Hallo zusammen,
wenn man Witwenrente bekommen und privat krankenversichert ist, bekommt man Arbeitgeberzuschuss für die Krankenversicherungsbeiträge, oder?
In welcher Paragraf könnte ich nachlesen?
Vielen Dank.
Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit des Beitragszuschusses beruht auf § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG. Ergänzende Ausführungen sind in R 3.62 LStR enthalten.
Sozialversicherung: Rechtsgrundlage für den Anspruch, die Voraussetzungen und die Höhe des Beitragszuschusses bildet in der Krankenversicherung § 257 SGB V und in der Pflegeversicherung § 61 SGB XI.
Quelle: Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
Vielen Dank.
Ich dachte, dass es irgendwo vielleicht eine Regelung gäbe, dass der Arbeitgeber keinen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlen muss.
Wie das aussieht, gibt es so eine Regelgung nicht.