Hallo,
die Witwe eines verstorbenen Kollegen bekommt eine bAV als Hinterbliebenenrente aus einer Unterstützungskasse. Die Kasse zahlt den Bruttobetrag an den AG des Verstorbenen. Ich muss den Betrag nach Abzug von Steuer und SV an die Witwe auszahlen. Die Witwe bekommt außerdem Zahlungen aus einer Direktversicherung (läuft aber direkt über den Versicherungsträger) und sie arbeitet Teilzeit.
Ich frage mich jetzt, welche Steuerklasse ich zugrunde legen muss. Die 3 (die sie für den Arbeitslohn hat) oder die 6? Sie arbeitet nicht in derselben Firma wie der Verstorbene.
An sich steht in der Literatur immer, für bAV wird die "normale" Steuerklasse nach ELSTAM verwendet. Allerdings finde ich nirgends einen Hinweis, ob das auch bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslohn gilt?
Vielen Dank für jeden Hinweis!
Grüße Chris
Guten Morgen Chris,
nachdem die Dame in einer anderen Firma in Teilzeit arbeitet würde ich das mit Steuerklasse 6 abrechnen, damit sie keine Probleme beim anderen Arbeitgeber bekommt.
Gruß
Björn
Hallo Chris,
rechtlich können wir Sie nicht beraten. Bitte halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.