem Monatsabschluss im Eintrittsmonat beantwortet.
Voraussetzung hierfür ist die Erfassung der lohnabrechnenden Stelle. Alle Informationen, sowie eine Anleitung zum Verfahren in Lohn und Gehalt finden Sie im Dokument 1026226 unter Punkt 2 und 3.2.
Unter Punkt 3.2.2 wird ebenfalls beschrieben, wie Sie ein SEPA-Lastschriftmandat elektronisch erteilen oder bearbeiten.