Jein, @kaderk_ ,
für Abrechnungen, die sich nicht verändert haben, kann man das unter Mandantendaten\Auswertungssteuerung\Zusatzeinstellungen/Brutto-/Netto-Abrechnung einstellen.
Sollten sich die Abrechnungen jedoch durch die Wiederholung verändern, haben die MA ja auch Anspruch auf die korrigierte Abrechnung.
Gruß
Flitze
@Flitze0815 schrieb:Jein, @kaderk_ ,
für Abrechnungen, die sich nicht verändert haben, kann man das unter Mandantendaten\Auswertungssteuerung\Zusatzeinstellungen/Brutto-/Netto-Abrechnung einstellen.
Sollten sich die Abrechnungen jedoch durch die Wiederholung verändern, haben die MA ja auch Anspruch auf die korrigierte Abrechnung.
Gruß
Flitze
Gilt das nicht nur bei Nachberechnungen aber nicht bei Wdh.-Abrechnungen?
Bei einer Wdh.-Abrechnung kann man einen Druck m.E. nur über die Umstellung des Ausgabefachs erreichen:
Auswertungssteuerung in LODAS - Informationen und Besonderheiten - DATEV Hilfe-Center (Nr. 11)
Moin @Uwe_Lutz
@Uwe_Lutz schrieb:Gilt das nicht nur bei Nachberechnungen aber nicht bei Wdh.-Abrechnungen?
Bei einer Wdh.-Abrechnung kann man einen Druck m.E. nur über die Umstellung des Ausgabefachs erreichen:
hmm.. handelt es sich hierbei nicht um ein- und dasselbe? Auf jeden Fall vom Punkt Senden ins Rechenzentrum "Wiederabrechnung einzelne / alle Personalnummern" zu den Einstellungen "Unterdrücken der Brutto/Netto-Abrechnung bei gleichem Auszahlungsbetrag", Unterpunkt "Druck der Brutto/Netto-Abrechnung aus Nachberechnung"? Da ist die Frage, sind Wiederabrechnung und Nachberechnung etwas unterschiedliches? Ich bin auf jeden Fall von Wiederabrechnungen ausgegangen und nicht von Wiederholungsabrechnungen. Ist dann die Nachberechnung eine Wiederabrechnung oder eine Wiederholungsabrechnung? Fragen über Fragen (wo ist das 'explodierendes Gehirn'-Emojie, wenn man es braucht?)
🙄 🤔 😱
🙈🙉🙊
Also, ich würde jetzt Wiederabrechnung und Wiederholungsabrechnungen gleichsetzen.
Eine Nachberechnung, für die die Abrechnung nicht erstellt wird (weil sich der Auszahlungsbetrag nicht ändert), aber der Überweisungsträger erstellt wird, ist etwas ungewöhnlich.
Wenn ich eine Wiederholungsabrechnung angestoßen habe (aber der Auszahlungsbetrag unverändert ist) habe ich bisher immer eine Abrechnung erhalten. Nur bei Nachberechnungen hat die Schlüsselung eine Auswirkung.
Vielleicht sollte @kaderk_ noch einmal genau sagen, was sie machen will, damit wir noch mal Hilfestellung geben können.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mit der Wiederholungsabrechnung meine ich tatsächlich nicht eine Nachberechnung im Folgemonat, sondern die Wiederholungsabrechnung, nachdem der Erstabruf erfolgt ist.